28.06.2021, 16:55
Hallo zusammen, habt ihr Erfahrungen, wie es (neben der natürlich theoretisch gegebenen Möglichkeit) als Richter mit der Möglichkeit eines Sabbatjahres aussieht? Kennt ihr Beispiele?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
30.06.2021, 01:51
Würde mich auch interessieren, aber auch generell so Ansparmodelle (für weniger arbeiten, dafür dann mal nen Monat frei)
30.06.2021, 10:31
30.06.2021, 10:31
hahahaha willkommen im öffentlichen dienst
01.07.2021, 12:36
03.07.2021, 11:11
Wieso sollte das nicht gehen? Man bekommt z.B. 4 Jahre lang nur 0.75 Gehalt, bearbeitet in der Zeit trotzdem ein 1,00 Dezernat. Nach 4 Jahren hat man sich dann ein Jahr erarbeitet.
Die Möglichkeit haben ja alle Beamte, wieso dann nicht auch Richter?
Das grundsätzliche Ansehen eines Sabbatical bei Kollegen oder der Verwaltung fällt glaube ich immer anders aus.
Die Möglichkeit haben ja alle Beamte, wieso dann nicht auch Richter?
Das grundsätzliche Ansehen eines Sabbatical bei Kollegen oder der Verwaltung fällt glaube ich immer anders aus.
03.07.2021, 15:52
In Berlin sind Sabbaticals bei Richter:innen analog zu den Regelungen bei den Beamt:innen möglich, wenn dienstliche Belänge nicht entgegen stehen.
Selbstverständlich muss das Timing passen (z.B. kein Festhängen in einem Umfangsverfahren bei der großen Strafkammer) und man verliert den Anspruch auf das alte Dezernat, das man ggf. gerade auf Vordermann gebracht hatte.
Selbstverständlich muss das Timing passen (z.B. kein Festhängen in einem Umfangsverfahren bei der großen Strafkammer) und man verliert den Anspruch auf das alte Dezernat, das man ggf. gerade auf Vordermann gebracht hatte.