06.07.2021, 20:24
(05.07.2021, 20:54)Gast schrieb:(05.07.2021, 15:04)Gast schrieb:(04.07.2021, 15:04)Gast schrieb: Um das Thema Legal-Tech wieder aufzurollen: Laut dem Urteil des LG Köln zur Vertragssoftware SmartLaw handelt es sich dabei um keine Tätigkeit und somit auch um keine Rechtsdienstleistung.
Meine subjektive Einschätzung zur Thematik: Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis der Markt für weitere LT-Start-Ups von der Politk (vor allem der FDP) geöffnet wird. Dadurch entsteht zwanglsäufig ein höherer Konkurrenzkampf zwischen Anwälten und LT. Für Anwälte wird dies wohl niedrigere Honorare bedeuten. Übermäßig betroffen werden wohl insbesondere KK mit viel Massengeschäft sein. Der Arbeitsmarkt für Juristen wird sich wohl langfristig zunehmend verschlechtern.
Wenn ich das so lese, bekomme ich große Zukunftsängste, ob das Jurastudium die richtige Entscheidung war. Inhaltlich interessiert es mich zwar, aber, nach so einer langen Ausbildung in einen schlecht bezahlten Job zu landen oder gar durch Technologie ersetzt zu werden, lohnt sich für den Aufwand nicht. Da überlege ich mir lieber, tatsächlich die Reißleine zu ziehen und zumindest etwas zukunftssicheres wie BWL zu studieren.
Ich würde dir raten, definitiv auf Bwl umzusatteln, wenn es geht. Als Bwler hast du 1. eine Bandbreite an Jobmöglichkeiten, wodurch du bei Rationalsierung eines Jobs leicht in einen anderen Bereich wechseln kannst 2. ein kürzeres Studium und 3. an einer guten Uni (Mannheim, Goethe, WHU, HSG) eine Jobgarantie. Bwler sind nunmal auch weniger von der Digitaliserung als Juristen betroffen, da es bei ihnen auch oft um strategische sowie kreative Aufgaben und Projekte geht. Und die hohen GK-Gehälter kannst du auch deutlich früher im Consulting oder Investment Banking erreichen; diese Bereiche sind zudem noch wegen den obigen Gründen kaum digitalisierbar im Gegensatz zu GK's. Ergo nur zu, studiere Bwl, wenn es dich genauso oder sogar mehr interessiert, als Jura; aus den genannten Gründen würde Bwl jedenfalls die zukunftssichere Wahl als Jura sein.
Ergo, nach dieser langen Diskussion: Studiere BWL, hast in jeder Hinsicht (Gehalt, Arbeitszeiten, Zukuntssicherheit, Spaß, Flexibilität, usw.) mehr von.
06.07.2021, 20:34
(06.07.2021, 18:57)Gastio schrieb: Deine Aussage ist ein absoluter Hirnriss, Kollege. Es funktioniert nicht? Was genau funktioniert nicht? Ich rede von einfachen Verwaltungsgesetzen, du über Freiheitsstrafen? Checkst du's? Es funktioniert aus dem einfachen Grund nicht, weil unsere Verfassung keine simplifizierte Verurteilung von Menschenleben erlaubt. Daher entstehen eben auch diese Verästelungen im Strafrecht.
Wow!
Du willst zurück zum APL, wer einen Baum zerstört muss SE leisten, wer einen Busch zerstört muss SE leisten usw. wenn man das macht kommt man den KI Richter näher.
06.07.2021, 20:36
06.07.2021, 20:59
06.07.2021, 21:16
(06.07.2021, 20:06)Gast schrieb:(06.07.2021, 18:57)Gastio schrieb: Deine Aussage ist ein absoluter Hirnriss, Kollege. Es funktioniert nicht? Was genau funktioniert nicht? Ich rede von einfachen Verwaltungsgesetzen, du über Freiheitsstrafen? Checkst du's? Es funktioniert aus dem einfachen Grund nicht, weil unsere Verfassung keine simplifizierte Verurteilung von Menschenleben erlaubt. Daher entstehen eben auch diese Verästelungen im Strafrecht.
Wow!
Wow, du kannst einfachsten Gedankengängen nicht folgen.
Wer hat jemals über Freiheitsstrafen geredet?!
Strafrecht besteht aus Gesetzen. Aus Tatbestandsmerkmalen, so wie alle Gesetze. Diese Gesetze sind, obwohl sie einfach und verständlich formuliert sein müssen, höchst Auslegungsbedürftig und voller Abwägungen.
Es ist unglaublich. Du blickst es nicht, und beschwerst dich dann über Juristen.
Ich sage beispielhaft, A muss Schadensersatz zahlen oder die Kosten für die Vollstreckung tragen, weil TB X und TB Y erfüllt ist.
Du sagst, aber im hart konturierten Strafrecht muss man immernoch auslegen und abwägen. Stell dir mal die Frage, wieso das im Strafrecht notwendig ist und dann schau dir die Fälle des BGH an.
Ich bin drauf und dran an deiner Person das gesamte Primat des Rechts in Frage zu stellen.

Und wieso sind diese Gesetze, insbesondere im Strafrecht auslegungsbedürftig? Genau, weil es da nicht um simple Verwaltungsrechtssachverhalte geht, sondern darum, ob X oder Y die nächsten Jahre hinter schwedischen Gardinen verbringen muss. Daher kann es dort hoffentlich niemals auslegungsfreie Entscheidungen geben. Den pauschalisierenden Vergleich den du hier anbietest zeugt eher von deiner Inkompetenz, Kollege. Du kannst das Strafrecht nicht als Beispiel für deine Argumentation heranziehen!!! Was verstehst du nicht daran?
06.07.2021, 21:43
Dude, was ist mit dir verkehrt? Im Strafrecht ist die Auslegung weniger frei als im übrigen Recht weil sich keine täterbelastende Analogie ergeben darf. Deswegen sind die TBM im Strafrecht relativ fix.
Im Zivil- oder Verwaltungsrecht kann eine Auslegung auch mal über den eigentlichen Gehalt der TBM im Gesetz hinausgehen.
Ich hab mich bislang nicht an eurem fight beteiligt, aber du raffst ernsthaft über Seiten hinweg konsequent nicht seinen Punkt.
Im Zivil- oder Verwaltungsrecht kann eine Auslegung auch mal über den eigentlichen Gehalt der TBM im Gesetz hinausgehen.
Ich hab mich bislang nicht an eurem fight beteiligt, aber du raffst ernsthaft über Seiten hinweg konsequent nicht seinen Punkt.
06.07.2021, 21:54
(06.07.2021, 21:43)Gast schrieb: Dude, was ist mit dir verkehrt? Im Strafrecht ist die Auslegung weniger frei als im übrigen Recht weil sich keine täterbelastende Analogie ergeben darf. Deswegen sind die TBM im Strafrecht relativ fix.
Im Zivil- oder Verwaltungsrecht kann eine Auslegung auch mal über den eigentlichen Gehalt der TBM im Gesetz hinausgehen.
Ich hab mich bislang nicht an eurem fight beteiligt, aber du raffst ernsthaft über Seiten hinweg konsequent nicht seinen Punkt.
Sein Punkt ist: Strafrecht, fixe TBM, wenig Auslegung möglich und trotzdem wird regelmäßig ausgelegt.
Aus dieser These folgt der Kollege: auslegungsarme TBM können nicht algorithmisiert werden.
Ich behaupte: Der Vergleich ist nicht zulässig, weil Strafrecht eben nicht Verwaltungsrecht ist.
06.07.2021, 21:57
(06.07.2021, 21:54)Gastio schrieb:(06.07.2021, 21:43)Gast schrieb: Dude, was ist mit dir verkehrt? Im Strafrecht ist die Auslegung weniger frei als im übrigen Recht weil sich keine täterbelastende Analogie ergeben darf. Deswegen sind die TBM im Strafrecht relativ fix.
Im Zivil- oder Verwaltungsrecht kann eine Auslegung auch mal über den eigentlichen Gehalt der TBM im Gesetz hinausgehen.
Ich hab mich bislang nicht an eurem fight beteiligt, aber du raffst ernsthaft über Seiten hinweg konsequent nicht seinen Punkt.
Sein Punkt ist: Strafrecht, fixe TBM, wenig Auslegung möglich und trotzdem wird regelmäßig ausgelegt.
Aus dieser These folgt der Kollege: auslegungsarme TBM können nicht algorithmisiert werden.
Ich behaupte: Der Vergleich ist nicht zulässig, weil Strafrecht eben nicht Verwaltungsrecht ist.
Strafrecht ist auch nicht Medizin und kein Tischlern.
Du checkst es trotzdem nicht und "diskutierst" ohne wirkliche Argumente mit Dir selbst.
06.07.2021, 22:02
(06.07.2021, 21:57)Gast schrieb:(06.07.2021, 21:54)Gastio schrieb:(06.07.2021, 21:43)Gast schrieb: Dude, was ist mit dir verkehrt? Im Strafrecht ist die Auslegung weniger frei als im übrigen Recht weil sich keine täterbelastende Analogie ergeben darf. Deswegen sind die TBM im Strafrecht relativ fix.
Im Zivil- oder Verwaltungsrecht kann eine Auslegung auch mal über den eigentlichen Gehalt der TBM im Gesetz hinausgehen.
Ich hab mich bislang nicht an eurem fight beteiligt, aber du raffst ernsthaft über Seiten hinweg konsequent nicht seinen Punkt.
Sein Punkt ist: Strafrecht, fixe TBM, wenig Auslegung möglich und trotzdem wird regelmäßig ausgelegt.
Aus dieser These folgt der Kollege: auslegungsarme TBM können nicht algorithmisiert werden.
Ich behaupte: Der Vergleich ist nicht zulässig, weil Strafrecht eben nicht Verwaltungsrecht ist.
Strafrecht ist auch nicht Medizin und kein Tischlern.
Du checkst es trotzdem nicht und "diskutierst" ohne wirkliche Argumente mit Dir selbst.
Statt albern daher zu reden, erklärs mir was check ich nicht?
06.07.2021, 22:24
(06.07.2021, 22:02)Gastio schrieb:(06.07.2021, 21:57)Gast schrieb:(06.07.2021, 21:54)Gastio schrieb:(06.07.2021, 21:43)Gast schrieb: Dude, was ist mit dir verkehrt? Im Strafrecht ist die Auslegung weniger frei als im übrigen Recht weil sich keine täterbelastende Analogie ergeben darf. Deswegen sind die TBM im Strafrecht relativ fix.
Im Zivil- oder Verwaltungsrecht kann eine Auslegung auch mal über den eigentlichen Gehalt der TBM im Gesetz hinausgehen.
Ich hab mich bislang nicht an eurem fight beteiligt, aber du raffst ernsthaft über Seiten hinweg konsequent nicht seinen Punkt.
Sein Punkt ist: Strafrecht, fixe TBM, wenig Auslegung möglich und trotzdem wird regelmäßig ausgelegt.
Aus dieser These folgt der Kollege: auslegungsarme TBM können nicht algorithmisiert werden.
Ich behaupte: Der Vergleich ist nicht zulässig, weil Strafrecht eben nicht Verwaltungsrecht ist.
Strafrecht ist auch nicht Medizin und kein Tischlern.
Du checkst es trotzdem nicht und "diskutierst" ohne wirkliche Argumente mit Dir selbst.
Statt albern daher zu reden, erklärs mir was check ich nicht?
Argumentum a minori ad maius checkst du nicht.