• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Prüfungsanfechtung
« 1 2 3 »
Antworten

 
Prüfungsanfechtung
Habeichmalgelesen
Unregistered
 
#11
09.07.2021, 11:28
Ok, mein Fehler:
Streitwert ist pro Klausur 5.000 EUR, mind. aber 15.000 EUR.
Zitieren
omnimodo
Senior Member
****
Beiträge: 725
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2021
#12
09.07.2021, 11:41
Geht's dir aber sonst gut? Den Unterschied zwischen Streitwert, Honorar und Kostensätzen kennst du?
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#13
09.07.2021, 11:49
Du zahlst ja nicht den Streitwert, wenn du verlierst. Wenn du 8 Klausuren einreichst, bist du bei ca. 4.000 Euro RA-Kosten + ca. 300 Euro Widerspruchsverfahren
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#14
09.07.2021, 12:06
Ich bin aktuell im Prozess der Anfechtung (mit Anwalt).

Die Klausur war im ausreichenden Bereich.

Es gab unzählige Stellen, bei denen ich mir sicher bin, dass der Korrektor diese nicht gelesen/maximal überflogen hat. Manche Passagen hat er copy& paste gemacht, da sie null zu meiner Klausur passen (also wirklich vollkommen zusammenhanglos waren). Zudem hat er gute, übliche Sachen als "überflüssig" abgestempelt, und manche Sachen, die gewollt waren, gar nicht positiv berücksichtigt. Oft waren da auch Angaben wie ?, oder "nicht navollziehbar", ohne Erklärung. Und eine Sache mit dem Tenor/Begründung in den EG hat er sogar tatsächlich auch  rechtlich falsch angesehen, wohl weil er es selber nicht wusste  Skeptical

Ich habe meine Klausur erstmal überprüfen lassen - das ist nicht meine subjektive Meinung. Dann erst die Begr. eingereicht.

Insgesamt habe ich ein zufriedenstellendes Examen geschrieben (VB), aber diese Klausurbegründung fand ich so dermaßen schlecht und dreist, dass ich es dennoch eingereicht habe. Das war noch eins meiner stärksten Fächer und ich kanns nicht glauben, wie halbherzig, absolut überheblich und letztlich total falsch, er mit meinem Werk umgegangen ist, worauf ich 2 Jahre hingearbeitet habe.

Die anderen K. waren aber okay, zumindest meist nicht angreifbar, daher alles okay.

Im 1. Examen wurde mir zB vom Anwalt geraten, nicht dagegen vorzugehen, habe ich dann auch nicht gemacht. Dieses mal gab es ein klares JA UNBEDINGT. Update kommt. Ah und sollte der nicht einsichtig sein: dann gehe ich ganz klar vor's Gericht und nehme den gerne da auseinander  Cowboy
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#15
09.07.2021, 13:08
(09.07.2021, 12:06)Gast schrieb:  Ich bin aktuell im Prozess der Anfechtung (mit Anwalt).

Die Klausur war im ausreichenden Bereich.

Es gab unzählige Stellen, bei denen ich mir sicher bin, dass der Korrektor diese nicht gelesen/maximal überflogen hat. Manche Passagen hat er copy& paste gemacht, da sie null zu meiner Klausur passen (also wirklich vollkommen zusammenhanglos waren). Zudem hat er gute, übliche Sachen als "überflüssig" abgestempelt, und manche Sachen, die gewollt waren, gar nicht positiv berücksichtigt. Oft waren da auch Angaben wie ?, oder "nicht navollziehbar", ohne Erklärung. Und eine Sache mit dem Tenor/Begründung in den EG hat er sogar tatsächlich auch  rechtlich falsch angesehen, wohl weil er es selber nicht wusste  Skeptical

Ich habe meine Klausur erstmal überprüfen lassen - das ist nicht meine subjektive Meinung. Dann erst die Begr. eingereicht.

Insgesamt habe ich ein zufriedenstellendes Examen geschrieben (VB), aber diese Klausurbegründung fand ich so dermaßen schlecht und dreist, dass ich es dennoch eingereicht habe. Das war noch eins meiner stärksten Fächer und ich kanns nicht glauben, wie halbherzig, absolut überheblich und letztlich total falsch, er mit meinem Werk umgegangen ist, worauf ich 2 Jahre hingearbeitet habe.

Die anderen K. waren aber okay, zumindest meist nicht angreifbar, daher alles okay.

Im 1. Examen wurde mir zB vom Anwalt geraten, nicht dagegen vorzugehen, habe ich dann auch nicht gemacht. Dieses mal gab es ein klares JA UNBEDINGT. Update kommt. Ah und sollte der nicht einsichtig sein: dann gehe ich ganz klar vor's Gericht und nehme den gerne da auseinander  Cowboy

Danke für die Antwort. Würde mich über ein Update freuen.
Wünsche dir viel Erfolg!
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#16
09.07.2021, 13:15
(09.07.2021, 13:08)Gast schrieb:  
(09.07.2021, 12:06)Gast schrieb:  Ich bin aktuell im Prozess der Anfechtung (mit Anwalt).

Die Klausur war im ausreichenden Bereich.

Es gab unzählige Stellen, bei denen ich mir sicher bin, dass der Korrektor diese nicht gelesen/maximal überflogen hat. Manche Passagen hat er copy& paste gemacht, da sie null zu meiner Klausur passen (also wirklich vollkommen zusammenhanglos waren). Zudem hat er gute, übliche Sachen als "überflüssig" abgestempelt, und manche Sachen, die gewollt waren, gar nicht positiv berücksichtigt. Oft waren da auch Angaben wie ?, oder "nicht navollziehbar", ohne Erklärung. Und eine Sache mit dem Tenor/Begründung in den EG hat er sogar tatsächlich auch  rechtlich falsch angesehen, wohl weil er es selber nicht wusste  Skeptical

Ich habe meine Klausur erstmal überprüfen lassen - das ist nicht meine subjektive Meinung. Dann erst die Begr. eingereicht.

Insgesamt habe ich ein zufriedenstellendes Examen geschrieben (VB), aber diese Klausurbegründung fand ich so dermaßen schlecht und dreist, dass ich es dennoch eingereicht habe. Das war noch eins meiner stärksten Fächer und ich kanns nicht glauben, wie halbherzig, absolut überheblich und letztlich total falsch, er mit meinem Werk umgegangen ist, worauf ich 2 Jahre hingearbeitet habe.

Die anderen K. waren aber okay, zumindest meist nicht angreifbar, daher alles okay.

Im 1. Examen wurde mir zB vom Anwalt geraten, nicht dagegen vorzugehen, habe ich dann auch nicht gemacht. Dieses mal gab es ein klares JA UNBEDINGT. Update kommt. Ah und sollte der nicht einsichtig sein: dann gehe ich ganz klar vor's Gericht und nehme den gerne da auseinander  Cowboy

Danke für die Antwort. Würde mich über ein Update freuen.
Wünsche dir viel Erfolg!
Doch noch ein paar Fragen:

Kommst du aus NRW? Und hast du die Klausursachverhalte bekommen?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#17
09.07.2021, 14:43
(09.07.2021, 08:45)Gast schrieb:  
(09.07.2021, 08:27)Praktiker schrieb:  
(09.07.2021, 08:20)Gast schrieb:  Hallo,

Gibt es hier Leute, die mit einer Prüfungsanfechtung Erfolg hatten?

Würde gerne mal ein paar Erfahrungen wissen.

Vielen Dank

Kann nur aus der anderen Perspektive berichten, dass die Widersprüche, die ich bislang hatte, nicht sehr gut gemacht waren, aber sehr viel Arbeit gemacht haben. Erfolg hatte bislang keiner. Es kam aber auch nur einmal vor, dass etwas angegriffen wurde, was von mir wirklich ungeschickt gemacht war, ansonsten war der Vortrag oft, dass nicht berücksichtigt worden sei, dass die Aufgabe doch schwierig und die Lösung doch eigentlich super war. Das kann man sich dann auch sparen...

Ich finde, es wird von den Examenskorrektoren nicht ausreichend berücksichtigt, dass die Klausuren immer voller werden und oft auch immer länger. ZT sind 3 unterschiedliche Urteile "verbraten" und der Sachverhalt 20 eng bedruckte Seiten, 6 Personen, 47 Daten etc. Wenn die Prüfer dann 10 Mal ranschreiben "zu kurz", "hätte ausführlicher dargestellt werden müssen", dann finde ich das eine Frechheit. WIE DENN? Früher kam KaufR, Rücktritt, SE, 2 Parteien, 12 Seiten und gut ist. Jetzt ist 3 Mal so viel drin. Die LJPAs haben schon lange das Augenmaß verloren.
In der Steinzeit oder was ? Ich bin schon recht lange in der Praxis und der Korrektur tätig und habe vor 2010 meine Examina gemacht. Ich kann Dir sagen, dass da nichts mit popeliger Klausur und Rücktritt dran kam, selbst im 1. Examen nicht, sondern das waren nur Übungsklausuren, und damals war das neue Schuldrecht gerade erst wenige Jahre alt. Und hier jetzt irgendwelche Vergleiche mit 1990 anzustellen, wovon Du ohnehin keine Ahnung hast, ist einfach überflüssig und zeugt von Ahnungslosigkeit. Das macht genausowenig Sinn, wie die inflationären 1,x-Abis von heute mit denen unserer Eltern zu vergleichen. Es gibt i.Ü.  in jedem Durchgang mal einfacherer und mal schwerere Klausuren und manchmal gibt es tatsächlich mal Durchgänge mit ausschließlich undankbaren Klausuren, aber selbst das ist oft subjektiv. Hat man das zufällig gelernt oder die Examensklausur zufällig in der AG besprochen - das kenne ich auch - dann findet man es nicht mehr so schlimm. So ist das Leben, irgendwer hat immer Pech.

Ich habe übrigens immer ziemlich wenig geschrieben und habe nur in Strafrecht knapp die 20 Seiten geknackt, trotzdem hatte ich nur eine ausreichend-Klausur und sonst besser, während auch damals schon viele jammerten und von 30-40 Seiten erzählten. In den Staatsexamina hatte man immer schon ein Zeitproblem, aber es gibt erstaunlicherweise ja durchaus eine nicht geringe Anzahl von Leuten, die auch schriftlich im befriedigenden Bereich (oder knapp dran) landen. Die haben das ja auch geschafft, ohne einen Bonus zu bekommen. Sollen also nur Leute mit schlechten Klausuren dann besser benotet werden, weil angeblich früher alles viel einfacher war, man viel zu viel schreiben muss und die Welt ohnehin ungerecht ist? Die, die in der Klausur trotz der widrigen Umstände schon 7 Punkte oder mehr hatten, bekommen nichts? Oder soll man dann eine 7-8 Punkte Klausur schon mit Prädikat benoten? Im Idealfall möglichst alle Prädikat, damit jedem alle Jobmöglichkeiten offenstehen, denn es ist ja auch unfair, dass jemand mit 7 Punkten oder noch weniger nie in die Justiz gelangen kann.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#18
09.07.2021, 17:53
(09.07.2021, 14:43)Gast schrieb:  
(09.07.2021, 08:45)Gast schrieb:  
(09.07.2021, 08:27)Praktiker schrieb:  
(09.07.2021, 08:20)Gast schrieb:  Hallo,

Gibt es hier Leute, die mit einer Prüfungsanfechtung Erfolg hatten?

Würde gerne mal ein paar Erfahrungen wissen.

Vielen Dank

Kann nur aus der anderen Perspektive berichten, dass die Widersprüche, die ich bislang hatte, nicht sehr gut gemacht waren, aber sehr viel Arbeit gemacht haben. Erfolg hatte bislang keiner. Es kam aber auch nur einmal vor, dass etwas angegriffen wurde, was von mir wirklich ungeschickt gemacht war, ansonsten war der Vortrag oft, dass nicht berücksichtigt worden sei, dass die Aufgabe doch schwierig und die Lösung doch eigentlich super war. Das kann man sich dann auch sparen...

Ich finde, es wird von den Examenskorrektoren nicht ausreichend berücksichtigt, dass die Klausuren immer voller werden und oft auch immer länger. ZT sind 3 unterschiedliche Urteile "verbraten" und der Sachverhalt 20 eng bedruckte Seiten, 6 Personen, 47 Daten etc. Wenn die Prüfer dann 10 Mal ranschreiben "zu kurz", "hätte ausführlicher dargestellt werden müssen", dann finde ich das eine Frechheit. WIE DENN? Früher kam KaufR, Rücktritt, SE, 2 Parteien, 12 Seiten und gut ist. Jetzt ist 3 Mal so viel drin. Die LJPAs haben schon lange das Augenmaß verloren.
In der Steinzeit oder was ? Ich bin schon recht lange in der Praxis und der Korrektur tätig und habe vor 2010 meine Examina gemacht. Ich kann Dir sagen, dass da nichts mit popeliger Klausur und Rücktritt dran kam, selbst im 1. Examen nicht, sondern das waren nur Übungsklausuren, und damals war das neue Schuldrecht gerade erst wenige Jahre alt. Und hier jetzt irgendwelche Vergleiche mit 1990 anzustellen, wovon Du ohnehin keine Ahnung hast, ist einfach überflüssig und zeugt von Ahnungslosigkeit. Das macht genausowenig Sinn, wie die inflationären 1,x-Abis von heute mit denen unserer Eltern zu vergleichen. Es gibt i.Ü.  in jedem Durchgang mal einfacherer und mal schwerere Klausuren und manchmal gibt es tatsächlich mal Durchgänge mit ausschließlich undankbaren Klausuren, aber selbst das ist oft subjektiv. Hat man das zufällig gelernt oder die Examensklausur zufällig in der AG besprochen - das kenne ich auch - dann findet man es nicht mehr so schlimm. So ist das Leben, irgendwer hat immer Pech.

Ich habe übrigens immer ziemlich wenig geschrieben und habe nur in Strafrecht knapp die 20 Seiten geknackt, trotzdem hatte ich nur eine ausreichend-Klausur und sonst besser, während auch damals schon viele jammerten und von 30-40 Seiten erzählten. In den Staatsexamina hatte man immer schon ein Zeitproblem, aber es gibt erstaunlicherweise ja durchaus eine nicht geringe Anzahl von Leuten, die auch schriftlich im befriedigenden Bereich (oder knapp dran) landen. Die haben das ja auch geschafft, ohne einen Bonus zu bekommen. Sollen also nur Leute mit schlechten Klausuren dann besser benotet werden, weil angeblich früher alles viel einfacher war, man viel zu viel schreiben muss und die Welt ohnehin ungerecht ist? Die, die in der Klausur trotz der widrigen Umstände schon 7 Punkte oder mehr hatten, bekommen nichts? Oder soll man dann eine 7-8 Punkte Klausur schon mit Prädikat benoten? Im Idealfall möglichst alle Prädikat, damit jedem alle Jobmöglichkeiten offenstehen, denn es ist ja auch unfair, dass jemand mit 7 Punkten oder noch weniger nie in die Justiz gelangen kann.


Koch mal runter, Mr Verletzlich.
Nur zum letzten Punkt, weil alles andere hohlePolemik ist:
Ja, es ist eine Frechheit, dass jemand mit zwei Examen (= "der Befähigung zum Richteramt") niemals Richtet werden (oder sonst in der Justiz arbeiten kann). Die Gerichte und StAen sind überlastet. Nicht zuletzt deshalb wird die richterliche Unabhängigkeit eher großzügig ausgelegt (Vorgaben, bestimmte Zahl an Fällen in Zeitraum X zu erledigen).
Aber der Staat leistet sich lieber den Luxus, Menschen, die eine Ausbildung absolviert haben, die sie dazu befähigen (sollte?), die Situation zu entlasten, am ausgestreckten Arm im Anwaltsprekariat verrotten zu lassen.

Dass ein Richter am AG kein Jura können muss, weiß doch jeder (Achtung Polemik, mein leicht zu triggernder Freund). Mit zwei mal 4 soll ich also nicht in der Lage sein, zwei Parteien zum schluss eines Vergleichs zu nötigen? Ah ok.
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.984
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#19
09.07.2021, 18:09
(09.07.2021, 08:44)Gast schrieb:  
(09.07.2021, 08:27)Praktiker schrieb:  
(09.07.2021, 08:20)Gast schrieb:  Hallo,

Gibt es hier Leute, die mit einer Prüfungsanfechtung Erfolg hatten?

Würde gerne mal ein paar Erfahrungen wissen.

Vielen Dank

Kann nur aus der anderen Perspektive berichten, dass die Widersprüche, die ich bislang hatte, nicht sehr gut gemacht waren, aber sehr viel Arbeit gemacht haben. Erfolg hatte bislang keiner. Es kam aber auch nur einmal vor, dass etwas angegriffen wurde, was von mir wirklich ungeschickt gemacht war, ansonsten war der Vortrag oft, dass nicht berücksichtigt worden sei, dass die Aufgabe doch schwierig und die Lösung doch eigentlich super war. Das kann man sich dann auch sparen...

Das verstehe ich natürlich. 
Aber trotzdem muss es doch auch Grenzen geben in notentechnischer Hinsicht. 
Klar können Bewertungen voneinander abweichen.
Aber es kann doch auch nicht sein, dass bspw.eine Klausur mit 4 Punkten bewertet wird, wenn der Prüfling eindeutig eine bessere Leistung erbracht hat?!

Die Frage ist halt immer, wer entscheidet, dass das "eindeutig" so ist. Der Prüfling jedenfalls nicht, das Prüfungsamt nicht und das VG grundsätzlich auch nicht, sondern die Korrektoren, solange sie es formal ordnungsgemäß begründen.

Aber Du hast natürlich Recht, dass es Fälle gibt, in denen jeder Bewertungsspielraum überschritten ist. Das klärt sich dann häufig über die Drittkorrektur - diese krassen Fälle, in denen der Erstkorrektur z.B. 7 und der Zweitkorrektor 2 vergeben hat, kommen vor, sind aber so selten, dass sie eigens den Prüfern in den Fortbildungen präsentiert werden, regelmäßig mit der Folge, dass alle kopfschüttelnd dastehen, weil sie in der Tat eine der Bewertungen für in jeder Hinsicht unverständlich halten. Da würde es ganz sicher auch das VG richten.

Mein Eindruck ist immer, dass die vergebenen Noten gut vertretbar sind, aber die Begründung des Votums oft unzureichend ist. Darunter leidet dann natürlich die Akzeptanz. Es macht andererseits auch nicht so viel Freude, ein im Ergebnis richtiges Erstgutachten im Zweitgutachten erstmals mit Substanz zu unterfüttern... alles schwierig leider...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.07.2021, 18:10 von Praktiker.)
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#20
09.07.2021, 18:42
(09.07.2021, 14:43)Gast schrieb:  
(09.07.2021, 08:45)Gast schrieb:  
(09.07.2021, 08:27)Praktiker schrieb:  
(09.07.2021, 08:20)Gast schrieb:  Hallo,

Gibt es hier Leute, die mit einer Prüfungsanfechtung Erfolg hatten?

Würde gerne mal ein paar Erfahrungen wissen.

Vielen Dank

Kann nur aus der anderen Perspektive berichten, dass die Widersprüche, die ich bislang hatte, nicht sehr gut gemacht waren, aber sehr viel Arbeit gemacht haben. Erfolg hatte bislang keiner. Es kam aber auch nur einmal vor, dass etwas angegriffen wurde, was von mir wirklich ungeschickt gemacht war, ansonsten war der Vortrag oft, dass nicht berücksichtigt worden sei, dass die Aufgabe doch schwierig und die Lösung doch eigentlich super war. Das kann man sich dann auch sparen...

Ich finde, es wird von den Examenskorrektoren nicht ausreichend berücksichtigt, dass die Klausuren immer voller werden und oft auch immer länger. ZT sind 3 unterschiedliche Urteile "verbraten" und der Sachverhalt 20 eng bedruckte Seiten, 6 Personen, 47 Daten etc. Wenn die Prüfer dann 10 Mal ranschreiben "zu kurz", "hätte ausführlicher dargestellt werden müssen", dann finde ich das eine Frechheit. WIE DENN? Früher kam KaufR, Rücktritt, SE, 2 Parteien, 12 Seiten und gut ist. Jetzt ist 3 Mal so viel drin. Die LJPAs haben schon lange das Augenmaß verloren.
In der Steinzeit oder was ? Ich bin schon recht lange in der Praxis und der Korrektur tätig und habe vor 2010 meine Examina gemacht. Ich kann Dir sagen, dass da nichts mit popeliger Klausur und Rücktritt dran kam, selbst im 1. Examen nicht, sondern das waren nur Übungsklausuren, und damals war das neue Schuldrecht gerade erst wenige Jahre alt. Und hier jetzt irgendwelche Vergleiche mit 1990 anzustellen, wovon Du ohnehin keine Ahnung hast, ist einfach überflüssig und zeugt von Ahnungslosigkeit. Das macht genausowenig Sinn, wie die inflationären 1,x-Abis von heute mit denen unserer Eltern zu vergleichen. Es gibt i.Ü.  in jedem Durchgang mal einfacherer und mal schwerere Klausuren und manchmal gibt es tatsächlich mal Durchgänge mit ausschließlich undankbaren Klausuren, aber selbst das ist oft subjektiv. Hat man das zufällig gelernt oder die Examensklausur zufällig in der AG besprochen - das kenne ich auch - dann findet man es nicht mehr so schlimm. So ist das Leben, irgendwer hat immer Pech.

Ich habe übrigens immer ziemlich wenig geschrieben und habe nur in Strafrecht knapp die 20 Seiten geknackt, trotzdem hatte ich nur eine ausreichend-Klausur und sonst besser, während auch damals schon viele jammerten und von 30-40 Seiten erzählten. In den Staatsexamina hatte man immer schon ein Zeitproblem, aber es gibt erstaunlicherweise ja durchaus eine nicht geringe Anzahl von Leuten, die auch schriftlich im befriedigenden Bereich (oder knapp dran) landen. Die haben das ja auch geschafft, ohne einen Bonus zu bekommen. Sollen also nur Leute mit schlechten Klausuren dann besser benotet werden, weil angeblich früher alles viel einfacher war, man viel zu viel schreiben muss und die Welt ohnehin ungerecht ist? Die, die in der Klausur trotz der widrigen Umstände schon 7 Punkte oder mehr hatten, bekommen nichts? Oder soll man dann eine 7-8 Punkte Klausur schon mit Prädikat benoten? Im Idealfall möglichst alle Prädikat, damit jedem alle Jobmöglichkeiten offenstehen, denn es ist ja auch unfair, dass jemand mit 7 Punkten oder noch weniger nie in die Justiz gelangen kann.

Weiß nicht aus welchem Bundesland du kommst, aber das kann ich jdfs für Bayern nicht bestätigen.

Haben in der AG knapp 60 Klausuren geschrieben, die meisten waren Originalklausuren aus den Jahren 2000-2010. Ab und zu kam eine aus 2018-2020. Es ist absolut LÄCHERLICH, wie riesig die Unterschiede zum Teil waren. Zwar sind unsere Sachverhalte nach wie vor nicht so super lang, wie wohl in NRW. Die Komplexität hat aber massiv zugenommen.
Sowohl im Prozessualen, wo es früher maximal ins Mahnverfahren ging, heute dafür Berufungen in allen Rechtsgebieten geschrieben werden müssen, als auch im Materiellen.
Es ist viel mehr zu schreiben und die Lösungsskizzen werden immer länger.

Ich bin mittlerweile der Ansicht, dass eine Vorbereitung, die heute für 4-5p reicht, vor ~15 Jahren mind. für 7p gut genug gewesen wäre.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2 3 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus