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  5. Schwanger zur mündlichen Prüfung
1 2 »
Antworten

 
Schwanger zur mündlichen Prüfung
Nrw
Unregistered
 
#1
07.05.2018, 17:59
Huhu,

kennt ihr jemanden, der zur mündlichen Prüfung schwanger war und mit Übelkeit zu kämpfen hatte? Berücksichtigt der Prüfungsausschuss das und kann man im worst case die Mündliche verschieben?

Vielleicht war ja auchnjemand am prüfungstermin krank und kann mir sagen, wann man dann erneut zur mündlichen geladen wird und wie das Prozedere aussieht?

Sehr dankbar wäre ich auch über Info, wie es bei den Schwangeren nach der Prüfung weiterging - trptzdem Bewerbungen geschrieben ? Arbeitslos? Wie habt ihr alles finanziert?

Bin nicht verheiratet.

Merci!
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Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

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https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
Gast NRW
Unregistered
 
#2
07.05.2018, 22:48
Ich war in den schriftlichen Prüfungen hochschwanger und nicht in der Mündlichen, aber vielleicht hilft es dir trotzdem.

Die Referendarabteilung und das Prüfungsamt hatten Kenntnis von der Schwangerschaft und ich hatte zunächst eine Schreibverlängerung bei Bedarf.

Mir ging es zum Glück recht gut, aber mir wurde mehrfach versichert, dass ich jederzeit abbrechen und damit die Prüfung wiederholen dürfte, wenn die "Krankheit" mit der Schwangerschaft in Verbindung stünde. Dann hätte ich aber wohl zum Amtsarzt gemusst.

Dir alles Gute für die bevorstehende Prüfung!
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NRW
Unregistered
 
#3
08.05.2018, 20:53
Dankeschön!

Wie ging es so dir nach der Prüfung weiter?
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Gästin007
Unregistered
 
#4
29.07.2021, 22:11
Hallo, ich habe das schriftliche gerade hinter mir und bin schwanger. Bin also in der mündlichen  Prüfung im dritten Monat. Hat jemand Erfahrungen? Danke :)
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.317
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#5
30.07.2021, 00:08
Persönlich habe ich natürlich keine Erfahrung... aber klar ist: die Kommission fragt jede:n, ob man sich in der Lage fühlt, anzutreten. Notfalls musst Du dann nein sagen und zurücktreten. Nachträglich darauf berufen ist nicht.

Falls Du morgens immer Probleme mit Übelkeit hättest, könnte ich mir vorstellen, dass wegen der Uhrzeit Rücksicht genommen werden kann.
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Gästin008
Unregistered
 
#6
31.07.2021, 08:27
Danke für die Einschätzung!
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Gast
Unregistered
 
#7
31.07.2021, 13:15
(07.05.2018, 17:59)Nrw schrieb:  Huhu,

kennt ihr jemanden, der zur mündlichen Prüfung schwanger war und mit Übelkeit zu kämpfen hatte? Berücksichtigt der Prüfungsausschuss das und kann man im worst case die Mündliche verschieben?

Vielleicht war ja auchnjemand am prüfungstermin krank und kann mir sagen, wann man dann erneut zur mündlichen geladen wird und wie das Prozedere aussieht?

Sehr dankbar wäre ich auch über Info, wie es bei den Schwangeren nach der Prüfung weiterging - trptzdem Bewerbungen geschrieben ? Arbeitslos? Wie habt ihr alles finanziert?

Bin nicht verheiratet.

Merci!

Glückwunsch!!!! 
Ich glaub du musst trotzdem vorher einen Trag auf Nachteilsausgleich stellen. Zeitverlängerung und Pausen. 
Ruf mal beim Prüfungsamt an. 
Alles Gute!
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Gast
Unregistered
 
#8
31.07.2021, 13:20
(07.05.2018, 17:59)Nrw schrieb:  Huhu,

kennt ihr jemanden, der zur mündlichen Prüfung schwanger war und mit Übelkeit zu kämpfen hatte? Berücksichtigt der Prüfungsausschuss das und kann man im worst case die Mündliche verschieben?

Vielleicht war ja auchnjemand am prüfungstermin krank und kann mir sagen, wann man dann erneut zur mündlichen geladen wird und wie das Prozedere aussieht?

Sehr dankbar wäre ich auch über Info, wie es bei den Schwangeren nach der Prüfung weiterging - trptzdem Bewerbungen geschrieben ? Arbeitslos? Wie habt ihr alles finanziert?

Bin nicht verheiratet.

Merci!


Eine Freundin von mir war tatsächlich in der mündlichen schwanger und musste verschieben. War kein problem. Aber ihr ging es nicht besser sondern schlechter mit höherem Monat. Sie war dann schon im 8. oder 9 Monat. 
Ich persönlich würde es daher aufgrund meiner Erfahrungen und denen meiner Freunde am besten zwischen dem 3. und 7. Monat empfehlen. :)
Alles gute und viel Erfolg.
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Gast08
Unregistered
 
#9
01.08.2021, 01:12
Das klingt ja recht unkompliziert bzgl. Orga, danke!!
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Gast Berlin
Unregistered
 
#10
01.08.2021, 11:14
Ich männlich (2Kids) habe persönlich natürlich keine Erfahrung mit der Schwangerschaft in der mündlichen Prüfung.

Aber ich kann sagen, dass sowas in jedem Fall der PKommission mitgeteilt werden sollte. Das hilft enorm! Sie berücksichtigen nicht nur die derzeitige Lage, sondern auch die zuvor! Das heißt, dass wenn man schon in der Vbzeit auf d Examen schwanger war, dann können sie evtl Schwankungen in der Leistung gut erklären und am Ende zu den Gunsten d Kdtin gewichten. Insbesondere wenn man nicht verheiratet ist, weil sich dann auch die Lasten nicht gleich verteilen.

Auf jedem Fall wünsche ich alles Gute, Gesundheit und für später kein Stress, sondern Freude und vor allem viel Geduld!
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