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Einstiegsgehalt nach Umsatz
Gast Gast
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#11
14.06.2021, 15:37
(14.06.2021, 14:35)Gast1234 schrieb:  
(14.06.2021, 13:30)HerrKules schrieb:  Was soll das sein? Freie Mitarbeit durch die Hintertür?

Schlecht. Geht nur, soweit ein Mindestgehalt vereinbart wird, sonst kannst du dich doch gleich selbstständig machen.
 
Leider kein Festgehalt, d.h. sobald ich keinen Umsatz mache, stehe ich mit leeren Händen dar.

Und wie wird dein Umsatz berechnet? An deinen abgerechneten Sätzen jeden Monat oder wenn die Rechnung gestellt wurde oder erst, wenn der Mandant bezahlt hat? Im letzteren Fall würde das bedeuten, dass du so die ersten 4-6 Monate ohne Gehalt arbeiten würdest. 

Der Deal ist im Ganzen schlecht; außer man garantiert dir einen bestimmten Umsatz jeden Monat.
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Gast
Unregistered
 
#12
14.06.2021, 15:41
(14.06.2021, 14:38)Gast1234 schrieb:  
(14.06.2021, 14:14)Sky schrieb:  verbindet alle nachteile von angestellt + freiberuf. würd ich lassen, es sei denn sie garantieren die abgabe lukrativer mandate, was kaum passieren wird.

musst du dich auch noch an den kosten beteiligen? dann seh ich da sogar verlustgeschäft.


Welche sonstigen Kosten meinst du ?

beteiligung an kanzleimiete für dein büro/ refagehalt/ anteilig gemeinsam genutzte fläche, nebenkosten etc.
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Gast1234
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#13
14.06.2021, 16:06
(14.06.2021, 15:37)Gast Gast schrieb:  
(14.06.2021, 14:35)Gast1234 schrieb:  
(14.06.2021, 13:30)HerrKules schrieb:  Was soll das sein? Freie Mitarbeit durch die Hintertür?

Schlecht. Geht nur, soweit ein Mindestgehalt vereinbart wird, sonst kannst du dich doch gleich selbstständig machen.
 
Leider kein Festgehalt, d.h. sobald ich keinen Umsatz mache, stehe ich mit leeren Händen dar.

Und wie wird dein Umsatz berechnet? An deinen abgerechneten Sätzen jeden Monat oder wenn die Rechnung gestellt wurde oder erst, wenn der Mandant bezahlt hat? Im letzteren Fall würde das bedeuten, dass du so die ersten 4-6 Monate ohne Gehalt arbeiten würdest. 

Der Deal ist im Ganzen schlecht; außer man garantiert dir einen bestimmten Umsatz jeden Monat.

An den gestellten Rechnungen sowie eingereichten Klagen etc. 
Ne garantiert wird leider nichts.
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Gast1234
Unregistered
 
#14
14.06.2021, 16:07
(14.06.2021, 15:41)Gast schrieb:  
(14.06.2021, 14:38)Gast1234 schrieb:  
(14.06.2021, 14:14)Sky schrieb:  verbindet alle nachteile von angestellt + freiberuf. würd ich lassen, es sei denn sie garantieren die abgabe lukrativer mandate, was kaum passieren wird.

musst du dich auch noch an den kosten beteiligen? dann seh ich da sogar verlustgeschäft.


Welche sonstigen Kosten meinst du ?

beteiligung an kanzleimiete für dein büro/ refagehalt/ anteilig gemeinsam genutzte fläche, nebenkosten etc.

Der Teil des Umsatzes, der mir gerade nicht ausgezahlt wird, fließt in diese Kosten.
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Gast
Unregistered
 
#15
14.06.2021, 17:54
Das Modell ist schon ok, wenn die Mandate reinkommen und du keine Akquise betreiben musst. Daran hängt alles.
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Gast 0815
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#16
14.06.2021, 20:34
Die Umsatzbeteiligung ist von den Prozenten eigentlich ziemlich gut, da kann man ziemlich viel draus machen, wenn man die Möglichkeit hat, selbst zu akquirieren. Da dürften viele Selbstständige von der Kostenquote deutlich schlechter liegen (geht mir auch in der Regel so).

Was (schon rechtlich) gar nicht geht, ist, daß sämtliches Risiko auf dich abgewälzt wird. Das dürfte in dieser Konstellation schon gegen die Mindestlohnvorschriften verstoßen, auch in Hinblick auf Krankenversicherung und Versorgungswerk geht das gar nicht.
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Gast2424
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#17
14.06.2021, 20:40
(14.06.2021, 20:34)Gast 0815 schrieb:  Die Umsatzbeteiligung ist von den Prozenten eigentlich ziemlich gut, da kann man ziemlich viel draus machen, wenn man die Möglichkeit hat, selbst zu akquirieren. Da dürften viele Selbstständige von der Kostenquote deutlich schlechter liegen (geht mir auch in der Regel so).

Was (schon rechtlich) gar nicht geht, ist, daß sämtliches Risiko auf dich abgewälzt wird. Das dürfte in dieser Konstellation schon gegen die Mindestlohnvorschriften verstoßen, auch in Hinblick auf Krankenversicherung und Versorgungswerk geht das gar nicht.


Ja genau das ist mein Problem. Wenn ein Monat schlecht läuft, stehe ich mit leeren Händen dar.
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Gast
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#18
14.06.2021, 20:47
Nicht machen. Mit 2 b sind auch in Darmstadt/Kassel/Gießen 45k drinnen ohne die Risiken.
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Gast 0815
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#19
14.06.2021, 20:52
Auch wenn es rechtlich vermutlich als freie Mitarbeit ausgestaltet wird, ist es bei einem effektiven Auftraggeber (der Kanzlei) tatsächlich ein Angestelltenverhältnis und damit so nicht möglich.

Darauf hat sich meine Generation vor 20 Jahren eingelassen, inzwischen dürfte es nicht mehr notwendig sein, auch als Arbeitgeber wäre es mir viel zu gefährlich, da mein Angestellter mich immer damit erpressen könnte, alles durch die Behörden überprüfen zu lassen, was erhebliche Nachzahlungen mit sich führen dürfte. Auch droht immer die RAK, da zudem noch ein Verstoß gegen berufsrecht vorliegen dürfte, wenn im Schnitt zu wenig raus kommt. Das Modell kann man beiden Seiten nicht empfehlen.

Ein Fixum, ggf. auch nur wenig über Mindestlohn und dann eine derartige Umsatzbeteiligung ist für einen Berufseinsteiger mit Selbstbewusstsein und eigenen Kontakten sogar denkbar, die Alternative, sich sofort selbstständig zu machen hat auch erhebliche Nachteile, da zunächst kein professionelles Büro zur Verfügung steht und auch wirklich gute Juristen am Anfang viel nachfragen müssen, da man vieles weder im Studium noch im Referendariat lernt.
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Gast
Unregistered
 
#20
14.06.2021, 21:54
(14.06.2021, 20:52)Gast 0815 schrieb:  Auch wenn es rechtlich vermutlich als freie Mitarbeit ausgestaltet wird, ist es bei einem effektiven Auftraggeber (der Kanzlei) tatsächlich ein Angestelltenverhältnis und damit so nicht möglich.

Darauf hat sich meine Generation vor 20 Jahren eingelassen, inzwischen dürfte es nicht mehr notwendig sein, auch als Arbeitgeber wäre es mir viel zu gefährlich, da mein Angestellter mich immer damit erpressen könnte, alles durch die Behörden überprüfen zu lassen, was erhebliche Nachzahlungen mit sich führen dürfte. Auch droht immer die RAK, da zudem noch ein Verstoß gegen berufsrecht vorliegen dürfte, wenn im Schnitt zu wenig raus kommt. Das Modell kann man beiden Seiten nicht empfehlen.

Ein Fixum, ggf. auch nur wenig über Mindestlohn und dann eine derartige Umsatzbeteiligung ist für einen Berufseinsteiger mit Selbstbewusstsein und eigenen Kontakten sogar denkbar, die Alternative, sich sofort selbstständig zu machen hat auch erhebliche Nachteile, da zunächst kein professionelles Büro zur Verfügung steht und auch wirklich gute Juristen am Anfang viel nachfragen müssen, da man vieles weder im Studium noch im Referendariat lernt.


Danke für die ausführliche Antwort. Ein Mindestgehalt wird leider nicht vereinbart, könnte man sich nicht leisten. Und mit diesem Angebot könnte man etwaigen Risiken entgehen.
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