15.05.2021, 13:11
Hallo!
Hat sich hier jemand mit den JI Karteikarten auf das Examen vorbereitet?
Kam mit den KK für das 1. Examen relativ gut klar, aber um sich vollumfänglich für das zweite zu versorgen, ist man einige hundert Euro los... Eigene KK zu schreiben ist wohl angesichts der Stoffmenge unmöglich
Danke für Eure Hilfe :-) !!
Hat sich hier jemand mit den JI Karteikarten auf das Examen vorbereitet?
Kam mit den KK für das 1. Examen relativ gut klar, aber um sich vollumfänglich für das zweite zu versorgen, ist man einige hundert Euro los... Eigene KK zu schreiben ist wohl angesichts der Stoffmenge unmöglich

Danke für Eure Hilfe :-) !!
16.05.2021, 14:53
Empfehle eher Alpmann; JI doch oft falsch (inhaltlich und Orthographie).
16.05.2021, 15:01
(15.05.2021, 13:11)RefHess schrieb: Hallo!
Hat sich hier jemand mit den JI Karteikarten auf das Examen vorbereitet?
Kam mit den KK für das 1. Examen relativ gut klar, aber um sich vollumfänglich für das zweite zu versorgen, ist man einige hundert Euro los... Eigene KK zu schreiben ist wohl angesichts der Stoffmenge unmöglich![]()
Danke für Eure Hilfe :-) !!
ich habe eigene KK geschrieben anhand Anders/ Gehle, Dinter/ Jakob, Lackmann, dem Gaus/Padberg/Kaiser und maczynski Skript und Dierk/Harms Anwaltsskript. hat ca. 2 Karteikartenboxen A5 gefüllt und round about 500 Karteikarten, schätze ich.
wenn man damit ab tag 1 des ref anfängt dann geht das tatsächlich recht gut und taugt super zum nacharbeiten des jeweils aktuellen AG-stoffes.
16.05.2021, 18:43
16.05.2021, 22:05
(16.05.2021, 18:43)Gast schrieb:(16.05.2021, 14:53)Gast schrieb: Empfehle eher Alpmann; JI doch oft falsch (inhaltlich und Orthographie).
Das wurde in einem anderen Thread auch schon behauptet, wobei auf Nachfrage kein inhaltlicher Fehler benannt werden konnte.
Wo also sind Fehler enthalten?
Also ich habe jetzt keine Karteikarten hier liegen, allerdings das Skript "Crashkurs Zivilrecht", 5. Auflage 2019. Hier disqualifiziert sich der Autor schon auf S. 9 (so ziemlich der ersten Seite mit Inhalt). Dort heißt es: "Ein Anspruch ist ein Recht, aus dem der Gläubiger vom Schuldner eine Leistung fordern kann (§ 194 BGB)."
Da sträuben sich die Nackenhaare. Wer es nicht schafft, das Gesetz abzuschreiben, und dafür Anspruch und Forderung iSv § 241 I BGB vermischt - dem kann ich, insb. auf anderen Gebieten - auf denen ich weniger Ahnung habe (und mir Fehler mglw nicht auffallen würden) - schlicht nicht vertrauen.
17.05.2021, 13:17
(16.05.2021, 22:05)NRWVerbesserung schrieb:(16.05.2021, 18:43)Gast schrieb:(16.05.2021, 14:53)Gast schrieb: Empfehle eher Alpmann; JI doch oft falsch (inhaltlich und Orthographie).
Das wurde in einem anderen Thread auch schon behauptet, wobei auf Nachfrage kein inhaltlicher Fehler benannt werden konnte.
Wo also sind Fehler enthalten?
Also ich habe jetzt keine Karteikarten hier liegen, allerdings das Skript "Crashkurs Zivilrecht", 5. Auflage 2019. Hier disqualifiziert sich der Autor schon auf S. 9 (so ziemlich der ersten Seite mit Inhalt). Dort heißt es: "Ein Anspruch ist ein Recht, aus dem der Gläubiger vom Schuldner eine Leistung fordern kann (§ 194 BGB)."
Da sträuben sich die Nackenhaare. Wer es nicht schafft, das Gesetz abzuschreiben, und dafür Anspruch und Forderung iSv § 241 I BGB vermischt - dem kann ich, insb. auf anderen Gebieten - auf denen ich weniger Ahnung habe (und mir Fehler mglw nicht auffallen würden) - schlicht nicht vertrauen.
Na ja, jede Forderung ist ja ein Anspruch, aber nicht jeder Anspruch ist eine Forderung.
Insoweit ist die JI-Definition von „Anspruch“ zwar nicht falsch, aber unvollständig.