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  5. Kpmg Law
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Kpmg Law
Gast BW
Unregistered
 
#1
16.07.2021, 12:14
Hallo,

wenn ihr die Wahl zwischen Kpmg Law und einer führenden mittelständischen Kanzlei/ Boutique-Kanzlei habt, wo würdet ihr hingehen ?
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Gast
Unregistered
 
#2
16.07.2021, 12:16
Kommt darauf an, worauf du Bock hast. In Boutiquen/MKen gibt es alles mögliche, Big4 Legals sind gerade in den WP-nahen Gebieten ganz gut aufgestellt (M&A, transaktionsbezogenes SteuerR etc).
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Gast
Unregistered
 
#3
16.07.2021, 13:39
Nimm die MK, bei KPMG macht man viele Überstunden. Außerdem zahlen MKs wohl besser.
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Gast
Unregistered
 
#4
16.07.2021, 14:46
Kommt drauf an, was du willst. KPMG heißt viel Arbeit für relativ wenig Geld, dafür kann man dort wahrscheinlich viel netzwerken und das ganze als Sprungbrett zur GK oder ähnliches nutzen. In der MK wirst du wahrscheinlich breiter aufgestellt sein und leichter wechseln oder innerhalb der Kanzlei aufsteigen können, aber wahrscheinlich nicht darüber hinaus in die GK kommen. Wechsel in ein großes Unternehmen wäre dann ggf. auch schwieriger. In der Boutique könntest du dich besser spezialisieren und in dem selben Thema grundsätzlich überallhin wechseln, ggf. früher Verantwortung übernehmen und selbständiger arbeiten, wärst nach 5 Jahren aber wahrscheinlich weniger "breit aufgestellt" als nach dem Examen. Ich würde angesichts anhaltender Spezialisierung im Rechtsberatungssektor und wegen Legal Tech persönlich zur Boutique tendieren, denn durch Spezialisierung macht man sich rar und unersetzbar.
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Gast BW
Unregistered
 
#5
16.07.2021, 16:09
Kennst du da das ungefähre Gehalt, was dann im Raum steht?
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Gast
Unregistered
 
#6
16.07.2021, 16:34
Kommt auf die Noten an, aber ich denke mal 55 k bei 50 + Std. Wochen, wenn man nicht so tolle Noten hat.
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Gojo
Unregistered
 
#7
16.07.2021, 16:35
(16.07.2021, 14:46)Gast schrieb:  Kommt drauf an, was du willst. KPMG heißt viel Arbeit für relativ wenig Geld, dafür kann man dort wahrscheinlich viel netzwerken und das ganze als Sprungbrett zur GK oder ähnliches nutzen. In der MK wirst du wahrscheinlich breiter aufgestellt sein und leichter wechseln oder innerhalb der Kanzlei aufsteigen können, aber wahrscheinlich nicht darüber hinaus in die GK kommen. Wechsel in ein großes Unternehmen wäre dann ggf. auch schwieriger. In der Boutique könntest du dich besser spezialisieren und in dem selben Thema grundsätzlich überallhin wechseln, ggf. früher Verantwortung übernehmen und selbständiger arbeiten, wärst nach 5 Jahren aber wahrscheinlich weniger "breit aufgestellt" als nach dem Examen. Ich würde angesichts anhaltender Spezialisierung im Rechtsberatungssektor und wegen Legal Tech persönlich zur Boutique tendieren, denn durch Spezialisierung macht man sich rar und unersetzbar.


Ach, Legal-Tech wird sicherlich auch irgendwann die Spezialisten ersetzen...
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Gast
Unregistered
 
#8
16.07.2021, 16:37
Im Gespräch sagen sie dann 40 +, aber es wird dann doch 50. 
Ab ca. 60 k, dieser Versicherungspflichtgrenze, kann man sich Überstunden ja nicht mal auszahlen lassen, die sind dann mit dem Gehalt abgegolten.
Also geh mal von 62/63 k bei 50-55 Std. Wochen aus bei 2 x 8 P.
Da lohnt sich anderes mehr.
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Gast
Unregistered
 
#9
16.07.2021, 16:54
(16.07.2021, 16:37)Gast schrieb:  Im Gespräch sagen sie dann 40 +, aber es wird dann doch 50. 
Ab ca. 60 k, dieser Versicherungspflichtgrenze, kann man sich Überstunden ja nicht mal auszahlen lassen, die sind dann mit dem Gehalt abgegolten.
Also geh mal von 62/63 k bei 50-55 Std. Wochen aus bei 2 x 8 P.
Da lohnt sich anderes mehr.
Gefährliches Halbwissen;)

Es gibt zwei Versicherungsgrenzen: Die für die gesetzliche Krankenversicherung, die derzeit wohl bei ca. 62k liegt und die der gesetzlichen Rentenversicherung bei 85.200 €. Letztere ist die, bei der das BAG auch gewisse Klauseln als zulässig erachtet, nach denen Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sein sollen. Aber natürlich ist auch eine Regelung möglich, bei der Du trotzdem Überstundenabgeltung, in welcher Form auch immer, bekommst.

Liegt das Gehalt deutlich darunter, heißt das aber nicht automatisch, dass Überstunden in Geld oder Freizeit ausgeglichen werden müssen. Die entsprechende Klausel, dass alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, ist zwar unwirksam. Aber Du musst natürlich dann entsprechend gegen den Arbeitgeber vorgehen. Zudem ist das Einklagen von Überstunden ein ziemlich risikoreiches Unterfangen im Hinblick auf die Darlegungs - und Beweislast. Die Erfolgsquote ist da leider eher gering. Bei einer Rechtsschutzversicherung am Ende des Arbeitsverhältnisses aber vielleicht lohnenswert, wenn man die Zeiten, die Arbeitsaufträge und den vom Chef vorgegebenen Zeitrahmen ordentlich dokumentieren kann;)
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