07.06.2021, 16:53
07.06.2021, 16:54
(07.06.2021, 16:47)!Gast SH schrieb:(07.06.2021, 15:33)GPA Hamburg schrieb: Fand es extrem viel. Noch wer in HH nicht fertig geworden?
Ich!
Die Klausur war der Horror für mich...
Ich hab weder den TB fertig bekommen noch Struktur in der Klausur.
Hat noch jemand eine komische kostenentscheidung? Oder war die erlassen? Ich bin mir grad nicht sicher. Ich war so verpeilt
Wegen der Erledigung war die bei mir recht umfangreich
07.06.2021, 17:06
(07.06.2021, 16:54)Gast schrieb:(07.06.2021, 16:47)!Gast SH schrieb:(07.06.2021, 15:33)GPA Hamburg schrieb: Fand es extrem viel. Noch wer in HH nicht fertig geworden?
Ich!
Die Klausur war der Horror für mich...
Ich hab weder den TB fertig bekommen noch Struktur in der Klausur.
Hat noch jemand eine komische kostenentscheidung? Oder war die erlassen? Ich bin mir grad nicht sicher. Ich war so verpeilt
Wegen der Erledigung war die bei mir recht umfangreich
Außerordentlich unangenehme Klausur. Der lange TB hat genau die Zeit gekostet, die man für die Entscheidungsgründe und insb. die Kostenentscheidung gebraucht hätte. Dazu prozessual sehr kleinteilig und zum Schluss absolute Details der Details aus dem Mahnverfahren und 269 III 3. Puuh, kann nur besser werden
07.06.2021, 17:10
BGH v. 04.07.2013: Zur Amtshaftung für Steinschlag bei Mäharbeiten am Grünstreifen einer Bundesstraße
ZR 1 in BW
ZR 1 in BW
07.06.2021, 17:11
(07.06.2021, 16:26)Gast schrieb:(07.06.2021, 16:22)GastinBW schrieb: Also ich habs auch über §280, 241 gelöst.
Mich hat irritiert, dass das Gericht noch nen Hinweis gegeben hat und die Stadt hierauf Bezug genommen hat mit sachlicher Zuständigkeitsrüge und dem Hinweis, dass man den Angestellten nicht ermittelt hab. Ich hab da dann was zur sekundären Darlegungs- und Beweislast geschrieben.
Und ich bin drüber gestolpert ob eine Erledigung auch eintreten kann, wenn der Haftpflichtversicherer garnicht mitverklagt war ... erledigung wurde ja ausdrücklich gerügt. Vll stell ich mich da auch nur zu dumm an ?
Das mit dem Hinweis und dem aufgrunddessen beantragten schriftsatznachlass habe ich auch nicht kapiert.
Die Haftpflichtversicherung war in meinen Augen gar nicht Schuldnerin, sondern Dritte.
Der Hinweis des Gerichtes bzgl. des Unfallhergangs war meiner Meinung nach das unzulässige Bestreiten mit Nichtwissen... was anderes macht meiner Meinung nach keinen Sinn. Und da die Stadt sich daraufhin nicht weiter erklärte, war § 138 III ZPO die Folge hinsichtlich des Hergangs
07.06.2021, 17:14
Habt ihr alles fertig geschrieben. Ich finde, dass die Klausur ZR Nr. 1 echt zu umfänglich ist. Trotz 15 Minuten Verlängerung.
07.06.2021, 17:17
An die Berliner / nrwler- war noch jemand so blöd wie ich und hat das nicht als Urteil, sondern als 91a Beschluss abgefiedelt?
07.06.2021, 17:29
(07.06.2021, 17:14)BWBW schrieb: Habt ihr alles fertig geschrieben. Ich finde, dass die Klausur ZR Nr. 1 echt zu umfänglich ist. Trotz 15 Minuten Verlängerung.
mega umfangreich, musste am Ende arg kürzen.
Vor allem die Lösung von Dartus-BW mit der BGH Rechtsprechung...no way, wer soll darauf kommen, wenn man es nicht auf dem Schirm hat?
07.06.2021, 17:38
(07.06.2021, 17:17)Hast schrieb: An die Berliner / nrwler- war noch jemand so blöd wie ich und hat das nicht als Urteil, sondern als 91a Beschluss abgefiedelt?
Für mich war es ein Urteil, weil die Klägerin keine vollständige Erledigung in der Hauptsache will, weil sie die Zinsforderung aufrecht erhält.
07.06.2021, 17:45
(07.06.2021, 17:38)GPA schrieb:(07.06.2021, 17:17)Hast schrieb: An die Berliner / nrwler- war noch jemand so blöd wie ich und hat das nicht als Urteil, sondern als 91a Beschluss abgefiedelt?
Für mich war es ein Urteil, weil die Klägerin keine vollständige Erledigung in der Hauptsache will, weil sie die Zinsforderung aufrecht erhält.
Ich finde es verständlich, dass man da auf 91a kommt. Ich hab aber auch ein Urteil. Da es inhaltlich gleich ist sollte es nicht allzu schlimm sein hoffe ich!