• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. Notengerechtigkeit
1 2 3 4 »
Antworten

 
Notengerechtigkeit
Gast
Unregistered
 
#1
22.06.2021, 15:08
Vielfach wird die Fairness und die Objektivität unserer Notengebung (mE zu Recht) kritisiert, aber dann hört man immer, dass ja wenigstens die schriftlichen Noten halbwegs objektiv seien, Arg: pro Klausur zwei Korrekturen, ggf. durch einen dritten die finale Notengebung bei Differenz der Punkte.

Aber ist das wirklich so gerecht unter den Bedingungen, wie es läuft? Ich erinnere mich wage, dass ein Großteil meiner Zweitkorrektoren sich dem Erstvotum beanstandungslos angeschlossen hat, teilweise stand da nur „einverstanden“.

Klar, es kann sein, dass der Erstkorrektor sich echt Mühe gegeben hat und der Zweitkorrektor unabhängig von ihm auch, um dann zum selben Ergebnis zu kommen. Aber die Tatsache, dass der Zweitkorrektor das Votum kennt, begünstigt doch zumindest die Möglichkeit, dass er sich einfach anschließt, ohne sich mit der Klausur zu befassen. Soll kein Generalverdacht sein, aber möglich ist es. Zumal kann es ja auch sein, dass die bekannte Vornote - auch wenn der Zweitkorrektor da bemüht rangeht - schon Einfluss nimmt (Stichwort Ankereffekt, der Kollege wird ja nicht ganz Unrecht haben, man scheut sich davor, stärker abzuweichen etc).

Meine Frage: Was haltet ihr davon, wenn Erst- und Zweitkorrektor jeweils die Klausur kopiert bekämen und zeitgleich und unabhängig voneinander ihr Votum einreichen müssten? Ich glaube das wäre gerechter. Wenn man schon zwei Korrektoren hat, dann ist es doch nur fair, dass die völlig unbeeinflusst durchs Vorvotum da rangehen. Wäre die daraus resultierende Note nicht viel legitimer?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
22.06.2021, 15:27
(22.06.2021, 15:08)Gast schrieb:  Vielfach wird die Fairness und die Objektivität unserer Notengebung (mE zu Recht) kritisiert, aber dann hört man immer, dass ja wenigstens die schriftlichen Noten halbwegs objektiv seien, Arg: pro Klausur zwei Korrekturen, ggf. durch einen dritten die finale Notengebung bei Differenz der Punkte.

Aber ist das wirklich so gerecht unter den Bedingungen, wie es läuft? Ich erinnere mich wage, dass ein Großteil meiner Zweitkorrektoren sich dem Erstvotum beanstandungslos angeschlossen hat, teilweise stand da nur „einverstanden“.

Klar, es kann sein, dass der Erstkorrektor sich echt Mühe gegeben hat und der Zweitkorrektor unabhängig von ihm auch, um dann zum selben Ergebnis zu kommen. Aber die Tatsache, dass der Zweitkorrektor das Votum kennt, begünstigt doch zumindest die Möglichkeit, dass er sich einfach anschließt, ohne sich mit der Klausur zu befassen. Soll kein Generalverdacht sein, aber möglich ist es. Zumal kann es ja auch sein, dass die bekannte Vornote - auch wenn der Zweitkorrektor da bemüht rangeht - schon Einfluss nimmt (Stichwort Ankereffekt, der Kollege wird ja nicht ganz Unrecht haben, man scheut sich davor, stärker abzuweichen etc).

Meine Frage: Was haltet ihr davon, wenn Erst- und Zweitkorrektor jeweils die Klausur kopiert bekämen und zeitgleich und unabhängig voneinander ihr Votum einreichen müssten? Ich glaube das wäre gerechter. Wenn man schon zwei Korrektoren hat, dann ist es doch nur fair, dass die völlig unbeeinflusst durchs Vorvotum da rangehen. Wäre die daraus resultierende Note nicht viel legitimer?

Ja, wäre es. aber dann müsste man ja jemanden hinstellen, der alle Klausuren kopiert und das wäre ja Aufwand für die Prüfungsämter...
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
22.06.2021, 16:07
Außerdem würden dann häufiger Notenunterschiede zwischen Erst und Zweitkorrektur auftreten und es müsste ein Drittprüfer ran. Da das wieder mit Kosten und Aufwand fürs Prüfungsamt verbunden ist wird es nicht passieren
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
22.06.2021, 16:13
einfacher: blinde zweitkorrektur und gut ist es
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
22.06.2021, 16:27
(22.06.2021, 15:08)Gast schrieb:  Vielfach wird die Fairness und die Objektivität unserer Notengebung (mE zu Recht) kritisiert, aber dann hört man immer, dass ja wenigstens die schriftlichen Noten halbwegs objektiv seien, Arg: pro Klausur zwei Korrekturen, ggf. durch einen dritten die finale Notengebung bei Differenz der Punkte.

Aber ist das wirklich so gerecht unter den Bedingungen, wie es läuft? Ich erinnere mich wage, dass ein Großteil meiner Zweitkorrektoren sich dem Erstvotum beanstandungslos angeschlossen hat, teilweise stand da nur „einverstanden“.

Klar, es kann sein, dass der Erstkorrektor sich echt Mühe gegeben hat und der Zweitkorrektor unabhängig von ihm auch, um dann zum selben Ergebnis zu kommen. Aber die Tatsache, dass der Zweitkorrektor das Votum kennt, begünstigt doch zumindest die Möglichkeit, dass er sich einfach anschließt, ohne sich mit der Klausur zu befassen. Soll kein Generalverdacht sein, aber möglich ist es. Zumal kann es ja auch sein, dass die bekannte Vornote - auch wenn der Zweitkorrektor da bemüht rangeht - schon Einfluss nimmt (Stichwort Ankereffekt, der Kollege wird ja nicht ganz Unrecht haben, man scheut sich davor, stärker abzuweichen etc).

Meine Frage: Was haltet ihr davon, wenn Erst- und Zweitkorrektor jeweils die Klausur kopiert bekämen und zeitgleich und unabhängig voneinander ihr Votum einreichen müssten? Ich glaube das wäre gerechter. Wenn man schon zwei Korrektoren hat, dann ist es doch nur fair, dass die völlig unbeeinflusst durchs Vorvotum da rangehen. Wäre die daraus resultierende Note nicht viel legitimer?


Summa Summarum: Jura ist einfach Glückssache! Ob ein 4-Punkte-Kandidat tatsächlich ein schlechterer Jurist ist, als ein Prädikatsjurist, sei mal dahingestellt.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
22.06.2021, 17:59
(22.06.2021, 16:27)Gast schrieb:  
(22.06.2021, 15:08)Gast schrieb:  Vielfach wird die Fairness und die Objektivität unserer Notengebung (mE zu Recht) kritisiert, aber dann hört man immer, dass ja wenigstens die schriftlichen Noten halbwegs objektiv seien, Arg: pro Klausur zwei Korrekturen, ggf. durch einen dritten die finale Notengebung bei Differenz der Punkte.

Aber ist das wirklich so gerecht unter den Bedingungen, wie es läuft? Ich erinnere mich wage, dass ein Großteil meiner Zweitkorrektoren sich dem Erstvotum beanstandungslos angeschlossen hat, teilweise stand da nur „einverstanden“.

Klar, es kann sein, dass der Erstkorrektor sich echt Mühe gegeben hat und der Zweitkorrektor unabhängig von ihm auch, um dann zum selben Ergebnis zu kommen. Aber die Tatsache, dass der Zweitkorrektor das Votum kennt, begünstigt doch zumindest die Möglichkeit, dass er sich einfach anschließt, ohne sich mit der Klausur zu befassen. Soll kein Generalverdacht sein, aber möglich ist es. Zumal kann es ja auch sein, dass die bekannte Vornote - auch wenn der Zweitkorrektor da bemüht rangeht - schon Einfluss nimmt (Stichwort Ankereffekt, der Kollege wird ja nicht ganz Unrecht haben, man scheut sich davor, stärker abzuweichen etc).

Meine Frage: Was haltet ihr davon, wenn Erst- und Zweitkorrektor jeweils die Klausur kopiert bekämen und zeitgleich und unabhängig voneinander ihr Votum einreichen müssten? Ich glaube das wäre gerechter. Wenn man schon zwei Korrektoren hat, dann ist es doch nur fair, dass die völlig unbeeinflusst durchs Vorvotum da rangehen. Wäre die daraus resultierende Note nicht viel legitimer?


Summa Summarum: Jura ist einfach Glückssache! Ob ein 4-Punkte-Kandidat tatsächlich ein schlechterer Jurist ist, als ein Prädikatsjurist, sei mal dahingestellt.
Jura ist nicht einfach Glückssache. Wer mir erzählen will, dass es zwischen 4 und 10 Punkten keinen Unterschied gibt, hat einfach noch nie eine Klausur korrigiert.

Genauso stimmt aber, dass dieselbe Klausur mit unterschiedlicher Gewichtung 6 oder 8 Punkte sein können. Vielleicht sogar 9. Das ist leider einfach immer so bei der Bewertung von Texten ohne verbindliches Bewertungsprofil. Die eine Korrektorin findet eine bestimmt Idee gut, der andere schlecht, der dritte gar abwegig. Damit muss man leben. Das war in der Schule im Deutschunterricht schon so, dass man bei nem Lehrerwechsel auf einmal besser/schlechter bewertet wurde, ohne dass man grundsätzlich was anders gemacht hat. In Jura ist das nicht anders.

Das wirkt sich in Jura besonders aus, wo 6 Punkte einfach eine ganze andere Liga sind als 8. Trotz der Ungenauigkeiten im System geben wir Examensnoten bis zu zwei Stellen hinterm Komma raus. Es gibt sogar Bewerbungsgrenzen bis zur zweiten Stelle hinterm Komma (siehe Justiz NRW). Das ist völlig bekloppt. Niemand kann ansatzweise so genau bewerten, wie gut jemand ist.

Hinzu kommt, dass die allermeisten Korrektoren in demselben Umfeld existieren: der Justiz. Die haben also alle in etwa dieselbe berufliche Sozialisation durchlaufen, setzen dieselben Schwerpunkte, haben ähnliche Vorstellungen von guten Klausuren. Ohne, dass damit etwas über deren Richtigkeit gesagt werden kann. Es fehlt einfach an einer größeren Auswahl an Korrektoren, die verschiedene Hintergründe mit einbringen. Dadurch entsteht natürlich ein Bias in der Bewertung.

Außerdem ist die Anzahl der Leistungen viel zu gering und der Zeitraum für ihre Erbringung zu punktuell. Bei 8 Versuchen aka Klausuren spielt einfach die natürliche Varianz eine zu große Rolle. Dass die dann auch noch aus einem kurzen Zeitraum von zwei Wochen kommen, macht die Sache nur noch schlimmer.

Die Probleme mit der Zweitkorrektur wurden ja schon anschaulich dargestellt. Dass das nicht funktioniert weiß jeder, der schon mal korrigiert hat. Klar, einige Kollegen machen von sich aus die verdeckte Zweitkorrektur. Aber wenn das Zweitgutachten aus nur einem Wort besteht kann man einfach davon ausgehen, dass sich die Person nicht wesentlich mehr Gedanken gemacht hat. Denn sonst hätte die diese Gedanken schon zur Sicherheit auch zu Papier gebracht, um in dem Stapel von 15-20 Klausuren nicht durcheinander zu kommen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
22.06.2021, 18:14
Man kann die Erstkorrektur ja auch auf einen Extrazettel schreiben und in der Klausur selbst nix anmerken, dann dem Zweitkorrektor geben. Bei mir waren auch die meisten einverstanden, 2mal gab es eine Abweichung um 1 Punkt. Daran sieht man, dass die Zweitkorrektur in der Regel keine Eigenleistung ist.
Auch kann man nicht sagen, dass jemand ein 4 oder 5 P. Kandidat ist, wenn der Kandidat auch Klausuren mit 8, 9 oder 10 P. hat, aber durch andere durchgefallen ist. Dann ist dieser Kandidat auch zu besseren Leistungen imstande, erst recht bei viel besserer mündlicher Leistung, die das Klausurergebnis aber nicht groß verändern kann.
Zitieren
Gast Gast
Unregistered
 
#8
22.06.2021, 18:37
Was eine einzelne Klausur angeht, ist Jura in der Note nicht gerecht. Die Gerechtigkeit und Vergleichbarkeit ergibt sich über die Vielzahl an Klausuren und Versuchen, die man schreibt.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#9
22.06.2021, 18:42
(22.06.2021, 18:37)Gast Gast schrieb:  Was eine einzelne Klausur angeht, ist Jura in der Note nicht gerecht. Die Gerechtigkeit und Vergleichbarkeit ergibt sich über die Vielzahl an Klausuren und Versuchen, die man schreibt.

Man kann aber auch alles drin und richtig haben und dem pingeligen Korrektor gefällt der Stil nicht, dann ist man bei 4 P. 
Viele Korrektoren korrigieren ja am unteren Rande des Ermessensspielraum, um den miesen Gesamtschnitt zu halten.
In manchen BL darf auch der praktische Teil fehlen und man kriegt trotzdem 8 P. oder noch eine dankbare Steuerrecht Klausur dazu (Bayern). In SH fehlt der praktische Teil und du hast 0 P. und mit allem drin und richtig 4, 4,5, 5 oder 5,5 P. 
Bei manchen Korrektoren geht der Ermessensspielraum nur bis 6 Punkte at the most.
Zitieren
Gast Gast
Unregistered
 
#10
22.06.2021, 19:02
(22.06.2021, 18:42)Gast schrieb:  
(22.06.2021, 18:37)Gast Gast schrieb:  Was eine einzelne Klausur angeht, ist Jura in der Note nicht gerecht. Die Gerechtigkeit und Vergleichbarkeit ergibt sich über die Vielzahl an Klausuren und Versuchen, die man schreibt.

Man kann aber auch alles drin und richtig haben und dem pingeligen Korrektor gefällt der Stil nicht, dann ist man bei 4 P. 
Viele Korrektoren korrigieren ja am unteren Rande des Ermessensspielraum, um den miesen Gesamtschnitt zu halten.
In manchen BL darf auch der praktische Teil fehlen und man kriegt trotzdem 8 P. oder noch eine dankbare Steuerrecht Klausur dazu (Bayern). In SH fehlt der praktische Teil und du hast 0 P. und mit allem drin und richtig 4, 4,5, 5 oder 5,5 P. 
Bei manchen Korrektoren geht der Ermessensspielraum nur bis 6 Punkte at the most.

Erstens, das man mal einen pingeligen Korrektor haben kann, widerspricht meiner Aussage gar nicht. Wie gesagt, der Schnitt bildet sich über eine Vielzahl von Klausuren.

Zweitens, das viele Korrektoren streng korrigieren, betrifft alle und senkt damit den Durchschnitt aller, so dass sich im Vergleich nichts ändert. 

Würden alle Korrektoren auf einmal super nett korrigieren und im Durchschnitt 10 Punkte vergeben, würde sich die Prädikats-Anforderung der GKs und Justiz doch sofort auflösen. Dann würde es heißen, Einstellung erst ab 14 Punkte aufwärts. 

Prädikat ist nur eine andere Formulierung für "die besten 20%". Egal welche Note dann am Ende dahinter steht.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 3 4 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus