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Kiffender Richter
Katze
Junior Member
**
Beiträge: 37
Themen: 5
Registriert seit: Jul 2021
#1
03.08.2021, 23:23
Ein Kumpel aus der AG ist jetzt Richter geworden. Ich weiss, dass er trotz seines Amtes ab und zu kifft. "NoGo" oder "Nicht dein Bier"?
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
Unregistered
 
#2
03.08.2021, 23:43
(03.08.2021, 23:23)Katze schrieb:  Ein Kumpel aus der AG ist jetzt Richter geworden. Ich weiss, dass er trotz seines Amtes ab und zu kifft. "NoGo" oder "Nicht dein Bier"?



Nicht Dein Bier.
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Gast2
Unregistered
 
#3
04.08.2021, 00:41
(03.08.2021, 23:23)Katze schrieb:  Ein Kumpel aus der AG ist jetzt Richter geworden. Ich weiss, dass er trotz seines Amtes ab und zu kifft. "NoGo" oder "Nicht dein Bier"?

Nicht dein Bier
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Gast
Unregistered
 
#4
04.08.2021, 03:04
Zitat:Ein Kumpel aus der AG ist jetzt Richter geworden. Ich weiss, dass er trotz seines Amtes ab und zu kifft. "NoGo" oder "Nicht dein Bier"?

Beides. Offensichtlich ist es ein "no go", was sich schon aus den einschlägigen Vorschriften ergibt, wenn man mal unterstellt, dass das "Kiffen" realistischerweise mit diversen Formen der Verbreitung einhergeht. Aufgrund der Amtsträgerschaft kann man auch davon ausgehen, dass die StA hier ein Fass aufmachen würde.

Und dennoch ist es "nicht dein Bier". Ist so gesetzlich nicht vorgesehen, und jetzt? Zumindest solange der Typ nicht Strafsachen macht, sehe ich nicht, wie irgendjemandes Interesse hier auch konkret beeinträchtigt ist. Für die Allgemeinheit gilt: Was sie nicht weiß, macht sie nicht heiß. Von daher würde diese Kenntnis nun wirklich nicht mein Gewissen oder gar meine Motivation zum Handeln aktivieren.

Dem Staat mangelt es aktuell an guten Juristen. Da wollen wir ihm nicht auch noch diesen nehmen. Abgesehen davon, dass man ihm zumindest dann, wenn es über das Strafrecht gehen soll, auch einen konkreten Verstoß ("der ist ein Kiffer" reicht da nicht aus) nachweisen müsste. Wenn nicht irgendein "Whisteblower" (anonym?) eine Hausdurchsuchung erwirkt und man dann etwas bei ihm findet, wird es schwer. Zumindest solange niemand LUst darauf hat, vor Gericht als Zeuge gegen den Richter-Kumpel auszusagen.
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HerrKules
Posting Freak
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Beiträge: 1.534
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#5
04.08.2021, 07:53
Hausdurchsuchung bei einem Amtsträger aufgrund anonymen Hinweises, naja. Sehe auch nicht, wie das (zwingend) eine Tätigkeit als Strafrichter einschränken würde.

Seltsame Diskussion hier.
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Gast
Unregistered
 
#6
04.08.2021, 08:06
Mir ist neu, dass der Konsum von Cannabis  strafbar sein soll…solange man das Zeug weder besitzt noch handelt ist es doch nicht strafbewährt. Ich finde schlimm, wie der Konsum in Dtl. kriminalisiert und als moralisch verwerflich angesehen wird.

Man kann nur hoffen, dass die Vorlage des Richters Müller (AG Bernau bei Berlin) beim BVerfG erfolgreich sein wird
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Gast
Unregistered
 
#7
04.08.2021, 08:06
Grundsätzlich nicht dein Bier, aber eben oft mit Straftaten verbunden.

Wäre mal erheiternd, wenn der Dealer im Gerichtssaal auf einen Käufer trifft.
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Katze
Junior Member
**
Beiträge: 37
Themen: 5
Registriert seit: Jul 2021
#8
04.08.2021, 08:14
Keinesfalls will ich ihn anzeigen oder so. Aber ich halte es für bedenklich, sich in Kreise der Rauschgiftkriminalität zu begeben und dann gleichzeitig über andere Giftler und Dealer Urteile zu sprechen. Zumal auch sie Sucht und damit Abhängigkeit von kriminellen Strukturen oft nicht mehr weit ist.
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omnimodo
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.057
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2021
#9
04.08.2021, 08:14
Nicht dein Bier und auch nicht sonderlich verwerflich.

Weit schlimmer sind die Kollegen, die besoffen Auto fahren.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.08.2021, 09:42 von omnimodo.)
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Gast
Unregistered
 
#10
04.08.2021, 08:24
(04.08.2021, 08:14)Katze schrieb:  Keinesfalls will ich ihn anzeigen oder so. Aber ich halte es für bedenklich, sich in Kreise der Rauschgiftkriminalität zu begeben und dann gleichzeitig über andere Giftler und Dealer Urteile zu sprechen. Zumal auch sie Sucht und damit Abhängigkeit von kriminellen Strukturen oft nicht mehr weit ist.

Es gibt Richter, die gelegentlich selbst zu schnell fahren, in OWi-Sachen dann den Leuten Führerscheine abknöpfen.
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