08.06.2021, 19:46
(08.06.2021, 19:41)Gast schrieb: Jetzt mal die ganzen scheiß Klausuren beiseite. Wie unverschämt ist bitte das einlagige Klopapier in Stuttgart? Da will man gemütlich Frust in die Schüssel ablassen und darf sich am Ende den Allerwertesten mit Schleifpapier wischen. Nächstes Mal nehme ich einfach die Klausur...
Für den 200. Beitrag im Thread echt ein feierlicher Kommentar ? musste bei aller Enttäuschung vom heutigen Tag mal wieder herzlich lachen. Danke dir!
08.06.2021, 21:07
GastWenn das der Musterlösung entsprechen sollte, ist meine Lösung ne gute Meile davon entfernt. Prosit. Welcher Zyniker stellt solche Klausuren und was genau prüft man damit ab?
Wer sagt denn, dass es sich bei der obigen Lösung um die Musterlösung handeln soll?
Wer sagt denn, dass es sich bei der obigen Lösung um die Musterlösung handeln soll?
08.06.2021, 21:18
(08.06.2021, 21:07)Gast schrieb: GastWenn das der Musterlösung entsprechen sollte, ist meine Lösung ne gute Meile davon entfernt. Prosit. Welcher Zyniker stellt solche Klausuren und was genau prüft man damit ab?
Wer sagt denn, dass es sich bei der obigen Lösung um die Musterlösung handeln soll?
Niemand ("wenn...sollte")

08.06.2021, 21:50
Man darf ja auch nicht vergessen, dass es eine Anwaltsklausur war. Hier dürfte viel vertretbar sein, wenn zumindest die Kernprobleme gesehen wurden. Da hat der Mandant ja auch einiges als Marschroute vorgegeben, bzw. einiges war im SV leicht zu erkennen. Generell fand ich die Klausur allerdings sehr umfangreich, keine Ahnung wie man das vollständig in 5h hätte prüfen sollen.
In der Zweckmäßigkeit hatte ich noch folgendes angesprochen:
1. PKH Antrag (-)
Mandant hat laut eigener Aussage genügend finanzielle Mittel zur Durchführung des Prozesses
2. Zuständigkeit:
OLG Karlsruhe, § 119 I Nr.2 GVG
3. Antrag nach § 538 II ZPO auf Aufhebung und Zurückverweisung erforderlich? (-): da keine Fallgruppe einschlägig
4. Vertretung anzeigen wegen §§ 172 II, 87 I ZPO
In der Zweckmäßigkeit hatte ich noch folgendes angesprochen:
1. PKH Antrag (-)
Mandant hat laut eigener Aussage genügend finanzielle Mittel zur Durchführung des Prozesses
2. Zuständigkeit:
OLG Karlsruhe, § 119 I Nr.2 GVG
3. Antrag nach § 538 II ZPO auf Aufhebung und Zurückverweisung erforderlich? (-): da keine Fallgruppe einschlägig
4. Vertretung anzeigen wegen §§ 172 II, 87 I ZPO
08.06.2021, 21:54
(08.06.2021, 18:27)Mega Gast 5000 schrieb:(08.06.2021, 18:12)Hast schrieb: Mich machen diese Klausuren einfach so unsagbar wütend. Die Prüfungsämter haben sich einen scheiß um unsere Ausbildung gekümmert und als wäre das nicht schon schlimm genug gewesen, dass wir ~1.5 Jahre mehr oder weniger auf uns allein gestellt waren, drücken sie uns jetzt noch solche Klausuren rein. Denkt noch jemand drüber nach den Versuch abzubrechen?
Kanns absolut nachvollziehen. Insbesondere corona hat dem Ganzen noch die Krone aufgesetzt, wie da mit den Referendarinnen umgesprungen wurde ist nich mehr feierlich.
Aber echt nur mit den Mädels, Gott sei dank hat es die Referendare nicht getroffen!
09.06.2021, 02:04
Junge Junge, der BW Durchgang ist bisher nach meinem Empfinden brutal, hab heute denke ich völligst verkackt. Wird wohl nix mit dem Verbessern. Schade.
09.06.2021, 08:12
09.06.2021, 08:18
Lol, ich überlege schon, wie ich ohne Verbesserungsversuch da raus komme. Gibt es in BW wirklich keine andere Möglichkeit als Quarantäne?

09.06.2021, 09:09
(09.06.2021, 08:12)Gast schrieb:(09.06.2021, 02:04)Gast schrieb: Junge Junge, der BW Durchgang ist bisher nach meinem Empfinden brutal, hab heute denke ich völligst verkackt. Wird wohl nix mit dem Verbessern. Schade.
Als Verbesserer würde ich die "Corona-Karte" nehmen, wenn das in BW möglich ist
Was meinst du damit?
09.06.2021, 09:16
(09.06.2021, 08:18)BW2021 schrieb: Lol, ich überlege schon, wie ich ohne Verbesserungsversuch da raus komme. Gibt es in BW wirklich keine andere Möglichkeit als Quarantäne?
Theoretisch kannst auch am Morgen der Klausur nen Test machen und dann beim Prüfungsamt anrufen, dass der positiv ist. Die werden sicher nicht wollen, dass du denen den Selbsttest zuschickst. Der PCR Test dauert ja dann eine Weile und vor der offiziellen Bestätigung darf man wahrscheinlich nicht ins Prüfungsgebäude.