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  5. Vom Landgericht an das Amtsgericht wechseln (und umgekehrt)
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Vom Landgericht an das Amtsgericht wechseln (und umgekehrt)
Gast
Unregistered
 
#1
25.05.2021, 10:35
Hallo,

mich würde interessieren, ob ein Wechsel vom Landgericht zum Amtsgericht oder umgekehrt nach der Ernennung auf Lebenszeit mit großen Problemen verbunden ist und wie ein solcher funktionieren würde!? Meine Frage bezieht sich auf NRW.

In der Zeit als Proberichter lernt man ja sowohl das LG als auch das AG kennen und muss sich - zumindest habe ich es so verstanden - nach der Probezeit für das LG oder AG entscheiden. Ich frage mich nun, ob man realistischerweise die Entscheidung auch noch korrigieren kann, wenn man nach einer gewissen Zeit bemerkt, dass man die Entscheidung nach der Probezeit persönlich falsch getroffen hat und doch lieber an das LG oder AG gehen möchte.
In diesem Zusammenhang würde mich auch interessieren, ob es möglich ist, sich auf eine R2-Stelle zu bewerben, auch wenn man den Großteil der bisherigen richterlichen Laufbahn am Amtsgericht verbracht hat? Wäre es in so einem Fall grundsätzlich möglich, für eine gewisse Zeit an das LG zu wechseln und sich dann um die Stelle des Vorsitzenden Richters zu bewerben?
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Gast
Unregistered
 
#2
25.05.2021, 21:09
Mir wurde mitgeteilt, dass bei Antritt einer Planstelle der Wechsel von LG -> AG sehr schwierig sei; es wäre praktisch ein Tauschpartner notwendig.
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.133
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
25.05.2021, 23:02
R2-Stellen (wauRi) gibt es auch am AG. Für jede Beförderung ist aber die Erprobungsabordnung zum OLG Voraussetzung. Abgesehen vom Familienrecht ist es aber sinnvoll, vorher schon einmal in einer Kammer gewesen zu sein. Ein Wechsel zum LG ist schon daher nicht unüblich, da sollte man frühzeitig den Präsidenten ansprechen. Wechsel ans AG kommt auch vor, wenn man wauRi werden will oder Direktor oder einfach selbständiger arbeiten.
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