14.05.2021, 18:06
(14.05.2021, 18:02)Gast schrieb:(14.05.2021, 17:59)Gast schrieb:(14.05.2021, 17:57)Das Gast schrieb:(14.05.2021, 17:54)Gast schrieb:(14.05.2021, 17:49)Gast schrieb: Jep, per Einscchreiben
Hm, aber stand nicht im Bearbeitervermerk am 30.03.2021 per Brief bei der Post abgegeben ? Ansonsten blöd gelaufen :)
Dürfte so gewesen sein:
§ 4 LZG NRW:
(1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.
(2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.
Also ich habe da auch nichts von Einschreiben gelesen
Stand im Bescheid selbst unterstrichen über der Adresszeile. Per Übergabeeinschreiben.
Ja dann ist meine Klausur wohl komplett gegen die Wand...
14.05.2021, 18:10
Ist es eigentlich normal, dass man nach den Klausuren so viele Fehler bemerkt?
14.05.2021, 18:18
(14.05.2021, 18:06)Gast schrieb:(14.05.2021, 18:02)Gast schrieb:(14.05.2021, 17:59)Gast schrieb:(14.05.2021, 17:57)Das Gast schrieb:(14.05.2021, 17:54)Gast schrieb: Hm, aber stand nicht im Bearbeitervermerk am 30.03.2021 per Brief bei der Post abgegeben ? Ansonsten blöd gelaufen :)
Dürfte so gewesen sein:
§ 4 LZG NRW:
(1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.
(2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.
Also ich habe da auch nichts von Einschreiben gelesen
Stand im Bescheid selbst unterstrichen über der Adresszeile. Per Übergabeeinschreiben.
Ja dann ist meine Klausur wohl komplett gegen die Wand...
Das regt mich maßlos auf, da ich mich auf die Angabe im Bearbeitervermerk versteift habe. Natürlich kann per Brief auch per Brief-Einschreiben bedeuten. Den Leistungsbescheid habe ich diesbezüglich nicht mehr beachtet. Für mich war dann der Fehler ,, ab Zustellung“.
Habe sonst auch keine Fehler in der Belehrung entdeckt, daher war ich bis vorhin überzeugt den richtigen Weg gegangen zu sein haha
14.05.2021, 18:21
(14.05.2021, 18:06)Gast schrieb:(14.05.2021, 18:02)Gast schrieb:(14.05.2021, 17:59)Gast schrieb:(14.05.2021, 17:57)Das Gast schrieb:(14.05.2021, 17:54)Gast schrieb: Hm, aber stand nicht im Bearbeitervermerk am 30.03.2021 per Brief bei der Post abgegeben ? Ansonsten blöd gelaufen :)
Dürfte so gewesen sein:
§ 4 LZG NRW:
(1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.
(2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.
Also ich habe da auch nichts von Einschreiben gelesen
Stand im Bescheid selbst unterstrichen über der Adresszeile. Per Übergabeeinschreiben.
Ja dann ist meine Klausur wohl komplett gegen die Wand...
Kopf hoch.
Ich hab auch nur den Hinweis im Bea Vermerk gesehen und deshalb auf dem Bescheid selbst nicht mehr vernünftig geguckt. Weshalb schreiben die es auch so rein....
Bei mir summieren sich auch die kleinen Fehler. 3 Punkte Klausur Ole...
14.05.2021, 18:24
(14.05.2021, 18:21)Gast schrieb:(14.05.2021, 18:06)Gast schrieb:(14.05.2021, 18:02)Gast schrieb:(14.05.2021, 17:59)Gast schrieb:(14.05.2021, 17:57)Das Gast schrieb: Dürfte so gewesen sein:
§ 4 LZG NRW:
(1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.
(2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.
Also ich habe da auch nichts von Einschreiben gelesen
Stand im Bescheid selbst unterstrichen über der Adresszeile. Per Übergabeeinschreiben.
Ja dann ist meine Klausur wohl komplett gegen die Wand...
Kopf hoch.
Ich hab auch nur den Hinweis im Bea Vermerk gesehen und deshalb auf dem Bescheid selbst nicht mehr vernünftig geguckt. Weshalb schreiben die es auch so rein....
Bei mir summieren sich auch die kleinen Fehler. 3 Punkte Klausur Ole...
Wirklich fies mit "Brief" im Bearbeitervermerk.
Vermutlich dachten die sich: ach die Vorage ist diesmal nur 10 Seiten lang, da können wir hier und da einige Details verstecken
14.05.2021, 18:28
Gilt denn nicht der Bearbeitervermerk?
Sollte ich etwas entgegen des Bearbeitervermerk annehmen, wäre das doch eigentlich ein Fehler.
Sollte ich etwas entgegen des Bearbeitervermerk annehmen, wäre das doch eigentlich ein Fehler.
14.05.2021, 18:30
(14.05.2021, 17:57)Gast schrieb:(14.05.2021, 17:54)Gast schrieb:(14.05.2021, 17:49)Gast schrieb:(14.05.2021, 17:48)GastGast schrieb:(14.05.2021, 17:46)Gast schrieb: In der Belehrung stand ab ,, Zustellung“ aber der Leistungsbescheid wurde nicht zugestellt ( per Brief, habe das mit der drei Tages Fiktion kurz angesprochen). Daher hätte es ab ,, Bekanntgabe“ heißen müssen. Folge 58 II.
Doch der Bescheid wurde zugestellt. Das stand über der Adresse der Mandantin auf dem Bescheid.
Jep, per Einscchreiben
Hm, aber stand nicht im Bearbeitervermerk am 30.03.2021 per Brief bei der Post abgegeben ? Ansonsten blöd gelaufen :)
Dürfte so gewesen sein:
§ 4 LZG NRW:
(1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.
(2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.
So hab ich das auch gemacht
14.05.2021, 18:30
Naja, beides ist ein "Brief" der zur Post aufgegeben wird. Ist schon nicht falsch. Nur kann dieser auch als Übergabeeinschreiben laufen.
15.05.2021, 07:09
(14.05.2021, 18:18)Gast schrieb:Also ich hab es exakt genauso gemacht und war mir sicher beim Leistungsbescheid trotz des BVermerkes nach der besonderen Zustellung vergeblich geschaut zu haben.(14.05.2021, 18:06)Gast schrieb:(14.05.2021, 18:02)Gast schrieb:(14.05.2021, 17:59)Gast schrieb:(14.05.2021, 17:57)Das Gast schrieb: Dürfte so gewesen sein:
§ 4 LZG NRW:
(1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.
(2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.
Also ich habe da auch nichts von Einschreiben gelesen
Stand im Bescheid selbst unterstrichen über der Adresszeile. Per Übergabeeinschreiben.
Ja dann ist meine Klausur wohl komplett gegen die Wand...
Das regt mich maßlos auf, da ich mich auf die Angabe im Bearbeitervermerk versteift habe. Natürlich kann per Brief auch per Brief-Einschreiben bedeuten. Den Leistungsbescheid habe ich diesbezüglich nicht mehr beachtet. Für mich war dann der Fehler ,, ab Zustellung“.
Habe sonst auch keine Fehler in der Belehrung entdeckt, daher war ich bis vorhin überzeugt den richtigen Weg gegangen zu sein haha
15.05.2021, 07:40
Da frage ich mich, ob sowas bewusst gemacht wird oder ob die nachträglich die Klausuren noch umbauen oder andere Vorlagen zusammenwürfeln und dann kommt sowas am Ende raus.
Bearbeitervermerk spricht von Brief und Postaufgabe, es wird eine RBB abgedruckt die bei genauem Hinsehen in diesem Fall nicht passt, damit die Wiedereinsetzung nur eine Falle ist.... auf dem Bescheid selbst steht dann plötzlich doch noch: per Einschreiben.
Tolle Idee!
Bearbeitervermerk spricht von Brief und Postaufgabe, es wird eine RBB abgedruckt die bei genauem Hinsehen in diesem Fall nicht passt, damit die Wiedereinsetzung nur eine Falle ist.... auf dem Bescheid selbst steht dann plötzlich doch noch: per Einschreiben.
Tolle Idee!