08.01.2018, 22:50
08.01.2018, 23:27
Diese Klausur:@:@:@
09.01.2018, 17:01
(08.01.2018, 19:36)Gast schrieb: Hallo Saskia. Ich habe auch in Nds geschrieben. Wie war deine Lösung? Bei uns hatte scheinbar jeder irgendetwas anderes. Die ersten beiden Klausuren waren ja einfach bei Google zu finden. Zu dieser (leider) nicht.
Ich denke ich lehne mich nicht so weit aus dem Fenster, wenn ich sage, dass in der Relationsklausur in NDS auch einfach viel vertretbar war. Letztlich hängt es ja davon ab, wie man die Quote vornimmt. Ich hab in der Beweiswürdigung wohl einen Fehler gemacht, was mich ärgert, da er vermeidbar war, aber im Ergebnis hätte das bei mir nichts geändert.
Falls es dich interessiert: Ich hab 1/3 der Klageforderung zuerkannt, den Rest abgewiesen. Aber nochmals: Da kann man sicherlich auch Betriebsgefahr gegen Betriebsgefahr vertreten oder etwas ganz anderes. Die Begründung macht es.
09.01.2018, 17:12
Hallo Gast,
ich habe die Klausurlösung ähnlich wie Du. Ich habe eine hälftige Mitverschuldensquote der Parteien angenommen. Nach der Zeugenaussage war zwar eindeutig, dass der LKW - Fahrer im Zeitpunkt des Unfalls bereits gefahren ist, so dass ich erst eine alleinige Haftung der PKW-Fahrerin angenommen hatte, die beim Überholvorgang nicht die erforderliche Sorgfalt eingehalten hat. Ich habe mich dann aber doch anders entschieden, weil aufgrund der Beschaffenheit des LKWs (Schwere und Größe des Fahrzeugs, sehr eingeschränkte Sichtmöglichkeiten) die Betriebsgefahr von diesem doch sehr hoch ist, so dass ich eine hälftige Mitverschuldensquote gerecht fand.
ich habe die Klausurlösung ähnlich wie Du. Ich habe eine hälftige Mitverschuldensquote der Parteien angenommen. Nach der Zeugenaussage war zwar eindeutig, dass der LKW - Fahrer im Zeitpunkt des Unfalls bereits gefahren ist, so dass ich erst eine alleinige Haftung der PKW-Fahrerin angenommen hatte, die beim Überholvorgang nicht die erforderliche Sorgfalt eingehalten hat. Ich habe mich dann aber doch anders entschieden, weil aufgrund der Beschaffenheit des LKWs (Schwere und Größe des Fahrzeugs, sehr eingeschränkte Sichtmöglichkeiten) die Betriebsgefahr von diesem doch sehr hoch ist, so dass ich eine hälftige Mitverschuldensquote gerecht fand.
09.01.2018, 17:21
(09.01.2018, 17:12)Saskia schrieb: Hallo Gast,
ich habe die Klausurlösung ähnlich wie Du. Ich habe eine hälftige Mitverschuldensquote der Parteien angenommen. Nach der Zeugenaussage war zwar eindeutig, dass der LKW - Fahrer im Zeitpunkt des Unfalls bereits gefahren ist, so dass ich erst eine alleinige Haftung der PKW-Fahrerin angenommen hatte, die beim Überholvorgang nicht die erforderliche Sorgfalt eingehalten hat. Ich habe mich dann aber doch anders entschieden, weil aufgrund der Beschaffenheit des LKWs (Schwere und Größe des Fahrzeugs, sehr eingeschränkte Sichtmöglichkeiten) die Betriebsgefahr von diesem doch sehr hoch ist, so dass ich eine hälftige Mitverschuldensquote gerecht fand.
Klingt doch sinnvoll, das wird schon so gut sein :D Abhaken und Donnerstag weiter machen. Viel Erfolg ;)
09.01.2018, 17:30
Das habe ich auch so gesehen und eine hälftige Teilung angenommen. Jetzt ist der Zivilrechts-Block glücklicherweise abgehakt:shy:
09.01.2018, 17:50
Hab 1/4 zu 3/4 gemacht, weil man dann 5.200 EUR so toll teilen kann :D
09.01.2018, 18:10
Ist hier auch jemand aus Hessen mit einem Lösungsvorschlag der AW klausur?
09.01.2018, 18:15
Wie hast Du denn die Anwaltsklausur von heute? Ich fand die etwas verwirrend.
09.01.2018, 18:28
(09.01.2018, 18:10)Gast schrieb: Ist hier auch jemand aus Hessen mit einem Lösungsvorschlag der AW klausur?
Also nach der Schwerbehinderung durfte wohl gefragt werden, mit der Folge, dass sich der Kläger im Prozess nicht mehr auf die unterbliebene Zustimmung des Integrationsamtes berufen durfte. So habe ich es gerade gefunden. Selbst habe ich es aber umgekehrt gesehen in der Klausur
https://www.hensche.de/Frage_Schwerbehin...53-10.html