28.06.2021, 15:25
(28.06.2021, 14:47)Gast Gast schrieb:(28.06.2021, 14:41)Grottentroll schrieb:(28.06.2021, 14:36)Grottentroll schrieb: Soweit ich mich erinnere, musst Du für die Rente aus der GRV keine Krankenversicherungsbeiträge abführen. Das ist ein messbarer Vorteil gegenüber dem Versorgungswerk.
Korrektur: Du musst von der gesetzlichen Rente nur 7,3% abführen, auf Bezüge des Versorgungswerks dagegen 14,6%.
Auch nur bei der GKV. In der gesetzlichen RV wird durch die RV der AG-Anteil zur Versicherung weiter gezahlt, im VW hingegen nicht.
Daher lohnt es sich für Anwälte auch in der PKV zu sein, weil man in der Rente auch in der GKV auf einmal hohe Beträge zahlen müsste.
Das hängt doch primär von der Höhe der Versorgungsbezüge ab? Wenn ich hohe Bezüge habe, dann sind prozentuale Abzüge schlecht für mich. Ein fixer Wert wie in der PKV nützt mir dagegen.
Wenn ich niedrige Bezüge habe, verhält es sich umgekehrt.
Beispiel: Ruheständler hat Versorgungsbezüge von 5.000 € brutto. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4.800 € werden die 18,6% (Krankenversicherung+Pflegeversicherung) abgeführt. Das heißt 900 € Abzüge im Monat. Mit PKV käme er je nach Beitragsentwicklung höchstwahrscheinlich günstiger. (Ich habe in der PKV mit Risikoaufschlag und Pflegeversicherung zuletzt knapp 600 € bezahlt.)
Hat er dagegen Bezüge von 2.500 € brutto käme er mit 465 € in der GKV günstiger als in der PKV.
28.06.2021, 15:46
(28.06.2021, 15:25)Grottentroll schrieb:(28.06.2021, 14:47)Gast Gast schrieb:(28.06.2021, 14:41)Grottentroll schrieb:(28.06.2021, 14:36)Grottentroll schrieb: Soweit ich mich erinnere, musst Du für die Rente aus der GRV keine Krankenversicherungsbeiträge abführen. Das ist ein messbarer Vorteil gegenüber dem Versorgungswerk.
Korrektur: Du musst von der gesetzlichen Rente nur 7,3% abführen, auf Bezüge des Versorgungswerks dagegen 14,6%.
Auch nur bei der GKV. In der gesetzlichen RV wird durch die RV der AG-Anteil zur Versicherung weiter gezahlt, im VW hingegen nicht.
Daher lohnt es sich für Anwälte auch in der PKV zu sein, weil man in der Rente auch in der GKV auf einmal hohe Beträge zahlen müsste.
Das hängt doch primär von der Höhe der Versorgungsbezüge ab? Wenn ich hohe Bezüge habe, dann sind prozentuale Abzüge schlecht für mich. Ein fixer Wert wie in der PKV nützt mir dagegen.
Wenn ich niedrige Bezüge habe, verhält es sich umgekehrt.
Beispiel: Ruheständler hat Versorgungsbezüge von 5.000 € brutto. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4.800 € werden die 18,6% (Krankenversicherung+Pflegeversicherung) abgeführt. Das heißt 900 € Abzüge im Monat. Mit PKV käme er je nach Beitragsentwicklung höchstwahrscheinlich günstiger. (Ich habe in der PKV mit Risikoaufschlag und Pflegeversicherung zuletzt knapp 600 € bezahlt.)
Hat er dagegen Bezüge von 2.500 € brutto käme er mit 465 € in der GKV günstiger als in der PKV.
Das ist richtig.
Wobei es noch einen kleinen fiesen Unterschied gibt. Wenn du gesetzlich pflichtversichert bist, zahlst du nur aus deiner Rente die Beiträge.
Wenn du hingegen freiwillig gesetzlich versichert bist, wird dein beitragspflichtiges Einkommen heranzogen. Dann zählen etwa auch Gewinne aus Vermietung und Kapitalvermögen dazu.
28.06.2021, 15:47
(28.06.2021, 15:25)Grottentroll schrieb:(28.06.2021, 14:47)Gast Gast schrieb:(28.06.2021, 14:41)Grottentroll schrieb:(28.06.2021, 14:36)Grottentroll schrieb: Soweit ich mich erinnere, musst Du für die Rente aus der GRV keine Krankenversicherungsbeiträge abführen. Das ist ein messbarer Vorteil gegenüber dem Versorgungswerk.
Korrektur: Du musst von der gesetzlichen Rente nur 7,3% abführen, auf Bezüge des Versorgungswerks dagegen 14,6%.
Auch nur bei der GKV. In der gesetzlichen RV wird durch die RV der AG-Anteil zur Versicherung weiter gezahlt, im VW hingegen nicht.
Daher lohnt es sich für Anwälte auch in der PKV zu sein, weil man in der Rente auch in der GKV auf einmal hohe Beträge zahlen müsste.
Das hängt doch primär von der Höhe der Versorgungsbezüge ab? Wenn ich hohe Bezüge habe, dann sind prozentuale Abzüge schlecht für mich. Ein fixer Wert wie in der PKV nützt mir dagegen.
Wenn ich niedrige Bezüge habe, verhält es sich umgekehrt.
Beispiel: Ruheständler hat Versorgungsbezüge von 5.000 € brutto. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4.800 € werden die 18,6% (Krankenversicherung+Pflegeversicherung) abgeführt. Das heißt 900 € Abzüge im Monat. Mit PKV käme er je nach Beitragsentwicklung höchstwahrscheinlich günstiger. (Ich habe in der PKV mit Risikoaufschlag und Pflegeversicherung zuletzt knapp 600 € bezahlt.)
Hat er dagegen Bezüge von 2.500 € brutto käme er mit 465 € in der GKV günstiger als in der PKV.
Einen Mondbetrag von 5.000 € pro Monat zu Grunde zu legen, ist aber reichlich witzlos, jedenfalls wenn Du Dich auf reine VW-Leistungen beziehst. Zum einen ist es völlig realitätsfern, die derzeit angegebenen Leistungen zu nehmen (wenn Du nicht kurz vor Renteneintritt bist), bei denen auch immer noch steht, dass es sich um den bestmöglichsten Fall handelt. Zum anderen bleibt der geringste Teil der Anwälte lebenslang in der GK. Natürlich gibt es ein paar Leute, die ca. 40 Jahre konstant über 150k verdienen; es ist aber etwas vermessen, am Anfang seiner Karriere davon auszugehen. I.Ü. ist auch im Versorgungswerk die maximale Leistung gedeckelt, d.h. bis zur BBG analog GRV und dann im begrenzten Maß freiwillige Eigenbeiträge. Ich bezweifle arg, dass es da an 5k dran geht bzw. entsprechender Output in ein paar Jahren möglich ist. Allerdings habe ich anderes zu tun als mir die max. Höchstleistungen unterschiedlicher VW durchzurechnen.
Darüber hinaus sollte man sich nicht zu sehr an den derzeitigen SV- und Steuergrößen orientieren. Man muss schon hinter dem Mond leben, um nicht mitzubekommen, was für Probleme unser SV-System hat. Dass das in 3-4 Jahrzehnten noch so läuft wie jetzt ist nahezu ausgeschlossen
28.06.2021, 15:53
*mal eben in meinen aktuellen VW-Bescheid schau*
Ok, da stehen derzeit knapp 3.900 Euro VW-Rente drin (prognostiziert, gegenwärtige Kaufkraft).
Glaube ich dazu, dass ich bis zum Renteneintritt darüber hinaus weitere 1.100 Euro monatlich durch Vermietung und/oder Kapitalerträge erzielen werde? Ja.
Schon sind die obigen 5.000 Euro erreicht.
Ok, da stehen derzeit knapp 3.900 Euro VW-Rente drin (prognostiziert, gegenwärtige Kaufkraft).
Glaube ich dazu, dass ich bis zum Renteneintritt darüber hinaus weitere 1.100 Euro monatlich durch Vermietung und/oder Kapitalerträge erzielen werde? Ja.
Schon sind die obigen 5.000 Euro erreicht.
28.06.2021, 16:47
(28.06.2021, 15:53)Gast Gast schrieb: *mal eben in meinen aktuellen VW-Bescheid schau*
Ok, da stehen derzeit knapp 3.900 Euro VW-Rente drin (prognostiziert, gegenwärtige Kaufkraft).
Glaube ich dazu, dass ich bis zum Renteneintritt darüber hinaus weitere 1.100 Euro monatlich durch Vermietung und/oder Kapitalerträge erzielen werde? Ja.
Schon sind die obigen 5.000 Euro erreicht.
Das wäre ja dann doch besser als so ziemlich jede Pension…
28.06.2021, 17:16
(28.06.2021, 16:47)Gast schrieb:(28.06.2021, 15:53)Gast Gast schrieb: *mal eben in meinen aktuellen VW-Bescheid schau*
Ok, da stehen derzeit knapp 3.900 Euro VW-Rente drin (prognostiziert, gegenwärtige Kaufkraft).
Glaube ich dazu, dass ich bis zum Renteneintritt darüber hinaus weitere 1.100 Euro monatlich durch Vermietung und/oder Kapitalerträge erzielen werde? Ja.
Schon sind die obigen 5.000 Euro erreicht.
Das wäre ja dann doch besser als so ziemlich jede Pension…
Bei der Pension kommt noch die Beihilfe dazu, die natürlich etwas wert ist.
Und darüber hinaus; ja, aber eben mit privater Vorsorge kombiniert. Du kannst als Beamter natürlich auch noch etwas ansparen. Bei mir kommt eben der Vorteil hinzu, dass ich als Anwalt besser verdiene als jetzt ein Richter.
28.06.2021, 19:45
Sieh es so: die Pension bestimmt der Gesetzgeber, die Rente aus dem Versorgungswerk die Entwicklung der Kapitalmärkte und der Zinsen. Beides ist denke ich nicht sicher, weil der Gesetzgeber auch mit den Pensionen nicht nachziehen muss. Es gibt ja auch politische Überlegungen, Beamte in die gesetzliche RV einzubeziehen. Die Zinsen sind gerade schlecht, aber die Kapitalmärkte haben sich immer positiv entwickelt und die Inflation mehr als ausgeglichen. An den Kapitalanlagen (Anleihen oder Aktien?) des Versorgungswerks kann gedreht werden, an den Finanzen des Staates weniger und an der gesetzlichen Rente sowieso nicht. Also ich persönlich halte das Versorgungswerk für relativ beständig.
29.06.2021, 02:04
(28.06.2021, 17:16)Gast Gast schrieb:(28.06.2021, 16:47)Gast schrieb:(28.06.2021, 15:53)Gast Gast schrieb: *mal eben in meinen aktuellen VW-Bescheid schau*
Ok, da stehen derzeit knapp 3.900 Euro VW-Rente drin (prognostiziert, gegenwärtige Kaufkraft).
Glaube ich dazu, dass ich bis zum Renteneintritt darüber hinaus weitere 1.100 Euro monatlich durch Vermietung und/oder Kapitalerträge erzielen werde? Ja.
Schon sind die obigen 5.000 Euro erreicht.
Das wäre ja dann doch besser als so ziemlich jede Pension…
Bei der Pension kommt noch die Beihilfe dazu, die natürlich etwas wert ist.
Und darüber hinaus; ja, aber eben mit privater Vorsorge kombiniert. Du kannst als Beamter natürlich auch noch etwas ansparen. Bei mir kommt eben der Vorteil hinzu, dass ich als Anwalt besser verdiene als jetzt ein Richter.
Als Beamter kannst du nur was ansparen, wenn deine Frau keine Hausfrau ist und du keine 3 Kinder hast und kein Haus abbezahlen musst.
29.06.2021, 08:24
(29.06.2021, 02:04)Gast schrieb:Wer will schon drei Kinder? Ich bin vielleicht eher eine Ausnahme, weil ich gar keine will, aber als Beamte bzw. Richter gibt es ja auch noch Kinderzuschlag. Wenn ich jetzt in den Beamtendienst wechsle, bin ich zunächst abzgl. der PKV bei knapp unter 4K netto, mein Freund hat etwas drüber. Zusammen also dann derzeit über 8 K netto. Da kommt man auch als jemand, der sich gerne mal was gönnt, zu zweit sehr gut mit hin. Immobilie ist hier in der Großstadt trotz eines gewissen Eigenkapitals schwierig, aber das hängt primär von unserem Ortswunsch, der Größe der Immobilie und der Tatsache, dass wir gerne bis Anfang 50 und nicht Anfang 60 abgezahlt haben wollen, ab. Wobei wir auch schon Mitte 30 sind, also unter dem Aspekt etwas weniger Zeit haben als jemand, der mit Ende 20 etwas kauft.(28.06.2021, 17:16)Gast Gast schrieb:(28.06.2021, 16:47)Gast schrieb:(28.06.2021, 15:53)Gast Gast schrieb: *mal eben in meinen aktuellen VW-Bescheid schau*
Ok, da stehen derzeit knapp 3.900 Euro VW-Rente drin (prognostiziert, gegenwärtige Kaufkraft).
Glaube ich dazu, dass ich bis zum Renteneintritt darüber hinaus weitere 1.100 Euro monatlich durch Vermietung und/oder Kapitalerträge erzielen werde? Ja.
Schon sind die obigen 5.000 Euro erreicht.
Das wäre ja dann doch besser als so ziemlich jede Pension…
Bei der Pension kommt noch die Beihilfe dazu, die natürlich etwas wert ist.
Und darüber hinaus; ja, aber eben mit privater Vorsorge kombiniert. Du kannst als Beamter natürlich auch noch etwas ansparen. Bei mir kommt eben der Vorteil hinzu, dass ich als Anwalt besser verdiene als jetzt ein Richter.
Als Beamter kannst du nur was ansparen, wenn deine Frau keine Hausfrau ist und du keine 3 Kinder hast und kein Haus abbezahlen musst.
29.06.2021, 08:38
(28.06.2021, 17:16)Gast Gast schrieb:(28.06.2021, 16:47)Gast schrieb:(28.06.2021, 15:53)Gast Gast schrieb: *mal eben in meinen aktuellen VW-Bescheid schau*
Ok, da stehen derzeit knapp 3.900 Euro VW-Rente drin (prognostiziert, gegenwärtige Kaufkraft).
Glaube ich dazu, dass ich bis zum Renteneintritt darüber hinaus weitere 1.100 Euro monatlich durch Vermietung und/oder Kapitalerträge erzielen werde? Ja.
Schon sind die obigen 5.000 Euro erreicht.
Das wäre ja dann doch besser als so ziemlich jede Pension…
Bei der Pension kommt noch die Beihilfe dazu, die natürlich etwas wert ist.
Und darüber hinaus; ja, aber eben mit privater Vorsorge kombiniert. Du kannst als Beamter natürlich auch noch etwas ansparen. Bei mir kommt eben der Vorteil hinzu, dass ich als Anwalt besser verdiene als jetzt ein Richter.
Die Beihilfe ist dieser Zuschuss zur PKV oder?