26.06.2021, 18:29
Ehrlich gesagt möchte ich die Stelle auf jeden Fall angeben. Allein schon, weil Google einen drauf stößt bei mir. Ich finde es auch legitim im Gespräch zu erklären dass es a) nur ein Plan B während corona und der mauen Stellenlage war und b) der Job einem aktuell aus den o.g. Gründen nicht zusagt und man lieber sofort einlenkt.
26.06.2021, 19:59
(26.06.2021, 18:24)guga schrieb:(26.06.2021, 18:17)der_david schrieb:(26.06.2021, 17:24)HerrKules schrieb:(26.06.2021, 11:22)der_david schrieb:(26.06.2021, 11:03)HerrKules schrieb: Wie zur Hölle soll der neue AG vom alten erfahren, wenn er den nicht angibt? Oder der alte vom neuen?
Wenn man als Anwalt, Richter, Verwaltungsjurist tätig ist und das noch dazu in derselben Gegend wie der alte Arbeitgeber, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass man sich mal vor Gericht sieht, oder dass sich beide sogar kennen...
Aber doch nicht vor der Einstellung..
Und Notar wird man kaum einfach so.
Verschweigen einer Vorbeschäftigung kann ein Kündigungsgrund sein. Ob das dann raus kommt und ob der Arbeitgeber einen der ordentlich arbeitet deswegen kündigt, weil er mal ein paar Wochen woanders gearbeitet und das verschwiegen hat, steht auf einem anderen Blatt. Aber möglich wäre es..
aha? Wo steht das?
Check einfach Mal Juris oder BeckOnline zu dem Thema. Wirst sehr schnell fündig werden...
26.06.2021, 20:08
(26.06.2021, 19:59)Meyer schrieb:(26.06.2021, 18:24)guga schrieb:(26.06.2021, 18:17)der_david schrieb:(26.06.2021, 17:24)HerrKules schrieb:(26.06.2021, 11:22)der_david schrieb: Wenn man als Anwalt, Richter, Verwaltungsjurist tätig ist und das noch dazu in derselben Gegend wie der alte Arbeitgeber, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass man sich mal vor Gericht sieht, oder dass sich beide sogar kennen...
Aber doch nicht vor der Einstellung..
Und Notar wird man kaum einfach so.
Verschweigen einer Vorbeschäftigung kann ein Kündigungsgrund sein. Ob das dann raus kommt und ob der Arbeitgeber einen der ordentlich arbeitet deswegen kündigt, weil er mal ein paar Wochen woanders gearbeitet und das verschwiegen hat, steht auf einem anderen Blatt. Aber möglich wäre es..
aha? Wo steht das?
Check einfach Mal Juris oder BeckOnline zu dem Thema. Wirst sehr schnell fündig werden...
Insbesondere relevant für Konfliktchecks?! Man muss ja prüfen, welche Mandate in der alten Kanzlei bearbeitet worden sind.
26.06.2021, 20:54
(26.06.2021, 18:23)Meyer schrieb:(26.06.2021, 10:34)der_david schrieb: Zum Glück gibt es § 82 DSGVO und § 42 II BDSG, sodass der alte Arbeitgeber sich zwei mal überlegen wird, ob er auf gut Glück dem neuen erzählt dass man schon mal da tätig war, falls man sich mal vor Gericht sehen sollte..
Im Anwaltsverzeichnis kann man dauerhaft jede Erstzulassung nachvollziehen. DSGVO ist an dieser Stelle egal. Es ist also sehr wohl nachvollziehbar.
Ja, nur wird man bei einer Beschäftigungsdauer von 1-4 Wochen noch nicht zugelassen sein, die Kammer braucht Zeit um den Antrag zu bearbeiten. Kriegt man keinen Brief von denen, kann man i.d.R. drauf vertrauen, dass man auch nicht zugelassen wurde. Und wenn das Angestelltenverhältnis endet dürfte ein weiterer Brief kommen, ob der Zulassungsantrag aufrecht erhalten werden soll.
Außerdem kann man aus dem Anwaltsverzeichnis auch nicht unbedingt ersehen, in welcher Kanzlei jemand tätig war?
26.06.2021, 21:03
(26.06.2021, 20:08)Gast schrieb:(26.06.2021, 19:59)Meyer schrieb:(26.06.2021, 18:24)guga schrieb:(26.06.2021, 18:17)der_david schrieb:(26.06.2021, 17:24)HerrKules schrieb: Aber doch nicht vor der Einstellung..
Und Notar wird man kaum einfach so.
Verschweigen einer Vorbeschäftigung kann ein Kündigungsgrund sein. Ob das dann raus kommt und ob der Arbeitgeber einen der ordentlich arbeitet deswegen kündigt, weil er mal ein paar Wochen woanders gearbeitet und das verschwiegen hat, steht auf einem anderen Blatt. Aber möglich wäre es..
aha? Wo steht das?
Check einfach Mal Juris oder BeckOnline zu dem Thema. Wirst sehr schnell fündig werden...
Insbesondere relevant für Konfliktchecks?! Man muss ja prüfen, welche Mandate in der alten Kanzlei bearbeitet worden sind.
Die wird man kaum vor der Einstellung machen oder? Zumal die wohl sowieso rechtlich auf dünnem Eis stehen oder? Kannst ja nicht einfach deine Mandanten verraten..
26.06.2021, 21:52
1. Kündigung nach 2 Moanten interessiert erst einmal niemanden, idR muss das auch nicht in den Lebenslauf. Manchmal passt es einfach nicht.
2. Wer in einem Bewerbungsgespräch auch nur den Hauch eines "Lästerns" oder "Nachtretens" gegen den ehemaligen Arbeitgeber hinterlässt, ist zurecht in 99,99 Prozent "raus". Wenn Dein kurzer Exkurs zum Thema wird, dann solltest Du eine neutrale "passte nicht" Antwort parat haben und dann das Gespräch möglichst schnell zurück zu Deinem neuen Wunscharbeitgeber und "der gemeinsamen" Zukunft leiten.
3. Kein Job der Welt ist es wert, seine Gesundheit zu ruinieren.
2. Wer in einem Bewerbungsgespräch auch nur den Hauch eines "Lästerns" oder "Nachtretens" gegen den ehemaligen Arbeitgeber hinterlässt, ist zurecht in 99,99 Prozent "raus". Wenn Dein kurzer Exkurs zum Thema wird, dann solltest Du eine neutrale "passte nicht" Antwort parat haben und dann das Gespräch möglichst schnell zurück zu Deinem neuen Wunscharbeitgeber und "der gemeinsamen" Zukunft leiten.
3. Kein Job der Welt ist es wert, seine Gesundheit zu ruinieren.
27.06.2021, 09:33
(26.06.2021, 19:59)Meyer schrieb:(26.06.2021, 18:24)guga schrieb:(26.06.2021, 18:17)der_david schrieb:(26.06.2021, 17:24)HerrKules schrieb:(26.06.2021, 11:22)der_david schrieb: Wenn man als Anwalt, Richter, Verwaltungsjurist tätig ist und das noch dazu in derselben Gegend wie der alte Arbeitgeber, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass man sich mal vor Gericht sieht, oder dass sich beide sogar kennen...
Aber doch nicht vor der Einstellung..
Und Notar wird man kaum einfach so.
Verschweigen einer Vorbeschäftigung kann ein Kündigungsgrund sein. Ob das dann raus kommt und ob der Arbeitgeber einen der ordentlich arbeitet deswegen kündigt, weil er mal ein paar Wochen woanders gearbeitet und das verschwiegen hat, steht auf einem anderen Blatt. Aber möglich wäre es..
aha? Wo steht das?
Check einfach Mal Juris oder BeckOnline zu dem Thema. Wirst sehr schnell fündig werden...
Das ist kein Kündigungsgrund. Vllt checkst du es ab? Immerhin behauptest du Blödsinn.
27.06.2021, 15:45
(27.06.2021, 09:33)guga schrieb:(26.06.2021, 19:59)Meyer schrieb:(26.06.2021, 18:24)guga schrieb:(26.06.2021, 18:17)der_david schrieb:(26.06.2021, 17:24)HerrKules schrieb: Aber doch nicht vor der Einstellung..
Und Notar wird man kaum einfach so.
Verschweigen einer Vorbeschäftigung kann ein Kündigungsgrund sein. Ob das dann raus kommt und ob der Arbeitgeber einen der ordentlich arbeitet deswegen kündigt, weil er mal ein paar Wochen woanders gearbeitet und das verschwiegen hat, steht auf einem anderen Blatt. Aber möglich wäre es..
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Das ist kein Kündigungsgrund. Vllt checkst du es ab? Immerhin behauptest du Blödsinn.
Such gerne weiter, ich kann mit Beck Online ganz gut umgehen.
27.06.2021, 16:26
(27.06.2021, 15:45)Meyer schrieb:(27.06.2021, 09:33)guga schrieb:(26.06.2021, 19:59)Meyer schrieb:(26.06.2021, 18:24)guga schrieb:(26.06.2021, 18:17)der_david schrieb: Verschweigen einer Vorbeschäftigung kann ein Kündigungsgrund sein. Ob das dann raus kommt und ob der Arbeitgeber einen der ordentlich arbeitet deswegen kündigt, weil er mal ein paar Wochen woanders gearbeitet und das verschwiegen hat, steht auf einem anderen Blatt. Aber möglich wäre es..
aha? Wo steht das?
Check einfach Mal Juris oder BeckOnline zu dem Thema. Wirst sehr schnell fündig werden...
Das ist kein Kündigungsgrund. Vllt checkst du es ab? Immerhin behauptest du Blödsinn.
Such gerne weiter, ich kann mit Beck Online ganz gut umgehen.
Das bezweifel ich. Du kennst nicht einmal den Unterschied zwischen Anfechtung und Kündigung.
27.06.2021, 16:44
(27.06.2021, 16:26)guga schrieb:(27.06.2021, 15:45)Meyer schrieb:(27.06.2021, 09:33)guga schrieb:(26.06.2021, 19:59)Meyer schrieb:(26.06.2021, 18:24)guga schrieb: aha? Wo steht das?
Check einfach Mal Juris oder BeckOnline zu dem Thema. Wirst sehr schnell fündig werden...
Das ist kein Kündigungsgrund. Vllt checkst du es ab? Immerhin behauptest du Blödsinn.
Such gerne weiter, ich kann mit Beck Online ganz gut umgehen.
Das bezweifel ich. Du kennst nicht einmal den Unterschied zwischen Anfechtung und Kündigung.
Wow, den hast Du jetzt aber aus dem Ärmel geschüttelt.