07.05.2021, 15:07
Was habt ihr zu der Frage gesagt, ob die Schwestern jetzt Erbinnen werden, wenn der Vater stirbt oder was man dafür tun müsste?
07.05.2021, 15:07
(07.05.2021, 15:03)Gast schrieb:(07.05.2021, 14:50)NRW schrieb:(07.05.2021, 14:34)Gast schrieb: Also in NRW kam volle pulle erbrecht
Ey was war das Bitte was hätte man den Mann anraten sollen ? Ich hab nichts verstanden von dem Fall
Als Mandanten hattest du ein Geschwisterehepaar, nicht deren Vater. Ich habe Ihnen zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches gegen ihren vorherigen Rechtsanwalt geraten.
Ein Ehepaar waren die Geschwister in meinem Fall nicht :D
07.05.2021, 15:11
(07.05.2021, 15:03)Gast schrieb:Genau das habe ich auch gemacht(07.05.2021, 14:50)NRW schrieb:(07.05.2021, 14:34)Gast schrieb: Also in NRW kam volle pulle erbrecht
Ey was war das Bitte was hätte man den Mann anraten sollen ? Ich hab nichts verstanden von dem Fall
Als Mandanten hattest du ein Geschwisterehepaar, nicht deren Vater. Ich habe Ihnen zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches gegen ihren vorherigen Rechtsanwalt geraten.
Aber war da nicht die Frage was hätte der Anwalt richtigerweise machen müssen
Oder müsste man ein Berliner Testament ausführen sollen ?
07.05.2021, 15:19
(07.05.2021, 15:11)Gast schrieb:(07.05.2021, 15:03)Gast schrieb:Genau das habe ich auch gemacht(07.05.2021, 14:50)NRW schrieb:(07.05.2021, 14:34)Gast schrieb: Also in NRW kam volle pulle erbrecht
Ey was war das Bitte was hätte man den Mann anraten sollen ? Ich hab nichts verstanden von dem Fall
Als Mandanten hattest du ein Geschwisterehepaar, nicht deren Vater. Ich habe Ihnen zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches gegen ihren vorherigen Rechtsanwalt geraten.
Aber war da nicht die Frage was hätte der Anwalt richtigerweise machen müssen
Oder müsste man ein Berliner Testament ausführen sollen ?
Man sollte Prüfen wie die Erbfolge ist
Insbesondere was die Ausschlagung geändert hat und ob die ausschlagung wirksam angefochten worden ist
Dann sollte man prüfen was die hätten anders machen müssen damit der Vater Alleinerben wird
Dann sollte man prüfen wie sichergestellt wird dass die Geschwister den Vater zu gleichen Teilen beerben
Dann sollte man prüfen wie die Geschwister (mandanten) Schadenersatz gegen den Anwalt geltend machen können weil der Schaden ja der sei, dass die ja wollten dass der Vater allein erbt was jetzt nicht der Fall ist und die deshalb künftig auch weniger erben.
Ich hab mich gefragt was genau der Schaden ist, ob das ein Schaden ist und ob nicht der Vater den Schaden hat und dann vszd geprüft aber Keine Ahnung
07.05.2021, 15:22
ja hab auch VSD geprüft. Die hatten ja faktisch keinen eigenen VERMÖGENSschaden und die bloße Aussicht auf eine bloß mögliche - noch unsichere - Erbfolge in Zukunft reicht nicht.
Schaden dann in Höhe von 1/4 des Erbteils.
Schaden dann in Höhe von 1/4 des Erbteils.
07.05.2021, 15:23
Was hätte man denn machen können, damit der Vater Alleinerbe wird. Also was hätte der vorherige Anwalt korrekterweise raten müssen?
07.05.2021, 15:24
(07.05.2021, 15:22)Gast schrieb: ja hab auch VSD geprüft. Die hatten ja faktisch keinen eigenen VERMÖGENSschaden und die bloße Aussicht auf eine bloß mögliche - noch unsichere - Erbfolge in Zukunft reicht nicht.
Schaden dann in Höhe von 1/4 des Erbteils.
...nicht Erbteil....meine die ganze Erbschaft!
07.05.2021, 15:34
War ja mal wieder extrem viel heute!
07.05.2021, 15:35
(07.05.2021, 15:24)Gast schrieb:(07.05.2021, 15:22)Gast schrieb: ja hab auch VSD geprüft. Die hatten ja faktisch keinen eigenen VERMÖGENSschaden und die bloße Aussicht auf eine bloß mögliche - noch unsichere - Erbfolge in Zukunft reicht nicht.
Schaden dann in Höhe von 1/4 des Erbteils.
...nicht Erbteil....meine die ganze Erbschaft!
Hab ich auch so. Hast du dann noch erläutert wie die das geltend machen können ? Weil ja nur die Rede davon war dass die Mandanten das geltend machen wollen. Hab deswegen Abtretung oder gewillkürte prozessstandschaft angesprochen
07.05.2021, 15:43
Hab denen geraten es für den Streitfall nicht abzutreten und nochmal zu einem Gespräch in die Kanzlei zu kommen, damit man - trotz mögl. Beweislastumkehr beim Beratungsvertrag - und dem dokumentierten Schriftverkehr mit dem Anwalt noch sicherheitshalber beide als Zeugen angeben könnte, falls der der RA nicht außergerichtlich zahlt. Und dann noch auf § 93 ZPO hingewiesen.