26.06.2021, 09:35
Hallo!
Ich habe mich bei der Justiz in Bayern beworben (komme aus einem anderen Bundesland). Allerdings sagte man mir, dass im Moment für mich nur ein Einstieg in der Staatsanwaltschaft möglich wäre.. Eigentlich war mein Ziel immer das Richteramt. In anderen Bundesländern kann man ja auch direkt als Richter anfangen. Jetzt bin ich ein bisschen am überlegen. Da ich grundsätzlich auf lange Sicht lieber in Bayern leben wollen würde. Hat jemand von euch Erfahrungen inwieweit und nach welcher Zeit man in Bayern von der StA zum Richteramt wechseln kann? Man sagte mir in etwa 3-4 Jahre kann es dauern bis man Richter werden kann. Von welchen Faktoren hängt das ab und inwieweit darf man dann entscheiden zb an welchem Ort und in welchem Gebiet (zivil oder Strafrecht) man eine Richter stelle bekommt? Vielen Dank!
Ich habe mich bei der Justiz in Bayern beworben (komme aus einem anderen Bundesland). Allerdings sagte man mir, dass im Moment für mich nur ein Einstieg in der Staatsanwaltschaft möglich wäre.. Eigentlich war mein Ziel immer das Richteramt. In anderen Bundesländern kann man ja auch direkt als Richter anfangen. Jetzt bin ich ein bisschen am überlegen. Da ich grundsätzlich auf lange Sicht lieber in Bayern leben wollen würde. Hat jemand von euch Erfahrungen inwieweit und nach welcher Zeit man in Bayern von der StA zum Richteramt wechseln kann? Man sagte mir in etwa 3-4 Jahre kann es dauern bis man Richter werden kann. Von welchen Faktoren hängt das ab und inwieweit darf man dann entscheiden zb an welchem Ort und in welchem Gebiet (zivil oder Strafrecht) man eine Richter stelle bekommt? Vielen Dank!
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
26.06.2021, 10:53
Also in Bayern wird man ebenfalls Richter, ist eine gemeinsame / geteilte Laufbahn. Wie in BW.
27.06.2021, 17:43
(26.06.2021, 10:53)Gast schrieb: Also in Bayern wird man ebenfalls Richter, ist eine gemeinsame / geteilte Laufbahn. Wie in BW.
Ja, das weiß ich. Frage mich nur wie lange man vorher in der Staatsanwaltschaft bleiben muss, wenn man da anfängt. Und inwiefern man sich dann Ort und Rechtsgebiet aussuchen kann, wenn man dann irgendwann Richter wird
28.06.2021, 14:15
Laut offizieller Info bleibt man bis zum Ablauf der Probezeit bei der StA, wenn man dort anfängt (also mindestens 3 Jahre). Ich habe mal gehört, dass es eher 4-7 Jahre StA sein können, bis man eine Planstelle als Richter bekommt.