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  5. Einstellung in der Hauptverhandlung
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Einstellung in der Hauptverhandlung
Gast
Unregistered
 
#1
10.05.2021, 11:49
Hallo Forum,

durch Urteil wird ja nur wegen eines Verfahrenshindernisses nach Beginn der HV eingestellt; § 260 Abs. 3 StPO. Wie ist es denn, wenn das Gericht nach Beginn der HV aus Opportunitätsgründen teilweise einstellt; zum Beispiel nach 153 Abs. 2 StPO. Ergeht dann ein separater Beschluss oder wird der Beschluss auch ins Urteil integriert? Vielen Dank.
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Gast
Unregistered
 
#2
10.05.2021, 19:27
(10.05.2021, 11:49)Gast schrieb:  Hallo Forum,

durch Urteil wird ja nur wegen eines Verfahrenshindernisses nach Beginn der HV eingestellt; § 260 Abs. 3 StPO. Wie ist es denn, wenn das Gericht nach Beginn der HV aus Opportunitätsgründen teilweise einstellt; zum Beispiel nach 153 Abs. 2 StPO. Ergeht dann ein separater Beschluss oder wird der Beschluss auch ins Urteil integriert? Vielen Dank.


Das würde dann ins Protokoll aufgenommen werden. Zusätzlich würde der Beschluss wohl auch nochmal ausgefertigt werden. Eine Teileinstellung nach 153 stpo habe ich (StA) aber mich nie erlebt. Da macht man dann einfach 154.
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Gast
Unregistered
 
#3
10.05.2021, 19:28
(10.05.2021, 19:27)Gast schrieb:  
(10.05.2021, 11:49)Gast schrieb:  Hallo Forum,

durch Urteil wird ja nur wegen eines Verfahrenshindernisses nach Beginn der HV eingestellt; § 260 Abs. 3 StPO. Wie ist es denn, wenn das Gericht nach Beginn der HV aus Opportunitätsgründen teilweise einstellt; zum Beispiel nach 153 Abs. 2 StPO. Ergeht dann ein separater Beschluss oder wird der Beschluss auch ins Urteil integriert? Vielen Dank.


Das würde dann ins Protokoll aufgenommen werden. Zusätzlich würde der Beschluss wohl auch nochmal ausgefertigt werden. Eine Teileinstellung nach 153 stpo habe ich (StA) aber mich nie erlebt. Da macht man dann einfach 154.

Kurze Ergänzung: ins Urteil kommt es nicht, da hat es nichts zu suchen.
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Gast
Unregistered
 
#4
10.05.2021, 19:30
b.u.v. und der Rest ins Urteil
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Gast
Unregistered
 
#5
10.05.2021, 22:22
Vielen Dank.
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Gast
Unregistered
 
#6
12.05.2021, 22:10
Beim Einstellungsbeschluss die Kostenentscheidung nicht vergessen.
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Gast
Unregistered
 
#7
12.05.2021, 23:23
(12.05.2021, 22:10)Gast schrieb:  Beim Einstellungsbeschluss die Kostenentscheidung nicht vergessen.



Bei einer Teileinstellung gibt es über keine Kosten zu entscheiden, da das Verfahren erst mit dem Urteil abgeschlossen wird.
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