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Einstiegsgehalt nach Umsatz
GastMTW
Unregistered
 
#21
14.06.2021, 22:09
Ich bekomme 2.5 brutto im Monat mit zwei mal befriedigend, anderthalb Jahre Berufserfahrung. Von allem ab 7.000 bekomme ich 20%, dann lande ich in SK1 meist bei 2.3 netto. Es ist jeden Monat ein neuer Kampf, brutto auf 11.000 Umsatz zu kommen, aber es spornt an, selbstbewusst auf Mandanten zuzugehen. 

So ein Modell scheint auch der Normalfall zu sein.
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Gast
Unregistered
 
#22
14.06.2021, 22:16
(14.06.2021, 21:54)Gast schrieb:  
(14.06.2021, 20:52)Gast 0815 schrieb:  Auch wenn es rechtlich vermutlich als freie Mitarbeit ausgestaltet wird, ist es bei einem effektiven Auftraggeber (der Kanzlei) tatsächlich ein Angestelltenverhältnis und damit so nicht möglich.

Darauf hat sich meine Generation vor 20 Jahren eingelassen, inzwischen dürfte es nicht mehr notwendig sein, auch als Arbeitgeber wäre es mir viel zu gefährlich, da mein Angestellter mich immer damit erpressen könnte, alles durch die Behörden überprüfen zu lassen, was erhebliche Nachzahlungen mit sich führen dürfte. Auch droht immer die RAK, da zudem noch ein Verstoß gegen berufsrecht vorliegen dürfte, wenn im Schnitt zu wenig raus kommt. Das Modell kann man beiden Seiten nicht empfehlen.

Ein Fixum, ggf. auch nur wenig über Mindestlohn und dann eine derartige Umsatzbeteiligung ist für einen Berufseinsteiger mit Selbstbewusstsein und eigenen Kontakten sogar denkbar, die Alternative, sich sofort selbstständig zu machen hat auch erhebliche Nachteile, da zunächst kein professionelles Büro zur Verfügung steht und auch wirklich gute Juristen am Anfang viel nachfragen müssen, da man vieles weder im Studium noch im Referendariat lernt.


Danke für die ausführliche Antwort. Ein Mindestgehalt wird leider nicht vereinbart, könnte man sich nicht leisten. Und mit diesem Angebot könnte man etwaigen Risiken entgehen.

wenn sie nichtmal ein mindestgehalt leisten können, dann brauchen die auch nicht durch dich zu vergrößern, denn das heißt sie haben nicht genug mandate für einen neuen anwalt. ergo wirst du erstmal mies verdienen
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Gast 0815
Unregistered
 
#23
14.06.2021, 22:45
Es gibt für eine Kanzlei (außerhalb des GK Bereichs) eigentlich meist nur zwei Gründe, warum man einen Anwalt dazu holt, entweder man will ein Rechtsgebiet abdecken, dass man noch nicht hat oder man kriegt seine Mandate nicht bearbeitet. Für den ersten Grund ist ein Berufsanfänger eigentlich ungeeignet, wenn auch billiger, beim zweiten Grund sollte theoretisch genug Geld vorhanden sein, um ein akzeptables (nicht nach Forenmaßstab) Gehalt zu zahlen. Wenn man das nicht kann (tatsächlich), dann macht die Kanzlei irgendwas falsch und/oder arbeitet nicht effizient.

In den ersten ein bis zwei Jahren zahlt die Kanzlei so oder so drauf bei einem Anfänger, das weiß man und kann es berechnen, das Risiko alleine auf den Anfänger abwälzen, geht nicht und das sage ich aus Arbeitgebersicht. Da solltest du dich tatsächlich anderswo umsehen.
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Gast1234
Unregistered
 
#24
14.06.2021, 22:53
(14.06.2021, 22:45)Gast 0815 schrieb:  Es gibt für eine Kanzlei (außerhalb des GK Bereichs) eigentlich meist nur zwei Gründe, warum man einen Anwalt dazu holt, entweder man will ein Rechtsgebiet abdecken, dass man noch nicht hat oder man kriegt seine Mandate nicht bearbeitet. Für den ersten Grund ist ein Berufsanfänger eigentlich ungeeignet, wenn auch billiger, beim zweiten Grund sollte theoretisch genug Geld vorhanden sein, um ein akzeptables (nicht nach Forenmaßstab) Gehalt zu zahlen. Wenn man das nicht kann (tatsächlich), dann macht die Kanzlei irgendwas falsch und/oder arbeitet nicht effizient.

In den ersten ein bis zwei Jahren zahlt die Kanzlei so oder so drauf bei einem Anfänger, das weiß man und kann es berechnen, das Risiko alleine auf den Anfänger abwälzen, geht nicht und das sage ich aus Arbeitgebersicht. Da solltest du dich tatsächlich anderswo umsehen.


Tatsächlich ist es so, dass die Kanzlei aus 2 Anwälte besteht. Mandate gibt es genug, aber man kriegt es nicht hin, alle (zeitnah) zu bearbeiten. Finde es auch unfair ehrlich gesagt, dass man nicht zumindest ein Mindestgehalt vereinbart.
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Gast
Unregistered
 
#25
14.06.2021, 23:13
Wenn da soviel Cash ist, warum zahlt man die dann nicht einfach 45-50k und sackt den Rest für sich ein?
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Gast Gast
Unregistered
 
#26
14.06.2021, 23:45
(14.06.2021, 23:13)Gast schrieb:  Wenn da soviel Cash ist, warum zahlt man die dann nicht einfach 45-50k und sackt den Rest für sich ein?


Weil man sonst dem Anfänger nicht so toll die ganzen unlukrativen und zeitaufwändigen Verfahren aufs Auge drücken könnte. ;-)
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Gast
Unregistered
 
#27
15.06.2021, 06:13
(14.06.2021, 22:53)Gast1234 schrieb:  
(14.06.2021, 22:45)Gast 0815 schrieb:  Es gibt für eine Kanzlei (außerhalb des GK Bereichs) eigentlich meist nur zwei Gründe, warum man einen Anwalt dazu holt, entweder man will ein Rechtsgebiet abdecken, dass man noch nicht hat oder man kriegt seine Mandate nicht bearbeitet. Für den ersten Grund ist ein Berufsanfänger eigentlich ungeeignet, wenn auch billiger, beim zweiten Grund sollte theoretisch genug Geld vorhanden sein, um ein akzeptables (nicht nach Forenmaßstab) Gehalt zu zahlen. Wenn man das nicht kann (tatsächlich), dann macht die Kanzlei irgendwas falsch und/oder arbeitet nicht effizient.

In den ersten ein bis zwei Jahren zahlt die Kanzlei so oder so drauf bei einem Anfänger, das weiß man und kann es berechnen, das Risiko alleine auf den Anfänger abwälzen, geht nicht und das sage ich aus Arbeitgebersicht. Da solltest du dich tatsächlich anderswo umsehen.


Tatsächlich ist es so, dass die Kanzlei aus 2 Anwälte besteht. Mandate gibt es genug, aber man kriegt es nicht hin, alle (zeitnah) zu bearbeiten. Finde es auch unfair ehrlich gesagt, dass man nicht zumindest ein Mindestgehalt vereinbart.

lass es besser sein
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Papa
Unregistered
 
#28
15.06.2021, 23:06
(14.06.2021, 22:53)Gast1234 schrieb:  
(14.06.2021, 22:45)Gast 0815 schrieb:  Es gibt für eine Kanzlei (außerhalb des GK Bereichs) eigentlich meist nur zwei Gründe, warum man einen Anwalt dazu holt, entweder man will ein Rechtsgebiet abdecken, dass man noch nicht hat oder man kriegt seine Mandate nicht bearbeitet. Für den ersten Grund ist ein Berufsanfänger eigentlich ungeeignet, wenn auch billiger, beim zweiten Grund sollte theoretisch genug Geld vorhanden sein, um ein akzeptables (nicht nach Forenmaßstab) Gehalt zu zahlen. Wenn man das nicht kann (tatsächlich), dann macht die Kanzlei irgendwas falsch und/oder arbeitet nicht effizient.

In den ersten ein bis zwei Jahren zahlt die Kanzlei so oder so drauf bei einem Anfänger, das weiß man und kann es berechnen, das Risiko alleine auf den Anfänger abwälzen, geht nicht und das sage ich aus Arbeitgebersicht. Da solltest du dich tatsächlich anderswo umsehen.


Tatsächlich ist es so, dass die Kanzlei aus 2 Anwälte besteht. Mandate gibt es genug, aber man kriegt es nicht hin, alle (zeitnah) zu bearbeiten. Finde es auch unfair ehrlich gesagt, dass man nicht zumindest ein Mindestgehalt vereinbart.

Ich möchte ergänzen, dass häufig auch ein dritter Grund eine Rolle spielt: Manche Kanzleien nehmen jedes, wirklich jedes Mandat an, ohne dass Kosten und Ertrag betrachtet werden. Klar, dass da dann jede menge wirtschaftlich nicht tragbarer Fälle dabei sind, die man dann dem Berufsanfänger zuschanzt. Das Ende vom Lied ist dann, dass der Anfänger weder eine vernünftige Spezialisierung ausbildet noch Umsätze macht, an dem man ihn beteiligen könnte. Fairerweise könnte in einer solchen Konstellation nur ein Festgehalt in Betracht kommen und der Jung-RA ist dann auch nicht als Umsatzbringer, sondern als Kostenstelle der Altanwälte zu behandeln.
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Papa
Unregistered
 
#29
15.06.2021, 23:23
(14.06.2021, 13:21)Gast1234 schrieb:  Hallo. Ich habe eine Stelle gefunden, die keinen Festgehalt bietet, sondern sich dieser nach dem Umsatz richtet. Bei einem Umsatz von 2000€ im Monat würde ich 1/3 bekommen, und alles was darüber hinaus geht jeweils die Hälfte nochmal. Sprich bei einem Umsatz von 5000€ würde ich dann ca. 2200€ erhalten. Wie findet ihr das ?

Richtig schlecht finde ich das, wenn Du nicht noch irgendein ganz besonderes Goodie verschweigst. Wenn ich den Thread bisher richtig verfolgt habe, ist das Dein "Gewinn", also Du zahlst daraus noch das Versorgungswerk (btw: Beiträge auf Mindestniveau herunterbeantragen würde die richtig schaden, da a) absolut weniger Beiträge eine entsprechend niedrigere Rente ergeben, und b) der Wert der einzelnen Beitragszahlungen bei gleicher Höhe nach den Satzungen der VWe im Laufe der Zeit sinkt -> ein früher gezahlter Euro ist mehr Wert als ein später gezahlter Euro), KV zahlst Du auch. ALG gibts nach Scheitern dieses Modells auch nicht, sofern Du Dich nicht auf eigene Kosten freiwillig weiter versicherst. Was ist mit Urlaub und Krankheit?
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Gast
Unregistered
 
#30
16.06.2021, 09:23
Da ich sehr schwer davon ausgehe, dass der TE single ist, sprich keinen Haushalt mit anderen Menschen finanzieren muss, würde ich vllt folgendes Vorschlagen: Lass dir deinen monatlichen Mietpreis als Mindestgehalt zahlen. Dann bist du in der Hinsicht schonmal abgesichert. Für den Rest kannst du ja ackern und schauen, ob es tatsächlich die großen Mandate gibt, wo man etwas rausholen kann. 

Mit zweimal b würde ich es dennoch niemals machen. Da kommt man auch als RA oder Syndikus unter, wo man locker mit 50k aufwärts anfangen kann.
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