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Frechheit
DMOWMYH
Member
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Themen: 6
Registriert seit: Jun 2021
#1
06.08.2021, 20:02
Nur mal zur allgemeinen Empörung eine Stellenausschreibung aus der Sozialgerichtsbarkeit NRW. Schlimmeres hab ich noch nicht sehen:

"Es handelt sich bei den zu besetzenden Stellen jeweils um ein befristetes Arbeitsverhältnis von 6 Monaten.
Bei entsprechender Bewährung kann das befristete Arbeitsverhältnis bis zum 31.12.2022 verlängert werden.
Auch eine Entfristung des befristeten Arbeitsvertrags ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Die flexible Arbeitszeit beträgt derzeit 39,83 Std./Woche.
Das Grundgehalt der Entgeltgruppe 10 TV-L beträgt 3.427,65 € brutto in Stufe 1 bei Vollbeschäftigung"
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Gast
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#2
06.08.2021, 20:43
Widerlich wie manche die Notlage von anderen bzw. Corona ausnutzen. Kein Wunder, dass sich alle Ausreichendler nur noch im mD bewerben. Da ist es wenigstens unbefristet.
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Gast
Unregistered
 
#3
06.08.2021, 20:54
Als vorübergehende Tätigkeit finde ich das vertretbar. Scheint ja sehr flexibel zu sein. 

Aber fürs Leben ist das natürlich nichts
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.134
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
06.08.2021, 21:09
Was für eine Stelle schreibt die Sozialgerichtsbarkeit (?) denn da aus? Jedenfalls doch keine Richter. Überhaupt für Juristen?
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Gast
Unregistered
 
#5
06.08.2021, 21:16
(06.08.2021, 21:09)Praktiker schrieb:  Was für eine Stelle schreibt die Sozialgerichtsbarkeit (?) denn da aus? Jedenfalls doch keine Richter. Überhaupt für Juristen?
Volljuristen als Rechtspfleger. Auch schon so gesehen beim OLG Düsseldorf. Die Justiz geht halt unter in Arbeit, aber bevor man an die Notengrenze geht stellt man die Leute lieber als Rechtspfleger ein. Da darf man sich aus Prinzip nicht bewerben. Oder sich nen Spaß machen, sich bewerben, Vorstellungsgespräch mitnehmen und dann absagen. Wer das ernsthaft in Betracht zieht hat komplett die Selbstachtung verloren.
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Gast
Unregistered
 
#6
06.08.2021, 21:19
(06.08.2021, 21:16)Gast schrieb:  
(06.08.2021, 21:09)Praktiker schrieb:  Was für eine Stelle schreibt die Sozialgerichtsbarkeit (?) denn da aus? Jedenfalls doch keine Richter. Überhaupt für Juristen?
Volljuristen als Rechtspfleger. Auch schon so gesehen beim OLG Düsseldorf. Die Justiz geht halt unter in Arbeit, aber bevor man an die Notengrenze geht stellt man die Leute lieber als Rechtspfleger ein. Da darf man sich aus Prinzip nicht bewerben. Oder sich nen Spaß machen, sich bewerben, Vorstellungsgespräch mitnehmen und dann absagen. Wer das ernsthaft in Betracht zieht hat komplett die Selbstachtung verloren.

1+

Auch nicht vorübergehend!
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Praktiker
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Beiträge: 2.134
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#7
06.08.2021, 21:21
(06.08.2021, 21:16)Gast schrieb:  
(06.08.2021, 21:09)Praktiker schrieb:  Was für eine Stelle schreibt die Sozialgerichtsbarkeit (?) denn da aus? Jedenfalls doch keine Richter. Überhaupt für Juristen?
Volljuristen als Rechtspfleger. Auch schon so gesehen beim OLG Düsseldorf. Die Justiz geht halt unter in Arbeit, aber bevor man an die Notengrenze geht stellt man die Leute lieber als Rechtspfleger ein. Da darf man sich aus Prinzip nicht bewerben. Oder sich nen Spaß machen, sich bewerben, Vorstellungsgespräch mitnehmen und dann absagen. Wer das ernsthaft in Betracht zieht hat komplett die Selbstachtung verloren.

Bringt das der Sache nach denn was? Ich kann vielleicht über Rechtsbehelfe gegen Rechtspfleger entscheiden, aber deren Arbeit machen?? Dafür gibt es nicht ohne Grund einen eigenen Studiengang. Und kaum ist man eingearbeitet, greift schon die Befristung? Klingt für mich nicht nach einem guten Konzept.
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Gast
Unregistered
 
#8
06.08.2021, 21:27
(06.08.2021, 21:21)Praktiker schrieb:  
(06.08.2021, 21:16)Gast schrieb:  
(06.08.2021, 21:09)Praktiker schrieb:  Was für eine Stelle schreibt die Sozialgerichtsbarkeit (?) denn da aus? Jedenfalls doch keine Richter. Überhaupt für Juristen?
Volljuristen als Rechtspfleger. Auch schon so gesehen beim OLG Düsseldorf. Die Justiz geht halt unter in Arbeit, aber bevor man an die Notengrenze geht stellt man die Leute lieber als Rechtspfleger ein. Da darf man sich aus Prinzip nicht bewerben. Oder sich nen Spaß machen, sich bewerben, Vorstellungsgespräch mitnehmen und dann absagen. Wer das ernsthaft in Betracht zieht hat komplett die Selbstachtung verloren.

Bringt das der Sache nach denn was? Ich kann vielleicht über Rechtsbehelfe gegen Rechtspfleger entscheiden, aber deren Arbeit machen?? Dafür gibt es nicht ohne Grund einen eigenen Studiengang. Und kaum ist man eingearbeitet, greift schon die Befristung? Klingt für mich nicht nach einem guten Konzept.
Ist es auch nicht. Es ist die völlige Verzweiflung der NRW-Justiz. Genauso wie vor zwei Jahren überall Richter*innen gefehlt haben (was sich jetzt während Corona wohl einigermaßen beruhigt zu haben scheint), fehlen jetzt überall Rechtspfleger*innen. Und natürlich Geschäftstellenmitarbeiter*innen. Und überhaupt alles was nicht Richter*in ist. Also nehmen die da inzwischen so ziemlich jede*n für, der*die nichts mit sich anzufangen weiß. Dass man als Volljurist*in von dem Job keine Ahnung hat stört nicht weiter, solange man die Stellen irgendwie besetzt kriegt.
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.134
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#9
06.08.2021, 21:36
(06.08.2021, 21:27)Gast schrieb:  
(06.08.2021, 21:21)Praktiker schrieb:  
(06.08.2021, 21:16)Gast schrieb:  
(06.08.2021, 21:09)Praktiker schrieb:  Was für eine Stelle schreibt die Sozialgerichtsbarkeit (?) denn da aus? Jedenfalls doch keine Richter. Überhaupt für Juristen?
Volljuristen als Rechtspfleger. Auch schon so gesehen beim OLG Düsseldorf. Die Justiz geht halt unter in Arbeit, aber bevor man an die Notengrenze geht stellt man die Leute lieber als Rechtspfleger ein. Da darf man sich aus Prinzip nicht bewerben. Oder sich nen Spaß machen, sich bewerben, Vorstellungsgespräch mitnehmen und dann absagen. Wer das ernsthaft in Betracht zieht hat komplett die Selbstachtung verloren.

Bringt das der Sache nach denn was? Ich kann vielleicht über Rechtsbehelfe gegen Rechtspfleger entscheiden, aber deren Arbeit machen?? Dafür gibt es nicht ohne Grund einen eigenen Studiengang. Und kaum ist man eingearbeitet, greift schon die Befristung? Klingt für mich nicht nach einem guten Konzept.
Ist es auch nicht. Es ist die völlige Verzweiflung der NRW-Justiz. Genauso wie vor zwei Jahren überall Richter*innen gefehlt haben (was sich jetzt während Corona wohl einigermaßen beruhigt zu haben scheint), fehlen jetzt überall Rechtspfleger*innen. Und natürlich Geschäftstellenmitarbeiter*innen. Und überhaupt alles was nicht Richter*in ist. Also nehmen die da inzwischen so ziemlich jede*n für, der*die nichts mit sich anzufangen weiß. Dass man als Volljurist*in von dem Job keine Ahnung hat stört nicht weiter, solange man die Stellen irgendwie besetzt kriegt.

Das finde ich viel gruseliger als die Stelle als solche.

Ich jedenfalls wäre ein furchtbarer Rechtspfleger und eine noch schlimmere Geschäftsstelle.

Wusste gar nicht, dass das mit 33 IV GG vereinbar ist, aber 2 III RPflG erlaubt es. Vermutlich deshalb nur befristet.
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Gast
Unregistered
 
#10
06.08.2021, 21:50
würd mir da Vollzeit die Fingernägel lackieren. und dabei bin ichn Typ
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