06.06.2018, 22:57
(06.06.2018, 21:45)GPA-Schreiber schrieb:(06.06.2018, 21:08)BW schrieb: Wie war das nochmal, wurde in der Anlage Kaufvertrag (dort wo das mit dem Haftungsausschluss stand) auch nochmal explizit auf das (angebliche) Gutachten Fischer hingewiesen?
Ich glaube, da stand nur: Die Uhr wurde von Dr. Fischer begutachtet. So sinngemäß.
In nrw sinngemäß: wurde im Jahr 2016 von Frau ... auf Funktionsfähigkeit überprüft.
07.06.2018, 04:04
(05.06.2018, 18:38)Bawü schrieb: Bei mir kam es darauf nicht an, da der Gegner Anspruch auf Vorschuss wegen mangelhafter Leistung und nicht wegen des Mangelfolgeschadens geltend gemacht hat.
Und dass ein Sachmangel in Bezug auf seine Leistung vorlag, wurde bindend festgestellt.
Habe ich einen Denkfehler?
Er wollte doch Geld zur mangelbeseiitgung oder? Und nicht wegen der Schäden?
07.06.2018, 12:08
Hey Leute,
Nochmal kurz zur Z1:
War es denn im ersten Fall wirklich eine "öffentliche Versteigerung" (laut Palandt bspw. Gegeben Nach Pfändung in der Zwangsvollstreckung oder bei Fundsachenversteigerung)??
Dachte es handelte sich um eine Privatauktion, auf welche 935 Abs. 2 gerade anwendbar ist.
Hat sich sonst noch jemand mit den Voraussetzungen eines Anscheinsbeweises im Rahmen von 935 Abs. 1 BGB auseinandergesetzt? Wozu war ansonsten der ganze Vortrag der Klägerin zu alternativen Kausalzusammenhänge (Frau das kannst du Lars hat Bild weggeschafft, Trophäenjäger haben das Bildnis Sowjetunion geschafft)…?
Fand das ganze übrigens (wie einer meiner Vorredner) überhaupt nicht "Pillepalle"
Nochmal kurz zur Z1:
War es denn im ersten Fall wirklich eine "öffentliche Versteigerung" (laut Palandt bspw. Gegeben Nach Pfändung in der Zwangsvollstreckung oder bei Fundsachenversteigerung)??
Dachte es handelte sich um eine Privatauktion, auf welche 935 Abs. 2 gerade anwendbar ist.
Hat sich sonst noch jemand mit den Voraussetzungen eines Anscheinsbeweises im Rahmen von 935 Abs. 1 BGB auseinandergesetzt? Wozu war ansonsten der ganze Vortrag der Klägerin zu alternativen Kausalzusammenhänge (Frau das kannst du Lars hat Bild weggeschafft, Trophäenjäger haben das Bildnis Sowjetunion geschafft)…?
Fand das ganze übrigens (wie einer meiner Vorredner) überhaupt nicht "Pillepalle"
07.06.2018, 14:22
Bisher optimal, thematisch nichts besonderes. Erwarte nach den dann doch eher einfachen Zivilrechtsklausuren den Kampagnenkracher in Strafrecht oder Örecht.
07.06.2018, 14:28
Arbeitsrecht gab es wahrscheinlich nur in BaWü?
07.06.2018, 14:28
07.06.2018, 14:45
In SH war die Klausur zweigeteilt.
1. Teil: 767 gegen ein VU mit Erfüllungseinwand. Probleme waren in der Präklusion (hätte Erfüllung schon im Rahmen der Einspruchsfeist geltend gemacht werden müssen?) und im Rechtsschutzbedürfnis in der Zulässigkeit (775 wäre auch möglich gewesen)
2. Teil: Grundbuchberichtigungsanspruch: Zustimmung zur Löschung einer Sicherungshypothek. 848 ZPO war zu prüfen und wohl die Frage, ob die gutgläubig wegerworben werden kann. Hier auch ein kleines Problem in der Zulässigkeit (Verbindung mit VAK möglich?)
Vorläufige Vollstreckbarkeit und Streitwertbeschluss waren erlassen.
1. Teil: 767 gegen ein VU mit Erfüllungseinwand. Probleme waren in der Präklusion (hätte Erfüllung schon im Rahmen der Einspruchsfeist geltend gemacht werden müssen?) und im Rechtsschutzbedürfnis in der Zulässigkeit (775 wäre auch möglich gewesen)
2. Teil: Grundbuchberichtigungsanspruch: Zustimmung zur Löschung einer Sicherungshypothek. 848 ZPO war zu prüfen und wohl die Frage, ob die gutgläubig wegerworben werden kann. Hier auch ein kleines Problem in der Zulässigkeit (Verbindung mit VAK möglich?)
Vorläufige Vollstreckbarkeit und Streitwertbeschluss waren erlassen.
07.06.2018, 14:46
Hey!
Ich habe auch eine kurze Nachfrage zur Z II Klausur.
Er wollte doch lediglich die Kosten im ersten Teil für die Behebung des Mangels? Und keinen SE für den Wasserschaden?
Ich habe auch eine kurze Nachfrage zur Z II Klausur.
Er wollte doch lediglich die Kosten im ersten Teil für die Behebung des Mangels? Und keinen SE für den Wasserschaden?
07.06.2018, 14:52
07.06.2018, 14:56
(07.06.2018, 14:52)GPA-Schreiber schrieb:(07.06.2018, 14:46)Berlin18 schrieb: Hey!
Ich habe auch eine kurze Nachfrage zur Z II Klausur.
Er wollte doch lediglich die Kosten im ersten Teil für die Behebung des Mangels? Und keinen SE für den Wasserschaden?
Ja, Vorschuss zur Mangelbeseitigung wollte er
637 III BGB, richtig?