26.06.2021, 10:34
Zum Glück gibt es § 82 DSGVO und § 42 II BDSG, sodass der alte Arbeitgeber sich zwei mal überlegen wird, ob er auf gut Glück dem neuen erzählt dass man schon mal da tätig war, falls man sich mal vor Gericht sehen sollte..
26.06.2021, 11:03
Wie zur Hölle soll der neue AG vom alten erfahren, wenn er den nicht angibt? Oder der alte vom neuen?
26.06.2021, 11:22
(26.06.2021, 11:03)HerrKules schrieb: Wie zur Hölle soll der neue AG vom alten erfahren, wenn er den nicht angibt? Oder der alte vom neuen?
Wenn man als Anwalt, Richter, Verwaltungsjurist tätig ist und das noch dazu in derselben Gegend wie der alte Arbeitgeber, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass man sich mal vor Gericht sieht, oder dass sich beide sogar kennen...
26.06.2021, 11:33
Ich würde an deiner Stelle die Reißleine ziehen. Kündige und mach dann nur noch Dienst nach Vorschrift, d.h. du gehst einfach stumpf nach 8 Stunden im Büro. Oder mach direkt Dienst nach Vorschrift und lass dir kündigen (zugegeben, dafür muss man etwas abgebrüht sein). Falls du dich krankschreiben lässt, achte auf die Diagnose. Falls du in den öffentlichen Dienst wechseln willst, muss du beim Amtsarzt krankheitsbedingten Fehltage im letzten Jahr angeben. Da kommen dann auch Nachfragen falls du mal einen Monat ausgefallen bist.
Ich wünsche dir alles gute und viel Erfolg bei der weiteren Jobsuche!
Ich wünsche dir alles gute und viel Erfolg bei der weiteren Jobsuche!
26.06.2021, 12:02
Vllt kannst du ja Notar oder Richter werden. Da kannst du nach der Probezeit die Arbeit freier einteilen umd bist unabhängig. Du kannst ja auch einen Aufhebungsvertrag machen, dann umgehst du das Problem mit der Krankschreibung. Wenn im Arbeitsvertrag 8 Std. pro Tag stehen würde ich ab jetzt auch nur noch 8 Std. machen. Bei Epilepsie sind Überstunden eh nicht so gut. Deswegen würde ich was ohne Überstunden oder in Teilzeit suchen. Mit deinen Noten verdienst du in Teilzeit immer noch gut, zb in der Verwaltung und da ist es entspannter, weil da alle langsam arbeiten im hD.
26.06.2021, 15:35
Habe mal 10 Tage nach Arbeitsbeginn gekündigt, nach mehrfacher Beleidigung des Arbeitgebers und weil ich gemerkt habe, dass das Fach überhaupt nicht das war was ich wollte. Ubd es juckt niemanden :)!
Also folge deinem Bauch und schau dass du schnell was neues findest!
Also folge deinem Bauch und schau dass du schnell was neues findest!
26.06.2021, 17:24
(26.06.2021, 11:22)der_david schrieb:(26.06.2021, 11:03)HerrKules schrieb: Wie zur Hölle soll der neue AG vom alten erfahren, wenn er den nicht angibt? Oder der alte vom neuen?
Wenn man als Anwalt, Richter, Verwaltungsjurist tätig ist und das noch dazu in derselben Gegend wie der alte Arbeitgeber, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass man sich mal vor Gericht sieht, oder dass sich beide sogar kennen...
Aber doch nicht vor der Einstellung..
Und Notar wird man kaum einfach so.
26.06.2021, 18:17
(26.06.2021, 17:24)HerrKules schrieb:(26.06.2021, 11:22)der_david schrieb:(26.06.2021, 11:03)HerrKules schrieb: Wie zur Hölle soll der neue AG vom alten erfahren, wenn er den nicht angibt? Oder der alte vom neuen?
Wenn man als Anwalt, Richter, Verwaltungsjurist tätig ist und das noch dazu in derselben Gegend wie der alte Arbeitgeber, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass man sich mal vor Gericht sieht, oder dass sich beide sogar kennen...
Aber doch nicht vor der Einstellung..
Und Notar wird man kaum einfach so.
Verschweigen einer Vorbeschäftigung kann ein Kündigungsgrund sein. Ob das dann raus kommt und ob der Arbeitgeber einen der ordentlich arbeitet deswegen kündigt, weil er mal ein paar Wochen woanders gearbeitet und das verschwiegen hat, steht auf einem anderen Blatt. Aber möglich wäre es..
26.06.2021, 18:23
(26.06.2021, 10:34)der_david schrieb: Zum Glück gibt es § 82 DSGVO und § 42 II BDSG, sodass der alte Arbeitgeber sich zwei mal überlegen wird, ob er auf gut Glück dem neuen erzählt dass man schon mal da tätig war, falls man sich mal vor Gericht sehen sollte..
Im Anwaltsverzeichnis kann man dauerhaft jede Erstzulassung nachvollziehen. DSGVO ist an dieser Stelle egal. Es ist also sehr wohl nachvollziehbar.
26.06.2021, 18:24
(26.06.2021, 18:17)der_david schrieb:(26.06.2021, 17:24)HerrKules schrieb:(26.06.2021, 11:22)der_david schrieb:(26.06.2021, 11:03)HerrKules schrieb: Wie zur Hölle soll der neue AG vom alten erfahren, wenn er den nicht angibt? Oder der alte vom neuen?
Wenn man als Anwalt, Richter, Verwaltungsjurist tätig ist und das noch dazu in derselben Gegend wie der alte Arbeitgeber, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass man sich mal vor Gericht sieht, oder dass sich beide sogar kennen...
Aber doch nicht vor der Einstellung..
Und Notar wird man kaum einfach so.
Verschweigen einer Vorbeschäftigung kann ein Kündigungsgrund sein. Ob das dann raus kommt und ob der Arbeitgeber einen der ordentlich arbeitet deswegen kündigt, weil er mal ein paar Wochen woanders gearbeitet und das verschwiegen hat, steht auf einem anderen Blatt. Aber möglich wäre es..
aha? Wo steht das?