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  5. Umsatzbedingte Kündigungsklausel?
« 1 2
Antworten

 
Umsatzbedingte Kündigungsklausel?
roteminze
Unregistered
 
#11
24.06.2021, 14:52
(24.06.2021, 13:09)Gast schrieb:  
(22.06.2021, 22:03)roteminze schrieb:  Liebe Jura-Gemeinde,


ich bin gerade aus dem Ref raus und bin kurz davor einen Arbeitsvertrag bei einer mittelständigen Kanzlei (5 Standorte, über 10 Berufsträger) zu unterschreiben.

Folgendes bereitet mir jedoch sorgen:

Es gibt eine Klausel für einen besonderen Kündigungsgrund. Darin heißt es, dass auf Arbeitgeberseite ein besonderer Kündigungsgrund besteht, wenn ich " dauerhaft das zweifache meiner Bruttovergütung bezogen auf meinen Nettoumsatz nicht erreiche".



Wie darf ich diese Klausel verstehen? Ich werde 4.500 brutto monatlich/ 54k jährlich  verdienen. Der Klausel nach muss ich als Nettoumsatz jährlich also 108.000 k netto machen bzw. mit brutto dann ca. 130.000 k ?

Meine Fragen dazu:


Ist eine solche Klausel normal?
Ist das ein machbarer bzw. normaler Umsatz bzw. wie kann ich als angestellter RA  mit 40 Std in der Woche diesen Umsatz denn beeinflussen, bis auf das ich so viel wie möglich schaffe? 
Wie kann ich "kontrollieren", wieviel Umsatz ich mache?

Das sind ernst gemeinte Fragen. Bitte unterlasst daher Trollantworten oder irgendwelches Bashing, was niemandem hilft.


Vielen Dank!!

Die Klausel ist unwirksam und braucht dich daher nicht zu jucken. Dass das doppelte Jahresgehalt als Umsatz erwartet wird, ist normal. Häufig wird als Richtwert auch mehr angegeben.

Ich bezweifel allerdings, dass Du als angestellter Anwalt mit durchschnittlich 40 Stunden pro Woche durchkommen wirst.

Hallo. Warum sollte das ein angestellter RA nicht schaffen?
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Gast
Unregistered
 
#12
24.06.2021, 15:00
(24.06.2021, 14:52)roteminze schrieb:  
(24.06.2021, 13:09)Gast schrieb:  
(22.06.2021, 22:03)roteminze schrieb:  Liebe Jura-Gemeinde,


ich bin gerade aus dem Ref raus und bin kurz davor einen Arbeitsvertrag bei einer mittelständigen Kanzlei (5 Standorte, über 10 Berufsträger) zu unterschreiben.

Folgendes bereitet mir jedoch sorgen:

Es gibt eine Klausel für einen besonderen Kündigungsgrund. Darin heißt es, dass auf Arbeitgeberseite ein besonderer Kündigungsgrund besteht, wenn ich " dauerhaft das zweifache meiner Bruttovergütung bezogen auf meinen Nettoumsatz nicht erreiche".



Wie darf ich diese Klausel verstehen? Ich werde 4.500 brutto monatlich/ 54k jährlich  verdienen. Der Klausel nach muss ich als Nettoumsatz jährlich also 108.000 k netto machen bzw. mit brutto dann ca. 130.000 k ?

Meine Fragen dazu:


Ist eine solche Klausel normal?
Ist das ein machbarer bzw. normaler Umsatz bzw. wie kann ich als angestellter RA  mit 40 Std in der Woche diesen Umsatz denn beeinflussen, bis auf das ich so viel wie möglich schaffe? 
Wie kann ich "kontrollieren", wieviel Umsatz ich mache?

Das sind ernst gemeinte Fragen. Bitte unterlasst daher Trollantworten oder irgendwelches Bashing, was niemandem hilft.


Vielen Dank!!

Die Klausel ist unwirksam und braucht dich daher nicht zu jucken. Dass das doppelte Jahresgehalt als Umsatz erwartet wird, ist normal. Häufig wird als Richtwert auch mehr angegeben.

Ich bezweifel allerdings, dass Du als angestellter Anwalt mit durchschnittlich 40 Stunden pro Woche durchkommen wirst.

Hallo. Warum sollte das ein angestellter RA nicht schaffen?

Weil ich keinen Anwalt kenne, bei dem nicht ausdrücklich oder stillschweigend deutlich mehr Stunden erwartet wurden.

Wurden dir die durchschnittlichen 40 Stunden ausdrücklich zugesagt?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#13
24.06.2021, 15:03
(24.06.2021, 15:00)Gast schrieb:  
(24.06.2021, 14:52)roteminze schrieb:  
(24.06.2021, 13:09)Gast schrieb:  
(22.06.2021, 22:03)roteminze schrieb:  Liebe Jura-Gemeinde,


ich bin gerade aus dem Ref raus und bin kurz davor einen Arbeitsvertrag bei einer mittelständigen Kanzlei (5 Standorte, über 10 Berufsträger) zu unterschreiben.

Folgendes bereitet mir jedoch sorgen:

Es gibt eine Klausel für einen besonderen Kündigungsgrund. Darin heißt es, dass auf Arbeitgeberseite ein besonderer Kündigungsgrund besteht, wenn ich " dauerhaft das zweifache meiner Bruttovergütung bezogen auf meinen Nettoumsatz nicht erreiche".



Wie darf ich diese Klausel verstehen? Ich werde 4.500 brutto monatlich/ 54k jährlich  verdienen. Der Klausel nach muss ich als Nettoumsatz jährlich also 108.000 k netto machen bzw. mit brutto dann ca. 130.000 k ?

Meine Fragen dazu:


Ist eine solche Klausel normal?
Ist das ein machbarer bzw. normaler Umsatz bzw. wie kann ich als angestellter RA  mit 40 Std in der Woche diesen Umsatz denn beeinflussen, bis auf das ich so viel wie möglich schaffe? 
Wie kann ich "kontrollieren", wieviel Umsatz ich mache?

Das sind ernst gemeinte Fragen. Bitte unterlasst daher Trollantworten oder irgendwelches Bashing, was niemandem hilft.


Vielen Dank!!

Die Klausel ist unwirksam und braucht dich daher nicht zu jucken. Dass das doppelte Jahresgehalt als Umsatz erwartet wird, ist normal. Häufig wird als Richtwert auch mehr angegeben.

Ich bezweifel allerdings, dass Du als angestellter Anwalt mit durchschnittlich 40 Stunden pro Woche durchkommen wirst.

Hallo. Warum sollte das ein angestellter RA nicht schaffen?

Weil ich keinen Anwalt kenne, bei dem nicht ausdrücklich oder stillschweigend deutlich mehr Stunden erwartet wurden.

Wurden dir die durchschnittlichen 40 Stunden ausdrücklich zugesagt?

Ergänzung: Bei einer Kanzlei, die mit unzulässigen Kündigungsklauseln operiert, würde es mich umso mehr überraschen, wenn die sich ans ArbZG halten würde.
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roteminze
Unregistered
 
#14
24.06.2021, 16:47
(24.06.2021, 15:00)Gast schrieb:  
(24.06.2021, 14:52)roteminze schrieb:  
(24.06.2021, 13:09)Gast schrieb:  
(22.06.2021, 22:03)roteminze schrieb:  Liebe Jura-Gemeinde,


ich bin gerade aus dem Ref raus und bin kurz davor einen Arbeitsvertrag bei einer mittelständigen Kanzlei (5 Standorte, über 10 Berufsträger) zu unterschreiben.

Folgendes bereitet mir jedoch sorgen:

Es gibt eine Klausel für einen besonderen Kündigungsgrund. Darin heißt es, dass auf Arbeitgeberseite ein besonderer Kündigungsgrund besteht, wenn ich " dauerhaft das zweifache meiner Bruttovergütung bezogen auf meinen Nettoumsatz nicht erreiche".



Wie darf ich diese Klausel verstehen? Ich werde 4.500 brutto monatlich/ 54k jährlich  verdienen. Der Klausel nach muss ich als Nettoumsatz jährlich also 108.000 k netto machen bzw. mit brutto dann ca. 130.000 k ?

Meine Fragen dazu:


Ist eine solche Klausel normal?
Ist das ein machbarer bzw. normaler Umsatz bzw. wie kann ich als angestellter RA  mit 40 Std in der Woche diesen Umsatz denn beeinflussen, bis auf das ich so viel wie möglich schaffe? 
Wie kann ich "kontrollieren", wieviel Umsatz ich mache?

Das sind ernst gemeinte Fragen. Bitte unterlasst daher Trollantworten oder irgendwelches Bashing, was niemandem hilft.


Vielen Dank!!

Die Klausel ist unwirksam und braucht dich daher nicht zu jucken. Dass das doppelte Jahresgehalt als Umsatz erwartet wird, ist normal. Häufig wird als Richtwert auch mehr angegeben.

Ich bezweifel allerdings, dass Du als angestellter Anwalt mit durchschnittlich 40 Stunden pro Woche durchkommen wirst.

Hallo. Warum sollte das ein angestellter RA nicht schaffen?

Weil ich keinen Anwalt kenne, bei dem nicht ausdrücklich oder stillschweigend deutlich mehr Stunden erwartet wurden.

Wurden dir die durchschnittlichen 40 Stunden ausdrücklich zugesagt?

40 Soll Stunden wurden im Arbeitsvertrag festgehalten. Tatsächlich geht es von 8- 18 Uhr. Also 45 Std. 120.000k : 230 Arbeitstage il Jahr macht 5xx.xx Euro. Sollte man diese 500 nochwas Euro  Kosten nicht täglich reinholen können?
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