02.03.2018, 17:01
In SH sind offiziell grundsätzlich nach wie vor zwei Prädikatsexamina erforderlich (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Lan...onFile&v=3). Davon kann im Einzelfall abgewichen werden, wobei aber wohl das zweite Examen mehr Gewicht hat, als das erste. Zudem spielt es wohl auch eine Rolle, man Richter oder StA werden möchte. Ob eine Bewerbung mit einer gewissen Note oder zu einem gewissen Zeitpunkt Aussicht auf Erfolg hat, kann man dort auch telefonisch vorab erfragen. Die erteilten Auskünfte sind meiner Erfahrung nach relativ offen und ehrlich!
02.03.2018, 21:08
Danke für den Hinweis.
03.03.2018, 14:35
(02.03.2018, 14:52)Hamburg schrieb: Wie sieht die derzeitige Einstellungssituation in Berlin, Hamburg und SH aus? Ich habe 11,8 im 1. Examen, aber nur 7,1 im 2. Examen (Verbesserungsversuch). Keine Promotion und keine Auslandserfahrung. Auf den jeweiligen Internetseiten steht: 8 P im 2. Examen sind Mindestvoraussetzung für eine Bewerbung. Kann ich somit damit rechnen, dass meine Bewerbung nicht einmal gelesen wird?
Das ist aber ein ziemlich großer Unterschied zwischen dem ersten und zweiten Examen.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
03.03.2018, 20:23
Hallo, ich möchte mich als Richter am OLG Braunschweig bewerben.
Hat jemand aktuelle Infos, ab wie vielen Punkten dort tatsächlich eingeladen wird?
Weiß jemand, wie das Vorstellungsgespräch abläuft und wie lange es vom Gespräch bis zur Einstellung dauert?
Danke!
Hat jemand aktuelle Infos, ab wie vielen Punkten dort tatsächlich eingeladen wird?
Weiß jemand, wie das Vorstellungsgespräch abläuft und wie lange es vom Gespräch bis zur Einstellung dauert?
Danke!
03.03.2018, 23:23
In Nds reicht mittlerweile
ein befriedigend, also ab 6.5 Pkt.
ein befriedigend, also ab 6.5 Pkt.
04.03.2018, 08:07
(03.03.2018, 23:23)BorisB schrieb: In Nds reicht mittlerweile
ein befriedigend, also ab 6.5 Pkt.
https://www.oberlandesgericht-braunschwe...65485.html
mhh genau :rolleyes:
04.03.2018, 11:22
Vielleicht hättest du dir dann auch die Mühe machen und die ganze Seite aufmerksam lesen sollen. Aus dem detaillierten und aktualisierten Merkblatt ergibt sich nämlich für Nds. folgendes:
Voraussetzung für die Einladung zu einem Einstellungsinterview sind
überdurchschnittliche Fachkenntnisse. Mindestvoraussetzung für die Einladung zum Einstellungsinterview sind 8 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung.Berücksichtigt werden können auch Bewerberinnen und Bewerber, die im zweiten Staatsexamen ein befriedigendes Ergebnis erreicht haben, wenn ihre besondere
fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der ersten Staatsprüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber, die im 2. Staatsexamen ein mindestens befriedigendes Ergebnis erreicht haben, erhalten auf ihre Bewerbung hin stets eine Einladung zu einem Einstellungsinterview.
Link: https://www.mj.niedersachsen.de/download...arkeit.pdf
Nds hat momentan die niedrigste Hürde für die Justiz. NRW und Nds. suchen aber auch am dringendsten. Für Nds reicht mittlerweile (anders als noch vor einiger Zeit) mittlerweile einfach nur ein befriedigendes Examen, da der Bedarf so groß ist. Ich kenne selbst jemanden, der sich mit 7,1 Pkt erfolgreich beworben hat und demnächst zum AC eingeladen ist. Die Formulierung "etwa durch" zählt ja auch nur ein paar Beispiele auf, d.h. letztlich kann man immer begründen, warum man - da der Bedarf nunmal da ist und aktuell nicht gedeckt wird - jemanden einstellt...irgendwas wird sich da bei jedem finden lassen und zB ein ordentliches Stationszeugnis wird man ja wohl auch irgendwo mal gehabt haben. Wer also in die Justiz möchte, hat aktuell rein von den Anforderungen die besten Chancen seit Jahrzehnten.
Voraussetzung für die Einladung zu einem Einstellungsinterview sind
überdurchschnittliche Fachkenntnisse. Mindestvoraussetzung für die Einladung zum Einstellungsinterview sind 8 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung.Berücksichtigt werden können auch Bewerberinnen und Bewerber, die im zweiten Staatsexamen ein befriedigendes Ergebnis erreicht haben, wenn ihre besondere
fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der ersten Staatsprüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber, die im 2. Staatsexamen ein mindestens befriedigendes Ergebnis erreicht haben, erhalten auf ihre Bewerbung hin stets eine Einladung zu einem Einstellungsinterview.
Link: https://www.mj.niedersachsen.de/download...arkeit.pdf
Nds hat momentan die niedrigste Hürde für die Justiz. NRW und Nds. suchen aber auch am dringendsten. Für Nds reicht mittlerweile (anders als noch vor einiger Zeit) mittlerweile einfach nur ein befriedigendes Examen, da der Bedarf so groß ist. Ich kenne selbst jemanden, der sich mit 7,1 Pkt erfolgreich beworben hat und demnächst zum AC eingeladen ist. Die Formulierung "etwa durch" zählt ja auch nur ein paar Beispiele auf, d.h. letztlich kann man immer begründen, warum man - da der Bedarf nunmal da ist und aktuell nicht gedeckt wird - jemanden einstellt...irgendwas wird sich da bei jedem finden lassen und zB ein ordentliches Stationszeugnis wird man ja wohl auch irgendwo mal gehabt haben. Wer also in die Justiz möchte, hat aktuell rein von den Anforderungen die besten Chancen seit Jahrzehnten.
05.03.2018, 13:50
Stimmt es, dass man in NDS in der Probezeit jede Woche oder Monat an einen anderen Dienstort versetzt wird? Ich bin grundsätzlich davon ausgegangen, dass man für mindestens ein Jahr fest zugewiesen wird.
05.03.2018, 14:00
Die Zuweisung für 1 Jahr war mal.
Aufgrund des Personalmangels wird relativ spontan entschieden wann man wohin versetzt wird und auch eine Planstelle bekommt man momentan wohl erst nach 4-5 Jahren. Ein Freund hat vor 9 Monaten angefangen. Er war erst bei der StA Braunschweig und ist nun aber der StA Göttingen zugewiesen worden.
Relativ spontan, 2 Wochen vorher angekündigt. Pendelei auf eigene Kosten und zeitlich mega Aufwand. Wann es weiter ans Amtsgericht geht und wohin ist noch offen.
Eigentlich wollte ich auch in die Justiz, aber ob man sich das wirklich antun soll? Keine Ahnung.
Aufgrund des Personalmangels wird relativ spontan entschieden wann man wohin versetzt wird und auch eine Planstelle bekommt man momentan wohl erst nach 4-5 Jahren. Ein Freund hat vor 9 Monaten angefangen. Er war erst bei der StA Braunschweig und ist nun aber der StA Göttingen zugewiesen worden.
Relativ spontan, 2 Wochen vorher angekündigt. Pendelei auf eigene Kosten und zeitlich mega Aufwand. Wann es weiter ans Amtsgericht geht und wohin ist noch offen.
Eigentlich wollte ich auch in die Justiz, aber ob man sich das wirklich antun soll? Keine Ahnung.
05.03.2018, 14:33
Darf ich fragen, weshalb Pendelei auf eigene Kosten? In der Regel werden Fahrtkosten doch erstattet oder bin ich da auf dem Holzweg?