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  5. Immatrikuliert bleiben?
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Immatrikuliert bleiben?
555nase
Junior Member
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Beiträge: 6
Themen: 3
Registriert seit: Jun 2021
#1
20.06.2021, 08:19
Hallo zusammen,

habe im Frühjahr - zu Beginn des SoSe - 1. Examen gemacht und habe nun eine Vollzeitstelle gefunden. Werde also bis zum Beginn des Ref „ganz normal“ arbeiten gehen. Aktuell bin ich noch immatrikuliert. Aber kann ich auch im WiSe noch immatrikuliert bleiben, wenn ich arbeite? Das möchte ich gerne aus verschiedenen Gründen bleiben, insb. um auch noch während des Ref immatrikuliert zu sein… Hat da jemand Erfahrungen? 

So wie ich es bisher gehört habe, bleiben vielen ja immatrikuliert in der Wartezeit und während des Ref. Aber geht das noch bei einer Vollzeitstelle?

Vielen Dank :)
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HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.104
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#2
20.06.2021, 08:23
BL?
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555nase
Junior Member
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Beiträge: 6
Themen: 3
Registriert seit: Jun 2021
#3
20.06.2021, 08:24
NRW
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Gast
Unregistered
 
#4
20.06.2021, 08:41
Reicht es nicht, dass ihr studiengebührenfrei, von der Allgemeinheit durchfinanziert, studieren könnt?

Müssen jetzt ernsthaft noch trotz Vollzeitstelle die Vergünstigungen einer Immatrikulation in Anspruch genommen werden? Frech.
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Gast
Unregistered
 
#5
20.06.2021, 12:52
Ich war im Ref (NRW) auch noch immatrikuliert, der einzige Grund war das Semesterticket. Wenn man in Köln wohnt und nach Aachen geschickt wird, muss man entweder ein Monatsticket für 300 Euro kaufen oder pro Fahrt 20 Euro blechen. Das habe ich nicht eingesehen. Viele in meiner AG waren eingeschrieben, die meisten haben einen neuen Studiengang ohne NC gewählt. Musste man halt bei der Stammdienststelle angeben, eine Genehmigung brauchte man dafür soweit ich weiß aber nicht.
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Gast
Unregistered
 
#6
20.06.2021, 12:57
Achso, jetzt hatte ich deine Frage sogar völlig überlesen sorry  Wink 
Ich meine, dass man schon neben einer Vollzeitstelle eingeschrieben sein darf, man darf sich dann halt nur nicht als Student bei der Krankenkasse versichern, sondern ist dann Arbeitnehner mit den entsprechenden Beitragssätzen. Ansonsten wüsste ich nicht, was dagegen spräche. Falls es doch nicht gehen sollte, kannst du dich ja zu Beginn des Refs wieder in einem neuen Studiengang einschreiben...
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555nase
Junior Member
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Beiträge: 6
Themen: 3
Registriert seit: Jun 2021
#7
20.06.2021, 22:53
Ob ich während meiner Vollzeitstelle immatrikuliert bleibe oder nicht, ist mir eigentlich egal. Gibt für mich keine Vergünstigungen, das Ticket brauche ich in dem Zeitraum nicht. Im Gegenteil, würde den Semesterbeitrag zahlen ohne zu profitieren. 

Dh es ist möglich, wenn ich jetzt exmatrikuliert werde (oder kann ich einfach immatrikuliert bleiben?), dass ich mich im Ref wieder für jeden beliebigen Studiengang der zulassungsfrei ist einschreiben kann?
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Gast
Unregistered
 
#8
21.06.2021, 08:08
(20.06.2021, 22:53)555nase schrieb:  Ob ich während meiner Vollzeitstelle immatrikuliert bleibe oder nicht, ist mir eigentlich egal. Gibt für mich keine Vergünstigungen, das Ticket brauche ich in dem Zeitraum nicht. Im Gegenteil, würde den Semesterbeitrag zahlen ohne zu profitieren. 

Dh es ist möglich, wenn ich jetzt exmatrikuliert werde (oder kann ich einfach immatrikuliert bleiben?), dass ich mich im Ref wieder für jeden beliebigen Studiengang der zulassungsfrei ist einschreiben kann?

Ja, ist kein Problem.
Von Seiten der Uni ist es möglich, sich später wieder einzuschreiben, weil du für einen zulassungsfreien Studiengang nur eine Hochschulberechtigung brauchst (Abitur). Ob du vorher mal für einen anderen Studiengang an derselben oder einer anderen Uni eingeschrieben warst, ist egal. Zweitstudium ist auch kein Problem, weil zulassungsfrei.

Von Seiten der Refabteilung am OLG ist das auch wurscht: 
Im Merkblatt vom OLG Köln heißt es z.B.: 

"Die Durchführung eines Hochschulstudiums (auch als Gasthörer) während des Vorbereitungsdienstes ist der Stammdienststelle anzuzeigen. Das Studium kann untersagt werden, wenn es den Vorbereitungsdienst beeinträchtigt (§§ 7 Abs. 1, 51 Abs. 2 LBG). Einer Genehmigung bedarf es nicht."

Das dürfte bei den anderen OLGs genauso gehandhabt werden.

Du kannst dich auch einfach im laufenden Semester für einen neuen Studiengang bewerben, den du dann im folgenden Semester anfängst. Dann bleibst du weiter durchgehend eingeschrieben (Matrikelnr. bleibt dieselbe).

Wenn du weiter für Jura eingeschrieben bleibst, dann wirst du aber mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit nach 1 oder 2 Semestern exmatrikuliert, weil das universitäre Prüfungsamt beim OLG meist anfragt, welche Studenten den staatlichen Teil erfolgreich absolviert haben. Diejenigen werden dann - wenn sie den Schwerpunkt an der Uni ebenfalls beendet haben - exmatrikuliert. Das war zumindest bei mir und meinen Kollegen der Fall (an der Uni Köln). Hatte zumindest bei uns jedoch keine weiteren Auswirkungen, es kam nur eine ankündigende E-Mail, kein Bescheid oÄ. Dann schreibst du dich halt für das kommende Semester in einen anderen (zulassungsfreien) Studiengang ein. Wenn es zeitlich passt, hast du dann auch keine Unterbrechung, sondern bleibst laufend eingeschrieben.
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Gast
Unregistered
 
#9
21.06.2021, 08:09
(21.06.2021, 08:08)Gast schrieb:  
(20.06.2021, 22:53)555nase schrieb:  Ob ich während meiner Vollzeitstelle immatrikuliert bleibe oder nicht, ist mir eigentlich egal. Gibt für mich keine Vergünstigungen, das Ticket brauche ich in dem Zeitraum nicht. Im Gegenteil, würde den Semesterbeitrag zahlen ohne zu profitieren. 

Dh es ist möglich, wenn ich jetzt exmatrikuliert werde (oder kann ich einfach immatrikuliert bleiben?), dass ich mich im Ref wieder für jeden beliebigen Studiengang der zulassungsfrei ist einschreiben kann?

Ja, ist kein Problem.
Von Seiten der Uni ist es möglich, sich später wieder einzuschreiben, weil du für einen zulassungsfreien Studiengang nur eine Hochschulberechtigung brauchst (Abitur). Ob du vorher mal für einen anderen Studiengang an derselben oder einer anderen Uni eingeschrieben warst, ist egal. Zweitstudium ist auch kein Problem, weil zulassungsfrei.

Von Seiten der Refabteilung am OLG ist das auch wurscht: 
Im Merkblatt vom OLG Köln heißt es z.B.: 

"Die Durchführung eines Hochschulstudiums (auch als Gasthörer) während des Vorbereitungsdienstes ist der Stammdienststelle anzuzeigen. Das Studium kann untersagt werden, wenn es den Vorbereitungsdienst beeinträchtigt (§§ 7 Abs. 1, 51 Abs. 2 LBG). Einer Genehmigung bedarf es nicht."

Das dürfte bei den anderen OLGs genauso gehandhabt werden.

Du kannst dich auch einfach im laufenden Semester für einen neuen Studiengang bewerben, den du dann im folgenden Semester anfängst. Dann bleibst du weiter durchgehend eingeschrieben (Matrikelnr. bleibt dieselbe).

Wenn du weiter für Jura eingeschrieben bleibst, dann wirst du aber mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit nach 1 oder 2 Semestern exmatrikuliert, weil das universitäre Prüfungsamt beim OLG meist anfragt, welche Studenten den staatlichen Teil erfolgreich absolviert haben. Diejenigen werden dann - wenn sie den Schwerpunkt an der Uni ebenfalls beendet haben - exmatrikuliert. Das war zumindest bei mir und meinen Kollegen der Fall (an der Uni Köln). Hatte zumindest bei uns jedoch keine weiteren Auswirkungen, es kam nur eine ankündigende E-Mail, kein Bescheid oÄ. Dann schreibst du dich halt für das kommende Semester in einen anderen (zulassungsfreien) Studiengang ein. Wenn es zeitlich passt, hast du dann auch keine Unterbrechung, sondern bleibst laufend eingeschrieben.

*Hochschulzugangsberechtigung sollte das natürlich heißen...
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555nase
Junior Member
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Beiträge: 6
Themen: 3
Registriert seit: Jun 2021
#10
25.06.2021, 18:40
Sorry dass ich jetzt erst antworte!! Vielen Dank für die ausführliche Erklärung!!
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