18.05.2021, 16:41
Guten Tag zusammen,
nachdem ich mein zweites Examen nun in der Tasche und eine Stelle als angestellter RA gefunden habe, kann ich es kaum erwarten, loszulegen.
Mir stellt sich aus reiner Vorfreude die Frage, wo die Vereidigung vorgenommen wird. Nach § 12a BRAO wird der Eid "vor der Rechtsanwaltskammer" geleistet. Allerdings habe ich schon häufiger gehört, der Eid müsste im Rahmen einer öffentlichen Hauptverhandlung im Gerichtssaal geleistet werden.
Ist das richtig?
Vielen Dank schon mal :)
nachdem ich mein zweites Examen nun in der Tasche und eine Stelle als angestellter RA gefunden habe, kann ich es kaum erwarten, loszulegen.
Mir stellt sich aus reiner Vorfreude die Frage, wo die Vereidigung vorgenommen wird. Nach § 12a BRAO wird der Eid "vor der Rechtsanwaltskammer" geleistet. Allerdings habe ich schon häufiger gehört, der Eid müsste im Rahmen einer öffentlichen Hauptverhandlung im Gerichtssaal geleistet werden.
Ist das richtig?
Vielen Dank schon mal :)
18.05.2021, 16:43
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, da als RA keine Pflicht besteht überhaupt gerichtlich tätig zu werden.
18.05.2021, 16:46
(18.05.2021, 16:41)Gast64 schrieb: Guten Tag zusammen,
nachdem ich mein zweites Examen nun in der Tasche und eine Stelle als angestellter RA gefunden habe, kann ich es kaum erwarten, loszulegen.
Mir stellt sich aus reiner Vorfreude die Frage, wo die Vereidigung vorgenommen wird. Nach § 12a BRAO wird der Eid "vor der Rechtsanwaltskammer" geleistet. Allerdings habe ich schon häufiger gehört, der Eid müsste im Rahmen einer öffentlichen Hauptverhandlung im Gerichtssaal geleistet werden.
Ist das richtig?
Vielen Dank schon mal :)
Also vor rund 7 Monaten wurde der Eid im Bezirk des OLG Hamm ganz feierlich als Einzelvereidigung mit Maske im Foyer der RAK abgenommen. Dauer, ca. 3 Minuten!
18.05.2021, 16:49
(18.05.2021, 16:41)Gast64 schrieb: Guten Tag zusammen,
nachdem ich mein zweites Examen nun in der Tasche und eine Stelle als angestellter RA gefunden habe, kann ich es kaum erwarten, loszulegen.
Mir stellt sich aus reiner Vorfreude die Frage, wo die Vereidigung vorgenommen wird. Nach § 12a BRAO wird der Eid "vor der Rechtsanwaltskammer" geleistet. Allerdings habe ich schon häufiger gehört, der Eid müsste im Rahmen einer öffentlichen Hauptverhandlung im Gerichtssaal geleistet werden.
Ist das richtig?
Vielen Dank schon mal :)
Wat?! :D noch nie gehört. Das machst du bei der RAK und fertig.
18.05.2021, 16:50
(18.05.2021, 16:49)Gasto schrieb:(18.05.2021, 16:41)Gast64 schrieb: Guten Tag zusammen,
nachdem ich mein zweites Examen nun in der Tasche und eine Stelle als angestellter RA gefunden habe, kann ich es kaum erwarten, loszulegen.
Mir stellt sich aus reiner Vorfreude die Frage, wo die Vereidigung vorgenommen wird. Nach § 12a BRAO wird der Eid "vor der Rechtsanwaltskammer" geleistet. Allerdings habe ich schon häufiger gehört, der Eid müsste im Rahmen einer öffentlichen Hauptverhandlung im Gerichtssaal geleistet werden.
Ist das richtig?
Vielen Dank schon mal :)
Wat?! :D noch nie gehört. Das machst du bei der RAK und fertig.
Bestimmt mit dem Dolmetscher verwechselt! :-))
18.05.2021, 16:50
Völlig richtig, findet im Rahmen der HV statt. idR bei Kapitalverbrechen
18.05.2021, 16:54
"Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, seinen Anwaltseid in öffentlicher Sitzung des Gerichts, bei dem er zugelassen wurde, zu leisten, ist mit der Aufgabe der Lokalisationspflicht ersatzlos gestrichen worden. Zwingend war das nicht. Denn die Leistung des Anwaltseids in öffentlicher Sitzung eines Gerichts ist keineswegs nur formaler Ausdruck des früheren Lokalisationsprinzips gewesen."
Schmidt-Räntsch in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl. 2020, § 12a BRAO BRAO Rn. 5
Schmidt-Räntsch in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl. 2020, § 12a BRAO BRAO Rn. 5
18.05.2021, 16:57
(18.05.2021, 16:54)Gast schrieb: "Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, seinen Anwaltseid in öffentlicher Sitzung des Gerichts, bei dem er zugelassen wurde, zu leisten, ist mit der Aufgabe der Lokalisationspflicht ersatzlos gestrichen worden. Zwingend war das nicht. Denn die Leistung des Anwaltseids in öffentlicher Sitzung eines Gerichts ist keineswegs nur formaler Ausdruck des früheren Lokalisationsprinzips gewesen."
Schmidt-Räntsch in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl. 2020, § 12a BRAO BRAO Rn. 5
Danke für den Hintergrund!
Ist ja gerade mal 14 Jahre her. Dass eine so neue Entwicklung noch nicht bei jedem Anwalt angekommen ist, war natürlich klar

18.05.2021, 17:18
(18.05.2021, 16:46)Gast schrieb:(18.05.2021, 16:41)Gast64 schrieb: Guten Tag zusammen,
nachdem ich mein zweites Examen nun in der Tasche und eine Stelle als angestellter RA gefunden habe, kann ich es kaum erwarten, loszulegen.
Mir stellt sich aus reiner Vorfreude die Frage, wo die Vereidigung vorgenommen wird. Nach § 12a BRAO wird der Eid "vor der Rechtsanwaltskammer" geleistet. Allerdings habe ich schon häufiger gehört, der Eid müsste im Rahmen einer öffentlichen Hauptverhandlung im Gerichtssaal geleistet werden.
Ist das richtig?
Vielen Dank schon mal :)
Also vor rund 7 Monaten wurde der Eid im Bezirk des OLG Hamm ganz feierlich als Einzelvereidigung mit Maske im Foyer der RAK abgenommen. Dauer, ca. 3 Minuten!
Bei mir warens max. 60 Sekunden :P