08.01.2018, 20:13
Zu Frage 2
Ich glaube es wurde nur die fehlende Zustellung an den Schuldner gerügt, was die Wirksamkeit des pfüb nicht berührt.
Ich glaube es wurde nur die fehlende Zustellung an den Schuldner gerügt, was die Wirksamkeit des pfüb nicht berührt.
08.01.2018, 20:15
Meine Vermutung ist, dass die Zahl geändert wurde, für diejenigen die der Klage stattgegeben haben.
Sollte diese nämlich Erfolg haben, hätte der Kläger insgesamt ca. 4500 EUR erhalten (Klageforderung 1700 + 3*990). Dies wäre dann mehr als dem Kläger aus seiner Forderung gegenüber dem Weingärtner zugestanden hätte und er wäre dann überbefriedigt....
Kann aber auch absoluter Quatsch sein.
Zustellung an den Drittschuldner war nach meinem Verständnis nicht streitig, der Beklagte war nur der Ansicht, dass zur Zulässigkeit der Klage auch eine Zustellung an den Schuldner notwendig gewesen wäre.
Sollte diese nämlich Erfolg haben, hätte der Kläger insgesamt ca. 4500 EUR erhalten (Klageforderung 1700 + 3*990). Dies wäre dann mehr als dem Kläger aus seiner Forderung gegenüber dem Weingärtner zugestanden hätte und er wäre dann überbefriedigt....
Kann aber auch absoluter Quatsch sein.
Zustellung an den Drittschuldner war nach meinem Verständnis nicht streitig, der Beklagte war nur der Ansicht, dass zur Zulässigkeit der Klage auch eine Zustellung an den Schuldner notwendig gewesen wäre.
08.01.2018, 20:18
Wie Schreibverlängerng?
In NRW wurde der SV njcht geändert
Oder habe ich was verpasst
Bei uns war die Höhe der Forderung auch irgendwas mit 1710 (oder so ähnlich)
Zusammen gesetzt aus der Minderung 3x180 also 540€ und eine Miete aus Juni 1170
In NRW wurde der SV njcht geändert
Oder habe ich was verpasst
Bei uns war die Höhe der Forderung auch irgendwas mit 1710 (oder so ähnlich)
Zusammen gesetzt aus der Minderung 3x180 also 540€ und eine Miete aus Juni 1170
08.01.2018, 20:21
(08.01.2018, 20:15)Gast schrieb: Meine Vermutung ist, dass die Zahl geändert wurde, für diejenigen die der Klage stattgegeben haben.
Sollte diese nämlich Erfolg haben, hätte der Kläger insgesamt ca. 4500 EUR erhalten (Klageforderung 1700 + 3*990). Dies wäre dann mehr als dem Kläger aus seiner Forderung gegenüber dem Weingärtner zugestanden hätte und er wäre dann überbefriedigt....
Kann aber auch absoluter Quatsch sein.
Zustellung an den Drittschuldner war nach meinem Verständnis nicht streitig, der Beklagte war nur der Ansicht, dass zur Zulässigkeit der Klage auch eine Zustellung an den Schuldner notwendig gewesen wäre.
Stehe ich auf dem schlauch oder warum 990?
990 hat er doch in den Monaten März April Mai gezahlt
Es ging doch nur um die nicht gezahlten 180 pro Monat
08.01.2018, 20:23
In Hessen wurde der SV dergestalt geändert, dass der Beklagte an den Kläger bereits 3*990 (Miete-Minderung) gezahlt hat, für die Monate März-Mai.
Gleichzeitig wurde der Wert des Titels, aufgrund dessen der PfÜb erlassen wurde von 2400 auf 5000 erhöht.
Gleichzeitig wurde der Wert des Titels, aufgrund dessen der PfÜb erlassen wurde von 2400 auf 5000 erhöht.
08.01.2018, 20:37
Ähm in NRW hatte der Beklagte doch auch schon 3x 990 gezahlt oder

08.01.2018, 20:40
In der ersten Version des Sachverhaltes hatte der Beklagte 3*990 an den Weingärtner gezahlt, in der geänderten Version des Sachverhaltes hat der Beklagte 3*990 an den Kläger gezahlt.
Entweder das oder ich habe eine Änderung falsch mitbekommen.
Entweder das oder ich habe eine Änderung falsch mitbekommen.
08.01.2018, 20:55
Hab ich auch so aufgefasst
08.01.2018, 22:03
Naja ursprünglich waren der titulierte AS 2496,xx Euro und durch die Zahlung von 3*990 (=2770) wäre die Forderung bereits erfüllt gewesen... aber bei 5000 blieben noch 2.230 Euro übrig von denen der Kläger die 1710 geltend gemacht hat
08.01.2018, 22:48
Bedankt sollte in NRW der titulierte Anspruch auch niedriger gewesen sein habe ich das komplett ignoriert bzw erst gar nicht wahrgenommen
Kann mir vielleicht jemand aus Nrw sagen wie es bei uns war ?
Kann mir vielleicht jemand aus Nrw sagen wie es bei uns war ?