18.04.2018, 12:14
Weiß jemand, wie es sich mit dem "hartnäckigen Gerücht" verhält, dass man, wenn die mündliche Prüfung im 25. Monat des Referendariats stattfindet, auch für diesen Monat volle Bezüge erhält?
Und falls das so ist: Kann man trotzdem ab dem Folgetag der Prüfung einer Beschäftigung nachgehen bzw. für den Restmonat ALG beziehen?
Vielen Dank vorab!
Und falls das so ist: Kann man trotzdem ab dem Folgetag der Prüfung einer Beschäftigung nachgehen bzw. für den Restmonat ALG beziehen?
Vielen Dank vorab!
20.04.2018, 08:19
Kommt auf das Bundesland an.