01.05.2021, 09:55
(01.05.2021, 09:37)Gast schrieb:(01.05.2021, 09:20)Gast schrieb:(01.05.2021, 09:06)Gast8363 schrieb:Ich reagiere nicht weinerlich auf die Kritik. Ich finde sie nur nicht überzeugend, weil sie am Kern der Sache vorbei geht. Art. 3 GG verbietet im Prüfungsrecht nicht nur eine willkürliche Ungleichbehandlung, sondern gebietet eine Gleichartigkeit der tatsächlichen Verhältnisse während der Prüfung (BVerwG v. 30.06.2015, Az.: 6 B 11/15). Das LJPA ist also von vorne herein gehalten, Klausurorte mit so weit es geht ähnlichen Voraussetzungen auszuwählen und an diesen Klausurorten auch gleich zu verfahren.(01.05.2021, 01:15)Gast schrieb:(01.05.2021, 00:47)Gast schrieb: Die Frage ist, ob wirklich ungleiche Bedingungen schuld daran sind, dass bei dir 6,1 rausgekommen sind oder ob es nicht einfach an dir liegtDas ist eben nicht die Frage in einem Rechtsstreit. Weil man das halt auch nie erfahren wird. Es ist völlig ausreichend, dass ich nicht dieselben Bedingungen hatte und die sich auf mein Ergebnis ausgewirkt haben könnten.
Du widersprichst dir doch allein schon in diesem Beitrag dutzende Male selbst: erst waren die Bedingungen vor Ort an sich unzumutbar wegen grausiger Kälte. Das hast du aber nicht gerügt. Dann waren die Bedingungen doch nicht so unzumutbar, sondern allein die Tatsache, dass es woanders anders gehandhabt wurde.
Schonmal daran gedacht, dass Art. 3 eine WILLKÜRLICHE Ungleichbehandlung untersagt?? Vllt hatte Hamm aber Lüftungen während Düsseldorf Fenster hatte und Köln nur ne Riesen Tür. Was soll man da machen? Es steht wohl im Ermessen des jeweiligen Ortes, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Und nochmal: keine Frage ist das scheiße mit der Kälte. Aber sowas regt einen vor Ort auf. Wenn die Finger angeblich eingefroren waren bekommt man schon vor Ort Panik und merkt, dass das nicht laufen kann oder sagt was. Denn vllt wäre ja auch eine 10 Punkte-Klausur 12 Punkte geworden?
Die Argumentation ist echt schwach. Und anstatt so weinerlich auf Kritik zu reagieren: sieh es als Übung, falls du das ganze wirklich angehen willst.
Deshalb wäre es für mich persönlich in Ordnung gewesen bei 15 Grad Raumtemperatur zu schreiben, wenn das alle tun müssen. Denn dann hätten gleiche Bedingungen gegolten und es läge keine Ungleichbehandlung vor. Wir haben aber nur in Hamm unter solchen Bedingungen geschrieben. In anderen Klausurorten (Düsseldorf und anscheinend auch Bielefeld) waren die Fenster geschlossen, es war warm und man musste sich nicht alle paar Minuten in die Finger pusten um die ein bisschen warm zu kriegen. Es wäre dem LJPA aber möglich gewesen, auch an diesen Orten Bedingungen wie in Hamm herzustellen (umgekehrt ging wegen Corona ja nicht, in Hamm musste das mangels Lüftung so gehandhabt werden). Das hat man nicht getan und deswegen liegt eine Ungleichbehandlung vor.
Also in Köln wurde auch gelüftet und ich bin mit meinen Ergebnissen auch nicht zufrieden aber ich glaube trotzdem, dass eine Klage nichts bringt
Der Vorredner hat stichhaltige Argumente vorgebracht. Und ich sehe das auch so.
Ich werde die VGs entscheiden lassen.
Es ist nun mal ein großer Unterschied, ob mittels eines Fensters kurz gelüftet wird oder ob eine riesige Hallentür ewig neben dir aufgerissen wird im Januar am Morgen.
Und nochmals: ja,habe ich nicht gerügt. Könnte aber im Hinblick auf oben zitierte Rechtsprechung unerheblich sein.
01.05.2021, 10:07
Warum VGs? Du kannst doch nur wegen der Rechtshängigkeit an einem VG klagen
01.05.2021, 10:20
Aus Interesse, was wäre das Ziel einer solchen Klage? Neuer Versuch im nächsten Monat?
Da stellen sich mir folgende Fragen:
-bist du dann bereit mit Maske zu schreiben, was - obwohl es alle trifft - für mich die größere Einschränkung wäre
-ist nicht zu befürchten, dass der zweite Durchgang dann ohne inzwischen so intensiv gelernt zu haben schlechter ausfällt
-man kann sich dann doch bestimmt nicht einfach den besseren „aussuchen“ oder?
Da stellen sich mir folgende Fragen:
-bist du dann bereit mit Maske zu schreiben, was - obwohl es alle trifft - für mich die größere Einschränkung wäre
-ist nicht zu befürchten, dass der zweite Durchgang dann ohne inzwischen so intensiv gelernt zu haben schlechter ausfällt
-man kann sich dann doch bestimmt nicht einfach den besseren „aussuchen“ oder?
01.05.2021, 10:22
(01.05.2021, 09:55)Gast schrieb:(01.05.2021, 09:37)Gast schrieb:(01.05.2021, 09:20)Gast schrieb:(01.05.2021, 09:06)Gast8363 schrieb:Ich reagiere nicht weinerlich auf die Kritik. Ich finde sie nur nicht überzeugend, weil sie am Kern der Sache vorbei geht. Art. 3 GG verbietet im Prüfungsrecht nicht nur eine willkürliche Ungleichbehandlung, sondern gebietet eine Gleichartigkeit der tatsächlichen Verhältnisse während der Prüfung (BVerwG v. 30.06.2015, Az.: 6 B 11/15). Das LJPA ist also von vorne herein gehalten, Klausurorte mit so weit es geht ähnlichen Voraussetzungen auszuwählen und an diesen Klausurorten auch gleich zu verfahren.(01.05.2021, 01:15)Gast schrieb: Das ist eben nicht die Frage in einem Rechtsstreit. Weil man das halt auch nie erfahren wird. Es ist völlig ausreichend, dass ich nicht dieselben Bedingungen hatte und die sich auf mein Ergebnis ausgewirkt haben könnten.
Du widersprichst dir doch allein schon in diesem Beitrag dutzende Male selbst: erst waren die Bedingungen vor Ort an sich unzumutbar wegen grausiger Kälte. Das hast du aber nicht gerügt. Dann waren die Bedingungen doch nicht so unzumutbar, sondern allein die Tatsache, dass es woanders anders gehandhabt wurde.
Schonmal daran gedacht, dass Art. 3 eine WILLKÜRLICHE Ungleichbehandlung untersagt?? Vllt hatte Hamm aber Lüftungen während Düsseldorf Fenster hatte und Köln nur ne Riesen Tür. Was soll man da machen? Es steht wohl im Ermessen des jeweiligen Ortes, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Und nochmal: keine Frage ist das scheiße mit der Kälte. Aber sowas regt einen vor Ort auf. Wenn die Finger angeblich eingefroren waren bekommt man schon vor Ort Panik und merkt, dass das nicht laufen kann oder sagt was. Denn vllt wäre ja auch eine 10 Punkte-Klausur 12 Punkte geworden?
Die Argumentation ist echt schwach. Und anstatt so weinerlich auf Kritik zu reagieren: sieh es als Übung, falls du das ganze wirklich angehen willst.
Deshalb wäre es für mich persönlich in Ordnung gewesen bei 15 Grad Raumtemperatur zu schreiben, wenn das alle tun müssen. Denn dann hätten gleiche Bedingungen gegolten und es läge keine Ungleichbehandlung vor. Wir haben aber nur in Hamm unter solchen Bedingungen geschrieben. In anderen Klausurorten (Düsseldorf und anscheinend auch Bielefeld) waren die Fenster geschlossen, es war warm und man musste sich nicht alle paar Minuten in die Finger pusten um die ein bisschen warm zu kriegen. Es wäre dem LJPA aber möglich gewesen, auch an diesen Orten Bedingungen wie in Hamm herzustellen (umgekehrt ging wegen Corona ja nicht, in Hamm musste das mangels Lüftung so gehandhabt werden). Das hat man nicht getan und deswegen liegt eine Ungleichbehandlung vor.
Also in Köln wurde auch gelüftet und ich bin mit meinen Ergebnissen auch nicht zufrieden aber ich glaube trotzdem, dass eine Klage nichts bringt
Der Vorredner hat stichhaltige Argumente vorgebracht. Und ich sehe das auch so.
Ich werde die VGs entscheiden lassen.
Es ist nun mal ein großer Unterschied, ob mittels eines Fensters kurz gelüftet wird oder ob eine riesige Hallentür ewig neben dir aufgerissen wird im Januar am Morgen.
Und nochmals: ja,habe ich nicht gerügt. Könnte aber im Hinblick auf oben zitierte Rechtsprechung unerheblich sein.
Ich fand die Behandlung durch das JPA ebenfalls eine Frechheit, obwohl ich an einem der "guten" Standorte geschrieben habe und finde es richtig, dass sich die Betroffenen mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen.
Dennoch verstehe ich die oben genannte Rechtsprechung etwas anders. ME hätte in dem Moment gegen die Klausurbedingungen Klage/Rüge erhoben werden müssen, in dem die Bedingungen an den anderen Standorten bekannt werden. Denn wenn erst nach den Ergebnissen geklagt/gerügt wird, wird den Betroffenen eine "zweite Chance" eingeräumt, die wiederum alle anderen nicht hatten. Eine andere Frage wird sein ob man euch tatsächlich hier eine Kenntnis nachweisen kann.
Ich drücke auf jeden Fall alle Daumen. In meinem Durchgang war es übrigens auch deshalb besonders übel, weil aus unserer AG 5 Leute rausgepickt wurden, die an einem schlechten Standort schreiben mussten, wärhrend der Rest unter guten Bedingungen am Heimatstandort schreiben durfte und das ist mE ein Parade Beispiel dafür wie die Justiz mit ihrem Nachwuchs umgeht
01.05.2021, 10:23
01.05.2021, 10:29
(01.05.2021, 10:20)Gast schrieb: Aus Interesse, was wäre das Ziel einer solchen Klage? Neuer Versuch im nächsten Monat?Ich bin nicht die Threaderstellerin, aber werde auch klagen. Der Antrag müsste natürlich dahingehend lauten, die Klausuren wiederholen zu dürfen. Der jetzige Versuch wäre dann quasi "weg". Für mich ist das nicht so wild, da ich Verbesserer war (mich aber um 2 Punkte verschlechtert habe). Daher ist die Gefahr, sich erneut zu verschlechtern nicht ganz so wild. Nervig wäre nur, dass zwei Wochen Urlaub dafür drauf gehen.
Da stellen sich mir folgende Fragen:
-bist du dann bereit mit Maske zu schreiben, was - obwohl es alle trifft - für mich die größere Einschränkung wäre
-ist nicht zu befürchten, dass der zweite Durchgang dann ohne inzwischen so intensiv gelernt zu haben schlechter ausfällt
-man kann sich dann doch bestimmt nicht einfach den besseren „aussuchen“ oder?
Das mit der Maske ist natürlich unschön, aber gilt für alle und ist daher fair. Ob es eine größere Einschränkung ist als durchgehend zu frieren, kann ich nicht sagen, da ich nur das Frieren kenne. Und das war sehr unschön.
01.05.2021, 10:35
(01.05.2021, 10:22)Gast schrieb:Ich verstehe das auch so, aber mir ist das auch jetzt erst durch das Forum bekannt geworden. Als Verbesserer kannte ich niemand aus dem Durchgang, weder in Hamm, noch an anderen Standorten. Ich war auch während der Klausuren nicht hier, weil einen das nur kirre macht. Ich war jetzt nur am Tag der Ergebnisbekanntgabe da, weil ich mir mein Ergebnis absolut nicht erklären kann und daher mal schauen wollte, wie die Klausuren hier so besprochen wurden.(01.05.2021, 09:55)Gast schrieb:(01.05.2021, 09:37)Gast schrieb:(01.05.2021, 09:20)Gast schrieb:(01.05.2021, 09:06)Gast8363 schrieb: Du widersprichst dir doch allein schon in diesem Beitrag dutzende Male selbst: erst waren die Bedingungen vor Ort an sich unzumutbar wegen grausiger Kälte. Das hast du aber nicht gerügt. Dann waren die Bedingungen doch nicht so unzumutbar, sondern allein die Tatsache, dass es woanders anders gehandhabt wurde.Ich reagiere nicht weinerlich auf die Kritik. Ich finde sie nur nicht überzeugend, weil sie am Kern der Sache vorbei geht. Art. 3 GG verbietet im Prüfungsrecht nicht nur eine willkürliche Ungleichbehandlung, sondern gebietet eine Gleichartigkeit der tatsächlichen Verhältnisse während der Prüfung (BVerwG v. 30.06.2015, Az.: 6 B 11/15). Das LJPA ist also von vorne herein gehalten, Klausurorte mit so weit es geht ähnlichen Voraussetzungen auszuwählen und an diesen Klausurorten auch gleich zu verfahren.
Schonmal daran gedacht, dass Art. 3 eine WILLKÜRLICHE Ungleichbehandlung untersagt?? Vllt hatte Hamm aber Lüftungen während Düsseldorf Fenster hatte und Köln nur ne Riesen Tür. Was soll man da machen? Es steht wohl im Ermessen des jeweiligen Ortes, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Und nochmal: keine Frage ist das scheiße mit der Kälte. Aber sowas regt einen vor Ort auf. Wenn die Finger angeblich eingefroren waren bekommt man schon vor Ort Panik und merkt, dass das nicht laufen kann oder sagt was. Denn vllt wäre ja auch eine 10 Punkte-Klausur 12 Punkte geworden?
Die Argumentation ist echt schwach. Und anstatt so weinerlich auf Kritik zu reagieren: sieh es als Übung, falls du das ganze wirklich angehen willst.
Deshalb wäre es für mich persönlich in Ordnung gewesen bei 15 Grad Raumtemperatur zu schreiben, wenn das alle tun müssen. Denn dann hätten gleiche Bedingungen gegolten und es läge keine Ungleichbehandlung vor. Wir haben aber nur in Hamm unter solchen Bedingungen geschrieben. In anderen Klausurorten (Düsseldorf und anscheinend auch Bielefeld) waren die Fenster geschlossen, es war warm und man musste sich nicht alle paar Minuten in die Finger pusten um die ein bisschen warm zu kriegen. Es wäre dem LJPA aber möglich gewesen, auch an diesen Orten Bedingungen wie in Hamm herzustellen (umgekehrt ging wegen Corona ja nicht, in Hamm musste das mangels Lüftung so gehandhabt werden). Das hat man nicht getan und deswegen liegt eine Ungleichbehandlung vor.
Also in Köln wurde auch gelüftet und ich bin mit meinen Ergebnissen auch nicht zufrieden aber ich glaube trotzdem, dass eine Klage nichts bringt
Der Vorredner hat stichhaltige Argumente vorgebracht. Und ich sehe das auch so.
Ich werde die VGs entscheiden lassen.
Es ist nun mal ein großer Unterschied, ob mittels eines Fensters kurz gelüftet wird oder ob eine riesige Hallentür ewig neben dir aufgerissen wird im Januar am Morgen.
Und nochmals: ja,habe ich nicht gerügt. Könnte aber im Hinblick auf oben zitierte Rechtsprechung unerheblich sein.
Ich fand die Behandlung durch das JPA ebenfalls eine Frechheit, obwohl ich an einem der "guten" Standorte geschrieben habe und finde es richtig, dass sich die Betroffenen mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen.
Dennoch verstehe ich die oben genannte Rechtsprechung etwas anders. ME hätte in dem Moment gegen die Klausurbedingungen Klage/Rüge erhoben werden müssen, in dem die Bedingungen an den anderen Standorten bekannt werden. Denn wenn erst nach den Ergebnissen geklagt/gerügt wird, wird den Betroffenen eine "zweite Chance" eingeräumt, die wiederum alle anderen nicht hatten. Eine andere Frage wird sein ob man euch tatsächlich hier eine Kenntnis nachweisen kann.
Ich drücke auf jeden Fall alle Daumen. In meinem Durchgang war es übrigens auch deshalb besonders übel, weil aus unserer AG 5 Leute rausgepickt wurden, die an einem schlechten Standort schreiben mussten, wärhrend der Rest unter guten Bedingungen am Heimatstandort schreiben durfte und das ist mE ein Parade Beispiel dafür wie die Justiz mit ihrem Nachwuchs umgeht
Ich glaube daher nicht, dass meine Rüge präkludiert ist. Mich trifft keine Obliegenheit, mich irgendwie über die Bedingungen an anderen Standorten zu informieren, insbesondere bin ich nicht gezwungen, in einem anonymen Internetforum nach Informationen zu suchen. Andere Informationswege habe ich bis jetzt nicht.
01.05.2021, 10:38
(01.05.2021, 10:35)Gast schrieb:(01.05.2021, 10:22)Gast schrieb:Ich verstehe das auch so, aber mir ist das auch jetzt erst durch das Forum bekannt geworden. Als Verbesserer kannte ich niemand aus dem Durchgang, weder in Hamm, noch an anderen Standorten. Ich war auch während der Klausuren nicht hier, weil einen das nur kirre macht. Ich war jetzt nur am Tag der Ergebnisbekanntgabe da, weil ich mir mein Ergebnis absolut nicht erklären kann und daher mal schauen wollte, wie die Klausuren hier so besprochen wurden.(01.05.2021, 09:55)Gast schrieb:(01.05.2021, 09:37)Gast schrieb:(01.05.2021, 09:20)Gast schrieb: Ich reagiere nicht weinerlich auf die Kritik. Ich finde sie nur nicht überzeugend, weil sie am Kern der Sache vorbei geht. Art. 3 GG verbietet im Prüfungsrecht nicht nur eine willkürliche Ungleichbehandlung, sondern gebietet eine Gleichartigkeit der tatsächlichen Verhältnisse während der Prüfung (BVerwG v. 30.06.2015, Az.: 6 B 11/15). Das LJPA ist also von vorne herein gehalten, Klausurorte mit so weit es geht ähnlichen Voraussetzungen auszuwählen und an diesen Klausurorten auch gleich zu verfahren.
Deshalb wäre es für mich persönlich in Ordnung gewesen bei 15 Grad Raumtemperatur zu schreiben, wenn das alle tun müssen. Denn dann hätten gleiche Bedingungen gegolten und es läge keine Ungleichbehandlung vor. Wir haben aber nur in Hamm unter solchen Bedingungen geschrieben. In anderen Klausurorten (Düsseldorf und anscheinend auch Bielefeld) waren die Fenster geschlossen, es war warm und man musste sich nicht alle paar Minuten in die Finger pusten um die ein bisschen warm zu kriegen. Es wäre dem LJPA aber möglich gewesen, auch an diesen Orten Bedingungen wie in Hamm herzustellen (umgekehrt ging wegen Corona ja nicht, in Hamm musste das mangels Lüftung so gehandhabt werden). Das hat man nicht getan und deswegen liegt eine Ungleichbehandlung vor.
Also in Köln wurde auch gelüftet und ich bin mit meinen Ergebnissen auch nicht zufrieden aber ich glaube trotzdem, dass eine Klage nichts bringt
Der Vorredner hat stichhaltige Argumente vorgebracht. Und ich sehe das auch so.
Ich werde die VGs entscheiden lassen.
Es ist nun mal ein großer Unterschied, ob mittels eines Fensters kurz gelüftet wird oder ob eine riesige Hallentür ewig neben dir aufgerissen wird im Januar am Morgen.
Und nochmals: ja,habe ich nicht gerügt. Könnte aber im Hinblick auf oben zitierte Rechtsprechung unerheblich sein.
Ich fand die Behandlung durch das JPA ebenfalls eine Frechheit, obwohl ich an einem der "guten" Standorte geschrieben habe und finde es richtig, dass sich die Betroffenen mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen.
Dennoch verstehe ich die oben genannte Rechtsprechung etwas anders. ME hätte in dem Moment gegen die Klausurbedingungen Klage/Rüge erhoben werden müssen, in dem die Bedingungen an den anderen Standorten bekannt werden. Denn wenn erst nach den Ergebnissen geklagt/gerügt wird, wird den Betroffenen eine "zweite Chance" eingeräumt, die wiederum alle anderen nicht hatten. Eine andere Frage wird sein ob man euch tatsächlich hier eine Kenntnis nachweisen kann.
Ich drücke auf jeden Fall alle Daumen. In meinem Durchgang war es übrigens auch deshalb besonders übel, weil aus unserer AG 5 Leute rausgepickt wurden, die an einem schlechten Standort schreiben mussten, wärhrend der Rest unter guten Bedingungen am Heimatstandort schreiben durfte und das ist mE ein Parade Beispiel dafür wie die Justiz mit ihrem Nachwuchs umgeht
Ich glaube daher nicht, dass meine Rüge präkludiert ist. Mich trifft keine Obliegenheit, mich irgendwie über die Bedingungen an anderen Standorten zu informieren, insbesondere bin ich nicht gezwungen, in einem anonymen Internetforum nach Informationen zu suchen. Andere Informationswege habe ich bis jetzt nicht.
Nächste Frage wäre ja auch, wie glaubhaft informationen aus anonymen forum sind :)
01.05.2021, 10:41
(01.05.2021, 10:38)Gast schrieb:(01.05.2021, 10:35)Gast schrieb:(01.05.2021, 10:22)Gast schrieb:Ich verstehe das auch so, aber mir ist das auch jetzt erst durch das Forum bekannt geworden. Als Verbesserer kannte ich niemand aus dem Durchgang, weder in Hamm, noch an anderen Standorten. Ich war auch während der Klausuren nicht hier, weil einen das nur kirre macht. Ich war jetzt nur am Tag der Ergebnisbekanntgabe da, weil ich mir mein Ergebnis absolut nicht erklären kann und daher mal schauen wollte, wie die Klausuren hier so besprochen wurden.(01.05.2021, 09:55)Gast schrieb:(01.05.2021, 09:37)Gast schrieb: Also in Köln wurde auch gelüftet und ich bin mit meinen Ergebnissen auch nicht zufrieden aber ich glaube trotzdem, dass eine Klage nichts bringt
Der Vorredner hat stichhaltige Argumente vorgebracht. Und ich sehe das auch so.
Ich werde die VGs entscheiden lassen.
Es ist nun mal ein großer Unterschied, ob mittels eines Fensters kurz gelüftet wird oder ob eine riesige Hallentür ewig neben dir aufgerissen wird im Januar am Morgen.
Und nochmals: ja,habe ich nicht gerügt. Könnte aber im Hinblick auf oben zitierte Rechtsprechung unerheblich sein.
Ich fand die Behandlung durch das JPA ebenfalls eine Frechheit, obwohl ich an einem der "guten" Standorte geschrieben habe und finde es richtig, dass sich die Betroffenen mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen.
Dennoch verstehe ich die oben genannte Rechtsprechung etwas anders. ME hätte in dem Moment gegen die Klausurbedingungen Klage/Rüge erhoben werden müssen, in dem die Bedingungen an den anderen Standorten bekannt werden. Denn wenn erst nach den Ergebnissen geklagt/gerügt wird, wird den Betroffenen eine "zweite Chance" eingeräumt, die wiederum alle anderen nicht hatten. Eine andere Frage wird sein ob man euch tatsächlich hier eine Kenntnis nachweisen kann.
Ich drücke auf jeden Fall alle Daumen. In meinem Durchgang war es übrigens auch deshalb besonders übel, weil aus unserer AG 5 Leute rausgepickt wurden, die an einem schlechten Standort schreiben mussten, wärhrend der Rest unter guten Bedingungen am Heimatstandort schreiben durfte und das ist mE ein Parade Beispiel dafür wie die Justiz mit ihrem Nachwuchs umgeht
Ich glaube daher nicht, dass meine Rüge präkludiert ist. Mich trifft keine Obliegenheit, mich irgendwie über die Bedingungen an anderen Standorten zu informieren, insbesondere bin ich nicht gezwungen, in einem anonymen Internetforum nach Informationen zu suchen. Andere Informationswege habe ich bis jetzt nicht.
Nächste Frage wäre ja auch, wie glaubhaft informationen aus anonymen forum sind :)
Wäre es dann nicht sinnvoll, sich für eine Klage zusammenzutun?
01.05.2021, 12:15
Also ich finde nicht, dass hier gegen dich gewettert wird... hier wird berechtigte Kritik geäußert, mit der du sich früher oder später sowieso auseinandersetzen musst, wenn du klagen willst. Das sind Argumente, die Orginal so von der Gegenseite kommen werden und da brauchst du eine klar formulierte Argumentation um denen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Keiner hier ist ernsthaft pro JPA - deshalb solltest du dich nicht gleich angegriffen fühlen, sondern die Kritik einfach als hilfreich auffassen. Ich habe auch die ganze Zeit mitgelesen und bis jetzt hast du mich argumentativ noch nicht überzeugt. Ich finde auch wie mein Vorredner, dass du dich für eine Strategie entscheiden solltest - entweder es war so arschkalt, dass gar nix ging oder die Ungleichbehandlung. Ich persönlich sehe erste Problematik als besser zu verkaufen an. Für die Ungleichbehandlung brauchst du ja noch viel mehr Fakten.