27.05.2021, 22:03
(27.05.2021, 19:52)Sky schrieb:(27.05.2021, 18:01)Some dude schrieb: Das ist sehr freundlich von Dir, vielen Dank!
Klar, ich freue mich auch darüber, aber es ist auch ein zweischneidiges Schwert. Die Sachen, die einem in der Klausur sehr gute Punkte bringen, sind oft auch die, anhand derer sich später im Berufsleben unsichere Vorgesetzte an einem "abarbeiten" (SW: "viiiiel zu wissenschaftlich").
grad am VG wird aber eher mehr zu swps geschrieben als in der ordentlichen. mein damaliger ausbilder erledigte so 15 bis 20 sachen pro monat und war stets ausführlicher, was ich auch in der notengebung bemerkte. am ag und lg war die schlagzahl höher und die benotung für weniger höher.
ich bin kein freund von langen debatten und arbeite lieber präziser und stringenter, ohne zu "labern", mit weniger aber starken argumenten. das kam in der ordentlichen stets gut an, aber nicht am vg.
aber grade er hat mir auch wie du schon sagtest immer von dem hohen standart dort getönt - hat mir allerdings auch zu 7.5 schriftlich gratuliert und meinte das sei schon gut - und er hatte tatsächlich gut oder hohes vb.
ich denke für ein gut insgesamt braucht man schriftlich bereits mindestens 10p. da darf man halt nicht unter 8 landen und muss in einigen 12p oder mehr dann holen, die einem besonders liegen. das geht schon, wie ich aus dem olg kurs es auch einige male hatte, erfordert aber wirklich glück mit den themen.
wer hingegen auch im ersten gut hat und das wiederholt, der ist einfach juragott.
ich selbst kam im examen hingegen nicht höher als 9 und hab mich zweimal auch etwas mit 5 und 6p "vergriffen" - sowas zieht dann runter.
man bemerke aber, dass das nur 1-5% der absolventen ein gut gelingt.
Wer Standard mit t schreibt, dem kaufe ich 7,5 schriftlich nicht ab oder du hast eine Lese- und Rechtschreibschwäche
27.05.2021, 22:14
(27.05.2021, 20:09)Gast schrieb: Also ich habe vorgestern mit 11,2 (11,4 mit Schwerpunkt) aus dem 1. Examen und 9,6 als Vornote mal beim OVG NRW angefragt und mir wurde mitgeteilt, dass - ohne Berücksichtigung der noch ausstehenden mündlichen Prüfung - sehr gute Chancen bestehen. Da meine Prüfungskommission nicht die Beste ist, hoffe ich mal auf eine Einladung vor der MP (was laut Auskunft des OVG grds. möglich ist).
Naja. 9,6 im schriftlichen Teil sind schon krass. Und dann ein oberes VB (fast gut) im 1., dann werden auch 9 Punkte glatt im 2. genügen, um eingestellt zu werden.
27.05.2021, 22:51
(27.05.2021, 22:03)Gast schrieb:(27.05.2021, 19:52)Sky schrieb:(27.05.2021, 18:01)Some dude schrieb: Das ist sehr freundlich von Dir, vielen Dank!
Klar, ich freue mich auch darüber, aber es ist auch ein zweischneidiges Schwert. Die Sachen, die einem in der Klausur sehr gute Punkte bringen, sind oft auch die, anhand derer sich später im Berufsleben unsichere Vorgesetzte an einem "abarbeiten" (SW: "viiiiel zu wissenschaftlich").
grad am VG wird aber eher mehr zu swps geschrieben als in der ordentlichen. mein damaliger ausbilder erledigte so 15 bis 20 sachen pro monat und war stets ausführlicher, was ich auch in der notengebung bemerkte. am ag und lg war die schlagzahl höher und die benotung für weniger höher.
ich bin kein freund von langen debatten und arbeite lieber präziser und stringenter, ohne zu "labern", mit weniger aber starken argumenten. das kam in der ordentlichen stets gut an, aber nicht am vg.
aber grade er hat mir auch wie du schon sagtest immer von dem hohen standart dort getönt - hat mir allerdings auch zu 7.5 schriftlich gratuliert und meinte das sei schon gut - und er hatte tatsächlich gut oder hohes vb.
ich denke für ein gut insgesamt braucht man schriftlich bereits mindestens 10p. da darf man halt nicht unter 8 landen und muss in einigen 12p oder mehr dann holen, die einem besonders liegen. das geht schon, wie ich aus dem olg kurs es auch einige male hatte, erfordert aber wirklich glück mit den themen.
wer hingegen auch im ersten gut hat und das wiederholt, der ist einfach juragott.
ich selbst kam im examen hingegen nicht höher als 9 und hab mich zweimal auch etwas mit 5 und 6p "vergriffen" - sowas zieht dann runter.
man bemerke aber, dass das nur 1-5% der absolventen ein gut gelingt.
Wer Standard mit t schreibt, dem kaufe ich 7,5 schriftlich nicht ab oder du hast eine Lese- und Rechtschreibschwäche
kein wort zur fehlenden groß- und kleinschreibung?
27.05.2021, 22:53
Ja! 9,6 P ist recht ordentlich!
27.05.2021, 23:09
Sind denn eigentlich knapp über 9 Punkte im
2. Examen ausreichend, um sich am VG zu bewerben? Formal soll es ja genügen, aber hat man damit auch eine realistische Chance (insbesondere, wenn das 1. Examen nicht herausragend war)?
2. Examen ausreichend, um sich am VG zu bewerben? Formal soll es ja genügen, aber hat man damit auch eine realistische Chance (insbesondere, wenn das 1. Examen nicht herausragend war)?
28.05.2021, 07:12
(27.05.2021, 23:09)Gast schrieb: Sind denn eigentlich knapp über 9 Punkte im
2. Examen ausreichend, um sich am VG zu bewerben? Formal soll es ja genügen, aber hat man damit auch eine realistische Chance (insbesondere, wenn das 1. Examen nicht herausragend war)?
Kommt aufs Bundesland und dort den konkreten Standort an.
28.05.2021, 12:14
(27.05.2021, 20:09)Gast schrieb: Also ich habe vorgestern mit 11,2 (11,4 mit Schwerpunkt) aus dem 1. Examen und 9,6 als Vornote mal beim OVG NRW angefragt und mir wurde mitgeteilt, dass - ohne Berücksichtigung der noch ausstehenden mündlichen Prüfung - sehr gute Chancen bestehen. Da meine Prüfungskommission nicht die Beste ist, hoffe ich mal auf eine Einladung vor der MP (was laut Auskunft des OVG grds. möglich ist).
Hast du denn generell für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in NRW angefragt? Oder hast du das auf ein/zwei bestimmte VG beschränkt?
28.05.2021, 16:37
(28.05.2021, 12:14)Gast :) schrieb:(27.05.2021, 20:09)Gast schrieb: Also ich habe vorgestern mit 11,2 (11,4 mit Schwerpunkt) aus dem 1. Examen und 9,6 als Vornote mal beim OVG NRW angefragt und mir wurde mitgeteilt, dass - ohne Berücksichtigung der noch ausstehenden mündlichen Prüfung - sehr gute Chancen bestehen. Da meine Prüfungskommission nicht die Beste ist, hoffe ich mal auf eine Einladung vor der MP (was laut Auskunft des OVG grds. möglich ist).
Hast du denn generell für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in NRW angefragt? Oder hast du das auf ein/zwei bestimmte VG beschränkt?
Ne. Ich habe nur allgemein beim OVG nachgefragt. Wollte mich da nicht durch eine Beschränkung raushauen.
28.05.2021, 16:43
(27.05.2021, 23:09)Gast schrieb: Sind denn eigentlich knapp über 9 Punkte im
2. Examen ausreichend, um sich am VG zu bewerben? Formal soll es ja genügen, aber hat man damit auch eine realistische Chance (insbesondere, wenn das 1. Examen nicht herausragend war)?
Denke schon, dass mit 2 x 9 Punkten (abhängig vom übrigen Lebenslauf) in jedem Bundesland Chancen bestehen. Wenn das erste besser, auf jeden Fall.
Falls du dich aber auf das obige Posting des Kollegen beziehst. Ungeachtet des ersten Examens sind 9,6 Punkte aus den Klausuren wirklich gut. Selbst wenn er sich in der mündlichen Prüfung nicht verbessert sollte, wird das sicher positiv bewertet, dass die Klausuren hervorragend waren.
08.12.2021, 18:13
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Hab deutschlandweit Interesse..
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