16.06.2021, 13:18
(16.06.2021, 13:07)Gasto schrieb:(16.06.2021, 12:41)Gast879 schrieb:(16.06.2021, 12:36)Gast schrieb:(16.06.2021, 12:29)Gast879 schrieb:(16.06.2021, 12:19)Gasto schrieb: Tja... jetzt beibt die spannende Frage, ob "ein Unternehmen" die Paschulke Metallbau UG in Erfurt ist oder die BMW AG in München...
Kannst du dir sicher selbst beantworten.
Nö, wie auch?
Es geht um eine UG, die gestern gegründet wurde. Vertreibt Sammelbildchen im Zusammenhang mit der Fußball-EM. Hat sicher Zukunft. Passe ich mit meinem Profil super rein.
Gibt es hilfreiche Tipps? Es geht selbstredend um größere Familienunternehmen oder Konzernunternehmen. Festgelegt bin ich da nicht.
Du zeigst anschaulich, wieso Ex-Beamte/Richter in der freien Wirtschaft nicht mit offenen Armen empfangen sind. Stellst eine Frage mit ungenauen Angaben (die Nachkomma-Stelle deines Examens ist uninteressant) und wirst bei berechtigter Nachfrage pampig.
Deine Berufserfahrung hat erstmal keinen bezifferbaren Wert. Das kommt auf das Unternehmen an, alleine hier gibt es locker Spannen von 50% beim Gehalt (auch zwischen deinen Familienunternehmen und Dax), dann Position und natürlich Bereich (ein Unternehmen was mehr mit Behörden in BaWü zu tun hat, kann deine Tätigkeit dort hilfreich finden; ein Unternehmen was wo ganz anders agiert, dem ist deine Tätigkeit da egal).
100% Zustimmung. Deine Angaben waren scheiße und die Nachfragen berechtigt. Deine Reaktion drauf zeigt fehlende soziale Kompetenz. Als ob irgendjemand riechen kann, zu welcher Art von Unternehmen du gehen willst.
16.06.2021, 13:18
(16.06.2021, 13:15)Gast schrieb: Die vorherige Tätigkeit als Richter ist auch absolut kein Malus. Zumindest im obigen Fall, wo es gerade mal 1,5 Jahre Justiz und ein halbes Jahr Verwaltung waren. Probezeit, fällt alles noch unter berufliche Selbstfindung. Nach 10 Jahren Amtsgericht sähe das schon anders aus. Die Wirtschaft erfordert Teamfähigkeit und Unterordnung. Beides Dinge, die man im Einzelrichterdezernat nie brauchte.
Du kannst dich aber als Ex-Richter auch nicht hinstellen und dein Wechselgehalt in die Wirtschaft mit dem eines Anwalts nach zwei Jahren GK vergleichen. Für die Tätigkeit in der freien Wirtschaft ist man (böse gesagt) Berufsanfänger, sofern nicht gerade ein Sonderfall vorliegt.
16.06.2021, 13:58
(16.06.2021, 13:18)Gasto schrieb:(16.06.2021, 13:15)Gast schrieb: Die vorherige Tätigkeit als Richter ist auch absolut kein Malus. Zumindest im obigen Fall, wo es gerade mal 1,5 Jahre Justiz und ein halbes Jahr Verwaltung waren. Probezeit, fällt alles noch unter berufliche Selbstfindung. Nach 10 Jahren Amtsgericht sähe das schon anders aus. Die Wirtschaft erfordert Teamfähigkeit und Unterordnung. Beides Dinge, die man im Einzelrichterdezernat nie brauchte.
Du kannst dich aber als Ex-Richter auch nicht hinstellen und dein Wechselgehalt in die Wirtschaft mit dem eines Anwalts nach zwei Jahren GK vergleichen. Für die Tätigkeit in der freien Wirtschaft ist man (böse gesagt) Berufsanfänger, sofern nicht gerade ein Sonderfall vorliegt.
Stimmt nur teilweise. Grade wer in seiner Zeit als Richter nicht nur Verkehrsunfälle am AG bearbeitet hat, wird in den meisten Kanzleien gerne genommen. Man denke nur mal an diejenigen die mehrere Jahre in einer KfH, im Gesellschaftsrecht oder Kartellrecht gearbeitet haben. Deine Aussage impliziert, dass jeder Ex-Richter vorher nur Nachbarrechtsstreitigkeiten und Verkehrsunfälle gekloppt hat.
16.06.2021, 14:13
die Unternehmen wissen aber, wie viel der Richter verdient hat. Also müssen sie weniger zahlen, um ihn zu kriegen. Ex GKler sind doch hauptsächlich so teuer, weil sie sonst nicht wechseln würden durch den Gehaltsabfall
16.06.2021, 14:26
(16.06.2021, 13:58)Gast schrieb:(16.06.2021, 13:18)Gasto schrieb:(16.06.2021, 13:15)Gast schrieb: Die vorherige Tätigkeit als Richter ist auch absolut kein Malus. Zumindest im obigen Fall, wo es gerade mal 1,5 Jahre Justiz und ein halbes Jahr Verwaltung waren. Probezeit, fällt alles noch unter berufliche Selbstfindung. Nach 10 Jahren Amtsgericht sähe das schon anders aus. Die Wirtschaft erfordert Teamfähigkeit und Unterordnung. Beides Dinge, die man im Einzelrichterdezernat nie brauchte.
Du kannst dich aber als Ex-Richter auch nicht hinstellen und dein Wechselgehalt in die Wirtschaft mit dem eines Anwalts nach zwei Jahren GK vergleichen. Für die Tätigkeit in der freien Wirtschaft ist man (böse gesagt) Berufsanfänger, sofern nicht gerade ein Sonderfall vorliegt.
Stimmt nur teilweise. Grade wer in seiner Zeit als Richter nicht nur Verkehrsunfälle am AG bearbeitet hat, wird in den meisten Kanzleien gerne genommen. Man denke nur mal an diejenigen die mehrere Jahre in einer KfH, im Gesellschaftsrecht oder Kartellrecht gearbeitet haben. Deine Aussage impliziert, dass jeder Ex-Richter vorher nur Nachbarrechtsstreitigkeiten und Verkehrsunfälle gekloppt hat.
Das stimmt natürlich. Wobei ich nun vermutet habe, dass jemand mit 1 1/2 Jahren Richtererfahrung noch nicht in den spannenden Spezialkammern saß. Danach gibt's dann irgendwann eine kurze Phase, in der dem Richter wichtige Fachkenntnisse zugerechnet werden, ihm aber noch nicht die Unabhängigkeit/Richter-Mentalität zu Last gelegt wird.
Man muss aber auch sagen, der überwiegende Teil der Richterschaft ist halt in Gebieten tätig, für die die Wirtschaft nur wenig Interesse aufweist. Und dazu kommt der Punkt, dass es ein großer Unterschied ist, einen Vertrag für eine Partei zu draften und zu verhandeln, oder am Ende über die Wirksamkeit von Vertragsklausel XY zu entscheiden.
16.06.2021, 14:38
(16.06.2021, 12:41)Gast879 schrieb:(16.06.2021, 12:36)Gast schrieb:(16.06.2021, 12:29)Gast879 schrieb:(16.06.2021, 12:19)Gasto schrieb:(16.06.2021, 12:17)Gast879 schrieb: Hi, kurze Frage zum „Einstiegsgehalt“: 2 Jahre Berufserfahrung, 1,5 Jahre Justiz, 1/2 Jahr oberste Landesbehörde (beides BaWü). Möchte in ein Unternehmen wechseln. Beide Examina VB (zusammen 19,3), kein Dr., aber LLM.
Was ist die Berufserfahrung qua Gehalt wert?
Habe ja aufgrund der bisherigen Beschäftigung im öd nie Gehaltsverhandlungen geführt ;) danke vorab!
Tja... jetzt beibt die spannende Frage, ob "ein Unternehmen" die Paschulke Metallbau UG in Erfurt ist oder die BMW AG in München...
Kannst du dir sicher selbst beantworten.
Nö, wie auch?
Es geht um eine UG, die gestern gegründet wurde. Vertreibt Sammelbildchen im Zusammenhang mit der Fußball-EM. Hat sicher Zukunft. Passe ich mit meinem Profil super rein.
Gibt es hilfreiche Tipps? Es geht selbstredend um größere Familienunternehmen oder Konzernunternehmen. Festgelegt bin ich da nicht.
Auch da gibt's große Unterschiede.
16.06.2021, 20:01
(16.06.2021, 14:38)Gast schrieb:(16.06.2021, 12:41)Gast879 schrieb:(16.06.2021, 12:36)Gast schrieb:(16.06.2021, 12:29)Gast879 schrieb:(16.06.2021, 12:19)Gasto schrieb: Tja... jetzt beibt die spannende Frage, ob "ein Unternehmen" die Paschulke Metallbau UG in Erfurt ist oder die BMW AG in München...
Kannst du dir sicher selbst beantworten.
Nö, wie auch?
Es geht um eine UG, die gestern gegründet wurde. Vertreibt Sammelbildchen im Zusammenhang mit der Fußball-EM. Hat sicher Zukunft. Passe ich mit meinem Profil super rein.
Gibt es hilfreiche Tipps? Es geht selbstredend um größere Familienunternehmen oder Konzernunternehmen. Festgelegt bin ich da nicht.
Auch da gibt's große Unterschiede.
So ist es. Das „selbstredend“ wirft i.Ü. kein gutes Licht auf den Vorposter.
16.06.2021, 20:54
(16.06.2021, 13:18)Gast schrieb:(16.06.2021, 13:07)Gasto schrieb:(16.06.2021, 12:41)Gast879 schrieb:(16.06.2021, 12:36)Gast schrieb:(16.06.2021, 12:29)Gast879 schrieb: Kannst du dir sicher selbst beantworten.
Nö, wie auch?
Es geht um eine UG, die gestern gegründet wurde. Vertreibt Sammelbildchen im Zusammenhang mit der Fußball-EM. Hat sicher Zukunft. Passe ich mit meinem Profil super rein.
Gibt es hilfreiche Tipps? Es geht selbstredend um größere Familienunternehmen oder Konzernunternehmen. Festgelegt bin ich da nicht.
Du zeigst anschaulich, wieso Ex-Beamte/Richter in der freien Wirtschaft nicht mit offenen Armen empfangen sind. Stellst eine Frage mit ungenauen Angaben (die Nachkomma-Stelle deines Examens ist uninteressant) und wirst bei berechtigter Nachfrage pampig.
Deine Berufserfahrung hat erstmal keinen bezifferbaren Wert. Das kommt auf das Unternehmen an, alleine hier gibt es locker Spannen von 50% beim Gehalt (auch zwischen deinen Familienunternehmen und Dax), dann Position und natürlich Bereich (ein Unternehmen was mehr mit Behörden in BaWü zu tun hat, kann deine Tätigkeit dort hilfreich finden; ein Unternehmen was wo ganz anders agiert, dem ist deine Tätigkeit da egal).
100% Zustimmung. Deine Angaben waren scheiße und die Nachfragen berechtigt. Deine Reaktion drauf zeigt fehlende soziale Kompetenz. Als ob irgendjemand riechen kann, zu welcher Art von Unternehmen du gehen willst.
+1. Ungenaue Frage, kriegt richtige Antworten und meckert weiter. Bleib vielleicht da wo du bist. Ist für alle wahrscheinlich am Besten :)
16.06.2021, 20:56
(16.06.2021, 13:18)Gast schrieb:(16.06.2021, 13:07)Gasto schrieb:(16.06.2021, 12:41)Gast879 schrieb:(16.06.2021, 12:36)Gast schrieb:(16.06.2021, 12:29)Gast879 schrieb: Kannst du dir sicher selbst beantworten.
Nö, wie auch?
Es geht um eine UG, die gestern gegründet wurde. Vertreibt Sammelbildchen im Zusammenhang mit der Fußball-EM. Hat sicher Zukunft. Passe ich mit meinem Profil super rein.
Gibt es hilfreiche Tipps? Es geht selbstredend um größere Familienunternehmen oder Konzernunternehmen. Festgelegt bin ich da nicht.
Du zeigst anschaulich, wieso Ex-Beamte/Richter in der freien Wirtschaft nicht mit offenen Armen empfangen sind. Stellst eine Frage mit ungenauen Angaben (die Nachkomma-Stelle deines Examens ist uninteressant) und wirst bei berechtigter Nachfrage pampig.
Deine Berufserfahrung hat erstmal keinen bezifferbaren Wert. Das kommt auf das Unternehmen an, alleine hier gibt es locker Spannen von 50% beim Gehalt (auch zwischen deinen Familienunternehmen und Dax), dann Position und natürlich Bereich (ein Unternehmen was mehr mit Behörden in BaWü zu tun hat, kann deine Tätigkeit dort hilfreich finden; ein Unternehmen was wo ganz anders agiert, dem ist deine Tätigkeit da egal).
100% Zustimmung. Deine Angaben waren scheiße und die Nachfragen berechtigt. Deine Reaktion drauf zeigt fehlende soziale Kompetenz. Als ob irgendjemand riechen kann, zu welcher Art von Unternehmen du gehen willst.
Va, weil die Examensergebnisse jetzt auch nicht so der burner sind, va für die Bereiche wo er hin will.
Aber der Poster scheint ganz andere Sorgen zu haben. 19,xx Punkte betonen, aber unfähig, eine Frage klar zu formulieren.
16.06.2021, 21:01
(16.06.2021, 20:56)Gast schrieb:(16.06.2021, 13:18)Gast schrieb:(16.06.2021, 13:07)Gasto schrieb:(16.06.2021, 12:41)Gast879 schrieb:(16.06.2021, 12:36)Gast schrieb: Nö, wie auch?
Es geht um eine UG, die gestern gegründet wurde. Vertreibt Sammelbildchen im Zusammenhang mit der Fußball-EM. Hat sicher Zukunft. Passe ich mit meinem Profil super rein.
Gibt es hilfreiche Tipps? Es geht selbstredend um größere Familienunternehmen oder Konzernunternehmen. Festgelegt bin ich da nicht.
Du zeigst anschaulich, wieso Ex-Beamte/Richter in der freien Wirtschaft nicht mit offenen Armen empfangen sind. Stellst eine Frage mit ungenauen Angaben (die Nachkomma-Stelle deines Examens ist uninteressant) und wirst bei berechtigter Nachfrage pampig.
Deine Berufserfahrung hat erstmal keinen bezifferbaren Wert. Das kommt auf das Unternehmen an, alleine hier gibt es locker Spannen von 50% beim Gehalt (auch zwischen deinen Familienunternehmen und Dax), dann Position und natürlich Bereich (ein Unternehmen was mehr mit Behörden in BaWü zu tun hat, kann deine Tätigkeit dort hilfreich finden; ein Unternehmen was wo ganz anders agiert, dem ist deine Tätigkeit da egal).
100% Zustimmung. Deine Angaben waren scheiße und die Nachfragen berechtigt. Deine Reaktion drauf zeigt fehlende soziale Kompetenz. Als ob irgendjemand riechen kann, zu welcher Art von Unternehmen du gehen willst.
Va, weil die Examensergebnisse jetzt auch nicht so der burner sind, va für die Bereiche wo er hin will.
Aber der Poster scheint ganz andere Sorgen zu haben. 19,xx Punkte betonen, aber unfähig, eine Frage klar zu formulieren.
Ja echt, die Examensergebnisse sind echt nicht gut für solche Ansprüche… da kann man eigentlich nur warnen davor, seine Stelle aufzugeben
Und soziale Kompetenz gleich null. Das merkt man durch 2 Posts sofort!
Ekelhaft, ehrlich ?