27.06.2021, 13:21
Hallo zusammen :)
Ich bin neben dem ref als Korrekturassistent auf Grundlage eines Werkvertrags für eine Uni tätig gewesen. Jetzt bin ich mir unsicher wo ich die Einnahmen daraus in der steuererklärung angeben muss. Ich würde sie in der Anlage s unter Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit eintragen.
Weiß jemand, ob das richtig ist?
Vielen Dank und liebe Grüße :)
Ich bin neben dem ref als Korrekturassistent auf Grundlage eines Werkvertrags für eine Uni tätig gewesen. Jetzt bin ich mir unsicher wo ich die Einnahmen daraus in der steuererklärung angeben muss. Ich würde sie in der Anlage s unter Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit eintragen.
Weiß jemand, ob das richtig ist?
Vielen Dank und liebe Grüße :)
27.06.2021, 13:48
Soweit die Tätigkeit wirklich selbstständig ausgeübt wird, gehört es in Anlage S und zwar Zeile 46/47 (wegen der Übungsleiterpauschale).
Kann im Einzelfall anders sein, etwa wenn du in Wirklichkeit Arbeitnehmer warst (dann Anlage N) oder der Besteller nicht die Uni selbst, sondern ein zwischengeschalteter Externen war (dann wohl keine Übungsleiterpauschale).
Kann im Einzelfall anders sein, etwa wenn du in Wirklichkeit Arbeitnehmer warst (dann Anlage N) oder der Besteller nicht die Uni selbst, sondern ein zwischengeschalteter Externen war (dann wohl keine Übungsleiterpauschale).
27.06.2021, 15:02
3 Nr. 26 EStG
02.07.2021, 23:17
Wie viel darf man neben dem Ref verdienen als Selbstständiger, ohne das man Abzüge hat. Weiß das zufällig wer?
Lieben Dank schon mal
Lieben Dank schon mal
02.07.2021, 23:34
Überleg mal genau, wovon die Frage abhängt.


