26.05.2021, 12:50
(26.05.2021, 12:11)Gast schrieb:(26.05.2021, 11:41)Gast schrieb:(26.05.2021, 11:09)Ok Gast schrieb:(26.05.2021, 10:46)Sky schrieb:(25.05.2021, 23:03)Gast schrieb: Alles ne Frage des Geschmacks. Für mich wäre es die Hölle, aus Schönfelder, Sartorius und den Landesgesetzen alles neu zu übertragen und zu unterstreichen. Dann sortiere ich lieber währenddessen stetig.
naja es ist viel schneller 1x den schöni durchzublättern und zu übertragen - hab früher nachgeheftet - ich hab aber auch eher nur in den "neuen" normen des ref markiert etc. im bgb war fast nix.
Schneller ist es gemessen an der Zeit, die man stattdessen in Nachlieferungen investiert, schon. Aber es dauert auch ewig, und im Zweifel geschieht das ja eher kurz vor dem Examen, da man sich das aktuellste Gesetz holt. Und der Wert unserer Zeit steigt relativ zum nahenden Examen. Hätte echt keine Lust, das vor den Prüfungen zu machen. Zumal neben Schönfelder ja noch Sartorius und LandesR existieren.
Das wäre auch meine Überlegung. Man macht das ganze Übertragen ja in der unmittelbaren Examensvorbereitung und damit tendenziell in einer krassen Stressphase.
Nach den Anmerkungen hier, würde ich wohl den Schönfelder mit EL nehmen und den Rest ohne.
Find es gerade sinnvoll, alles zu übertragen, weil man dann im Zweifel auch nochmal nachschauen kann, wenn man mit einer Unterstreichung oder §§-Kommentierung gar nichts mehr anfangen kann, bevor man dann in der Klausur sitzt und es einem nichts bringt
Ich denke nicht, dass ich mich kurz vorm Examen beim Übertragen zusätzlich inhaltlich mit den Kommentierungen beschäftigen würde. Dann hätte das ja zeitlich überhaupt kein Ende mehr.
Aber jeder wie er meint.
26.05.2021, 13:55
Ich würde nie wieder eine Sekunde meines Lebens mit dem Einsortieren verschwenden, mal abgesehen davon, dass es auch einfach viel zu teuer ist...
26.05.2021, 14:02
(26.05.2021, 12:50)Gast schrieb:(26.05.2021, 12:11)Gast schrieb:(26.05.2021, 11:41)Gast schrieb:(26.05.2021, 11:09)Ok Gast schrieb:(26.05.2021, 10:46)Sky schrieb: naja es ist viel schneller 1x den schöni durchzublättern und zu übertragen - hab früher nachgeheftet - ich hab aber auch eher nur in den "neuen" normen des ref markiert etc. im bgb war fast nix.
Schneller ist es gemessen an der Zeit, die man stattdessen in Nachlieferungen investiert, schon. Aber es dauert auch ewig, und im Zweifel geschieht das ja eher kurz vor dem Examen, da man sich das aktuellste Gesetz holt. Und der Wert unserer Zeit steigt relativ zum nahenden Examen. Hätte echt keine Lust, das vor den Prüfungen zu machen. Zumal neben Schönfelder ja noch Sartorius und LandesR existieren.
Das wäre auch meine Überlegung. Man macht das ganze Übertragen ja in der unmittelbaren Examensvorbereitung und damit tendenziell in einer krassen Stressphase.
Nach den Anmerkungen hier, würde ich wohl den Schönfelder mit EL nehmen und den Rest ohne.
Find es gerade sinnvoll, alles zu übertragen, weil man dann im Zweifel auch nochmal nachschauen kann, wenn man mit einer Unterstreichung oder §§-Kommentierung gar nichts mehr anfangen kann, bevor man dann in der Klausur sitzt und es einem nichts bringt
Ich denke nicht, dass ich mich kurz vorm Examen beim Übertragen zusätzlich inhaltlich mit den Kommentierungen beschäftigen würde. Dann hätte das ja zeitlich überhaupt kein Ende mehr.
Aber jeder wie er meint.
Meinte ja nur die, mit denen man absolut nichts mehr anfangen kann. Die bringen einem sonst i.Ü. auch nichts, wenn man fleißig nachsortiert (und gezahlt) hat.
26.05.2021, 15:46
die gesetze müssen bei uns nur auf einem stand 2 monate vor termin sein. es hat genau 5h gedauert alles nachzumarkieren
26.05.2021, 16:30
26.05.2021, 18:46
Ich sortiere nach, weil ich häufig Normen finde, weil ich weiß, wie die Gesetzesseite aussieht (ohne den richtigen § zu kennen). Bin auch im ersten Examen gut damit gefahren, ist aber aufwendig und teuer.
27.05.2021, 12:23
(26.05.2021, 16:30)Gast schrieb:(26.05.2021, 15:46)Gast schrieb: die gesetze müssen bei uns nur auf einem stand 2 monate vor termin sein. es hat genau 5h gedauert alles nachzumarkieren
Würdest du sagen, dass du viel /normal markiert hast?
Waren das Markierungen und Verweise ?
beides. einiges in zpo, stpo und etwas mehr im satorius und märz - nur wenig in stgb und bgb. öffrecgt sogar mit diesen reitern die gesetze gekennzeichnet.
viel verweise und viel markiert.