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  5. Zu Lasten der Solidargemeinschaft?
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Zu Lasten der Solidargemeinschaft?
Gast
Unregistered
 
#1
20.06.2021, 22:58
Ist die Möglichkeit der Umgehung einer Erbschaftssteuer mittels Nießbrauch falsch und zu Lasten der Solidargemeinschaft?

Beispielfall:
Eltern vererben im Normfall an 2 Kinder. Bei entsprechenden Haus fällt Erbschaftssteuer iHv 189.000 EUR pro Kind an. 

Jetzt erfolgt vorab eine Übertragung zu Lebzeiten. Steuer 0 €

Der Solidargemeinschaft sind fast 400.000 EUR entgangen. Die Mehrwertsteuer für den Notar mal außen vor gelassen.

Wie sehr ihr das Instrument der Machterhaltung der Eliten?
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Gast
Unregistered
 
#2
20.06.2021, 23:02
(20.06.2021, 22:58)Gast schrieb:  Ist die Möglichkeit der Umgehung einer Erbschaftssteuer mittels Nießbrauch falsch und zu Lasten der Solidargemeinschaft?

Beispielfall:
Eltern vererben im Normfall an 2 Kinder. Bei entsprechenden Haus fällt Erbschaftssteuer iHv 189.000 EUR pro Kind an. 

Jetzt erfolgt vorab eine Übertragung zu Lebzeiten. Steuer 0 €

Der Solidargemeinschaft sind fast 400.000 EUR entgangen. Die Mehrwertsteuer für den Notar mal außen vor gelassen.

Wie sehr ihr das Instrument der Machterhaltung der Eliten?

Die "Eliten" sind eben stärker im Gegensatz zu den "Schwächeren" oder Ausländern. Das ist halt so.
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Gaston
Unregistered
 
#3
20.06.2021, 23:05
Wie soll die Übertragung unter lebenden den umgesetzt werden? Bei Schenkungen fällt doch Schenkungssteuer an, die genauso hoch ausfällt wie die Erbschaftsteuer?  Fragezeichen
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Gast
Unregistered
 
#4
20.06.2021, 23:09
Was soll eine "Solidargemeinschaft" sein?

Sowas gäbe es vielleicht, wenn wir noch einen im Wesentlichen deutschen Staat hätten.
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Gast
Unregistered
 
#5
20.06.2021, 23:26
(20.06.2021, 23:05)Gaston schrieb:  Wie soll die Übertragung unter lebenden den umgesetzt werden? Bei Schenkungen fällt doch Schenkungssteuer an, die genauso hoch ausfällt wie die Erbschaftsteuer?  Fragezeichen


Natürlich mit Nießbrauch. Was denn sonst.
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Gaston
Unregistered
 
#6
20.06.2021, 23:32
Bitte einmal erklären, checke es nicht. Der Eigentümer bleibt Eigentümer und räumt dem Erben Nießbrauch ein. Dann stirbt der erblasser/Eigentümer. Inwiefern hilft das denn weiter? Im Todesfall geht das Eigentum dann doch trotzdem über mit der Folge Erbschaftsteuer?
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Gast
Unregistered
 
#7
20.06.2021, 23:57
Nein der Verfügende überträgt das Hausgrundstück und lässt sich ein Niessbrauchsrecht einräumen, sodass es bestenfalls eine gemischte Schenkung ist, da nicht gänzlich unentgeltlich.
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Gast
Unregistered
 
#8
21.06.2021, 06:45
Welche Solidargemeinschaft?

Ich bin niemandem zu irgendetwas verpflichtet. Insbesondere nicht irgendwelchen Leuten, die zufälligierweise auf demselben Fleckchen Erde geboren wurden wie ich. Wieso sollte ich zB einem Karlsruher zu Solidarität verpflichtet sein, einem Menschen, der 50km weiter westlich wohnt aber nicht mehr?

I.Ü.: Solidarität basiert stets auf Freiwilligkeit. Leistungen, die wie Steuern unter Androhung von Zwang und Gewalt beigetrieben werden, können denklogisch nicht unter den Begriff Solidarität subsumiert werden.
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Gast
Unregistered
 
#9
21.06.2021, 09:00
Erbschaftssteuer ist sowieso unverschämt. Daher sind solche kreativen Lösungen super.
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Gast
Unregistered
 
#10
21.06.2021, 09:22
Steuern sind Raub, Steuervermeidung ist daher Bürgerpflicht
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