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Selbstbewusstsein von Juristen
Gast
Unregistered
 
#91
26.05.2021, 11:43
(26.05.2021, 11:36)Gast schrieb:  
(26.05.2021, 11:14)Gast schrieb:  
(26.05.2021, 10:42)Gast schrieb:  
(26.05.2021, 10:30)Gast schrieb:  
(26.05.2021, 10:07)Gast schrieb:  Indem du zu einer rechtlich gebotenen Handlung rätst, entscheidest du gar nichts. Stehen gesetzlich mehrere Handlungsalternativen offen und rätst du zur ungünstigeren, ohne auch über die günstigere zu beraten, machst du dich haftbar. Dass der Mandant naturgemäß auf seinen Anwalt hört, macht dessen letztliche Entscheidung nicht zur Entscheidung des Anwalts. Der Mandant kann auch - ggf. vernunftswidrig - schlicht gegen deinen Rat handeln. Gerade das meine ich doch mit Entscheidung.

(26.05.2021, 10:07)Gast schrieb:  Indem du zu einer rechtlich gebotenen Handlung rätst, entscheidest du gar nichts. Stehen gesetzlich mehrere Handlungsalternativen offen und rätst du zur ungünstigeren, ohne auch über die günstigere zu beraten, machst du dich haftbar. Dass der Mandant naturgemäß auf seinen Anwalt hört, macht dessen letztliche Entscheidung nicht zur Entscheidung des Anwalts. Der Mandant kann auch - ggf. vernunftswidrig - schlicht gegen deinen Rat handeln. Gerade das meine ich doch mit 

Was labersch du? Was soll die rechtlich gebotene Handlung überhaupt sein?

Was bedeutet gesetzlich Handlungsalternativen? Ist dir klar dass dieser Begriff auf alle menschlichen Handlungen passt?

Nenn mal einen Beruf der gestalterisch und entscheiden tätig ist nach deiner Definition.

Du schwurbelst leeres Zeug. Was rechtliche Handlungsmöglichkeiten und deren Alternativen sind, bestimmt das Gesetz. Der Anwalt klärt hierüber auf, der Mandant entscheidet wie er vorgeht.

Jeder Unternehmer, der z. B. mit einem Produkt den deutschen Markt entschließen will, trifft zig Entscheidungen. Den Anwalt bezahlt er, damit dieser darüber berät, ob das Mandanteninteresse im Rahmen der geltenden Gesetze durchführbar ist und ggf. wie das bestenfalls erfolgen kann.

Erklär mir doch mal bitte, welche Entscheidung der RA hier trifft. Abgesehen davon, ob er sich morgens die Zähne putzt, das Mandat annimmt, zum Frühstück Bierwurst oder Sojaaufschnitt isst etc. (bevor hier wieder jemand weinerlich wird, da ja Juristen AlS InDiViDuEN EnTsChEiDuNgEn TrEfFeN).

Mir ist schleierhaft, warum viele mit ihrer Rolle als Berater so unzufrieden sind und überhaupt Jura studiert haben, wenn sie doch lieber gerne die Entscheidungsträger schlechthin wären.

Wie kann man so unfähig sein? Der Unternehmer trifft seine „zig Entscheidung“ auch nur im gesetzlichen Rahmen. Du widersprichst dir am laufenden Band selbst.

Wo ist bitte der Widerspruch? Natürlich trifft der Unternehmer seine Entscheidungen im Rahmen des Gesetzes. Aber der Unterschied zu seinem RA: Er trifft diese Entscheidung, der RA berät ihn nur. Wie unlogisch kann eine Entgegnung bitte sein?

Du bist inkonsequent. Das Gesetz berät den RA. Dieser entscheidet dann, wie er berät. Danach trifft der Unternehmer auf Grund der Beratung wiederum seine Entscheidung.
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Gast
Unregistered
 
#92
26.05.2021, 11:50
Das Gesetz berät den RA?

Interessant...Also sind Gesetze lediglich Empfehlungen? Ich glaube nicht. Es gibt ja nicht umsonst die Anwaltshaftung...Gerade für den Fall, dass der RA eben nicht das Gesetz bzw. ständige Rechtsprechung beachtet und den Mandanten deshalb verliert hat den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen.
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Gast
Unregistered
 
#93
26.05.2021, 11:52
(26.05.2021, 11:50)Gast schrieb:  Das Gesetz berät den RA?

Interessant...Also sind Gesetze lediglich Empfehlungen? Ich glaube nicht. Es gibt ja nicht umsonst die Anwaltshaftung...Gerade für den Fall, dass der RA eben nicht das Gesetz bzw. ständige Rechtsprechung beachtet und den Mandanten deshalb verliert hat den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen.


Natürlich gibt das Gesetz nur Empfehlungen. Oder hindert dich 242 StGB am Diebstahl? Er besagt nur, was passiert wenn du einen begehst.
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Gast
Unregistered
 
#94
26.05.2021, 11:56
Mein Top3-Erkenntnisgewinn aus Argument und Gegenargument:

1.) Entscheider treffen Entscheidungen, Juristen beraten/bewerten deren Vereinbarkeit mit dem Recht -> „auch Entscheider müssen sich an Gesetze halten!“ (???)

2.) Juristen schaffen originär überwiegend nichts neues, sondern wenden bestehendes Recht und Rechtsprechung, die den Gesetzgeberwillen zum Gegenstand hat, an -> „doch, Juristen wenden Normen analog an!“ (???)

3.) Das Parlament entscheidet, welche Gesetze für uns verbindlich sind -> „ach ja?! Es entscheidet die parlamentarische Mehrheit, derzeit bestehend aus CDU/SPD!“ (???)

Nun, überall auf der Welt arbeitet ein beachtlicher Teil der Juristen beratend. Man berät Unternehmer als Syndikus und sonstige Mandanten als Anwalt, die Politik als Gutachter, die Mafia als Consigliere.

Überall auf der Welt überwacht man als Richter die Einhaltung geltenden Rechts. Sei es die Einhaltung einfachen Rechts, oder die Einhaltung des Verfassungsrechts durch den Gesetzgeber.

Nur im Forum „Zur letzten Instanz“ will man von der Beratungs- und Bewertungsrolle des Juristen nichts wissen. Man ist genuin Entscheidungsträger, in der Intensität irgendwo zwischen dem Vorstandsvorsitzenden und der Bundeskanzlerin.
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Gast
Unregistered
 
#95
26.05.2021, 11:58
(26.05.2021, 11:43)Gast schrieb:  
(26.05.2021, 11:36)Gast schrieb:  
(26.05.2021, 11:14)Gast schrieb:  
(26.05.2021, 10:42)Gast schrieb:  
(26.05.2021, 10:30)Gast schrieb:  Was labersch du? Was soll die rechtlich gebotene Handlung überhaupt sein?

Was bedeutet gesetzlich Handlungsalternativen? Ist dir klar dass dieser Begriff auf alle menschlichen Handlungen passt?

Nenn mal einen Beruf der gestalterisch und entscheiden tätig ist nach deiner Definition.

Du schwurbelst leeres Zeug. Was rechtliche Handlungsmöglichkeiten und deren Alternativen sind, bestimmt das Gesetz. Der Anwalt klärt hierüber auf, der Mandant entscheidet wie er vorgeht.

Jeder Unternehmer, der z. B. mit einem Produkt den deutschen Markt entschließen will, trifft zig Entscheidungen. Den Anwalt bezahlt er, damit dieser darüber berät, ob das Mandanteninteresse im Rahmen der geltenden Gesetze durchführbar ist und ggf. wie das bestenfalls erfolgen kann.

Erklär mir doch mal bitte, welche Entscheidung der RA hier trifft. Abgesehen davon, ob er sich morgens die Zähne putzt, das Mandat annimmt, zum Frühstück Bierwurst oder Sojaaufschnitt isst etc. (bevor hier wieder jemand weinerlich wird, da ja Juristen AlS InDiViDuEN EnTsChEiDuNgEn TrEfFeN).

Mir ist schleierhaft, warum viele mit ihrer Rolle als Berater so unzufrieden sind und überhaupt Jura studiert haben, wenn sie doch lieber gerne die Entscheidungsträger schlechthin wären.

Wie kann man so unfähig sein? Der Unternehmer trifft seine „zig Entscheidung“ auch nur im gesetzlichen Rahmen. Du widersprichst dir am laufenden Band selbst.

Wo ist bitte der Widerspruch? Natürlich trifft der Unternehmer seine Entscheidungen im Rahmen des Gesetzes. Aber der Unterschied zu seinem RA: Er trifft diese Entscheidung, der RA berät ihn nur. Wie unlogisch kann eine Entgegnung bitte sein?

Du bist inkonsequent. Das Gesetz berät den RA. Dieser entscheidet dann, wie er berät. Danach trifft der Unternehmer auf Grund der Beratung wiederum seine Entscheidung.


Ich musste laut lachen. Das ist bisher die kreativste Herleitung anwaltlichen Entscheidungsträgertums. Und ja, logisch, Gesetze sind nur Empfehlungen.  Disappointed
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Gast
Unregistered
 
#96
26.05.2021, 12:17
Nach deiner Definition sind also nur Unternehmer Entscheider. Ok. Also nur geschäftsführende Alleingesellschafter. Alle anderen beraten nur die Letztentscheider.

Vllt schnappst du dir einen Duden bevor du diskutierst.
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Gast
Unregistered
 
#97
26.05.2021, 12:22
(26.05.2021, 12:17)Gast schrieb:  Nach deiner Definition sind also nur Unternehmer Entscheider. Ok. Also nur geschäftsführende Alleingesellschafter. Alle anderen beraten nur die Letztentscheider.

Vllt schnappst du dir einen Duden bevor du diskutierst.

weitergedacht: nur der Oberchef entscheidet und gestaltet. Alle anderen beraten ihn nur. Egal ob Künstler, Wissenschaftler, Entwickler, Jurist oder Ingenieur. Sie beraten den Oberchef nur.

Das ist die gängige Definition von gestalten und entscheiden!
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Gast
Unregistered
 
#98
26.05.2021, 12:23
Ich: *bringe beispielhaft als Entscheidungsträger ins Spiel: Unternehmer, Vorstandsvorsitzende, Parlamentarier, die Kanzlerin, den einzelnen Mandanten hinsichtlich der Entscheidung ob und in welcher Höhe er klagt*

Argumentativ entwaffneter Mitdiskutant:
Zitat:Nach deiner Definition sind also nur Unternehmer Entscheider. Ok. Also nur geschäftsführende Alleingesellschafter.

Fragezeichen
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Gast
Unregistered
 
#99
26.05.2021, 12:28
Du blickst halt nicht was eine Tätigkeit ist bei der man gestaltet und entscheidet. Sieht man ja an deinen Beispielen. Völlig weltfremd.
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Gast
Unregistered
 
#100
26.05.2021, 12:29
(26.05.2021, 12:22)Gast schrieb:  
(26.05.2021, 12:17)Gast schrieb:  Nach deiner Definition sind also nur Unternehmer Entscheider. Ok. Also nur geschäftsführende Alleingesellschafter. Alle anderen beraten nur die Letztentscheider.

Vllt schnappst du dir einen Duden bevor du diskutierst.

weitergedacht: nur der Oberchef entscheidet und gestaltet. Alle anderen beraten ihn nur. Egal ob Künstler, Wissenschaftler, Entwickler, Jurist oder Ingenieur. Sie beraten den Oberchef nur.

Das ist die gängige Definition von gestalten und entscheiden!

Wie wärs, wenn du uns aufzeigst, welche entscheidungstragende Funktion denn zB der Jurist als Syndikus für seinen Mandanten denn erbringt, bevor du hier sinnbefreite Vergleiche zu gänzlich anderen Berufen ziehst, um deiner Argumentationslosigkeit einen vermeintlichen Anstrich von Geistesreichtum zu verpassen? Das ist ja Whataboutism auf ner ganz anderen Stufe. „Juristen sind keine Entscheider, was ist dann mit Erziehern????“  LolLolLol
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