30.04.2021, 18:20
(30.04.2021, 15:27)Gast schrieb:(30.04.2021, 15:23)Gast schrieb: Anscheinend wurdet ihr über die Kältesituation doch schon vorm Klausur schreiben informiert? Ihr konntet also offenbar Maßnahmen treffen - thermoleggins, mehrere Oberteile. Ich sehe das wie mein Vorredner - wenn es so schlimm gewesen ist, hätte man doch spätestens was in dem Moment gesagt bzw direkt nach den Prüfungen die notwendigen Schritte veranlasst. Jetzt zu sagen, meine Noten sind so scheiße, weil es zu kalt war, halte ich für eine Argumentation auf sehr dünnem Eis. Ich finde es tatsächlich auch tragischer, dass die Kandiaten jetzt mit 5 Stunden nonstop Maske schreiben müssen. Gegen die Kälte konnte man was unternehmen, gegen das Maske tragen nicht.
Nein, dagegen konnte man nichts unternehmen. Ich habe zig Sachen angehabt. Und direkt neben mir wurde eine riesige Hallentür aufgerissen. Ungelogen haben sogar meine Hände gezittert.
Und was soll das die ganze Zeit von wegen rügen?
Rechtsschutz besteht nunmal auch und vor allem im Nachhinein.
In seltenen Fällen müssen Rechtsverstöße direkt gerügt werden.
Da kann ich dir nur zustimmen. Ich musste auch genau an der Tür der Schützenhalle in Hamm sitzen. Draußen hat es geschneit und die Aufsicht hat die Tür gleich mehrmals aufgemacht. Trotz Thermounterwäsche war die Situation eine Zumutung. Ein Urlaub in Grönland wäre zur Vorbereitung auf das Examen passend gewesen.
30.04.2021, 18:23
man hätte ja auch um einen anderen Platz bitten können. Abhilfe wäre ja evt. möglich gewesen. Aber man muss den Mund aufmachen
30.04.2021, 18:33
(30.04.2021, 16:23)Gast schrieb:(30.04.2021, 16:18)Gasto schrieb:(30.04.2021, 16:13)Gast schrieb: Im Rahmen des RSB auf eine formelle Rüge bzgl. eines Umstands zu pochen, der für Jedermann, insb. für die Aufsichtspersonen vor Ort, offensichtlich wahrnehmbar war, ist doch reine Förmelei.
Die Rüge dient dazu, dem JPA die Möglichkeit zu geben, Abhilfe zu schaffen. Da an vielen Standorten bereits im Vorhinein angekündigt wurde, dass es kalt werden würde wegen den Coronabestimmungen, kann ich doch davon ausgehen, dass das JPA weder dazu bereit, noch dazu in der Lage war, Abhilfe zu verschaffen. Dann im Nachhinein sich auf die Rüge zurückzuziehen ist schon billig.
Förmelei können die Gerichte aber super gut. Wenn von 50 Klausurenschreibern nur 3 gerügt haben, kann man außerdem darüber diskutieren, ob der Umstand eben so problematisch war.
Mich erschreckt hier eher das bewusste Augen verschließen vor den Maßgaben der Rspr. Es bedarf grds. eine formellen Rüge. Punkt. Ob das jetzt fair, unfair, doof oder gemein ist, spielt nun mal keine Rolle.
Rechtsprechung kann sich aber auch ändern...
Viel Spaß, wenn Du das erstreiten willst.
30.04.2021, 18:48
So, ihr Experten, vielleicht lasst ihr jetzt einfach mal von der Posterin (?) ab, denn sie hat euch nicht um eure rechtliche Einschätzung gebeten, sondern Leute gesucht, die sich der Klage anschließen wollen.
30.04.2021, 19:01
(30.04.2021, 18:48)Gast schrieb: So, ihr Experten, vielleicht lasst ihr jetzt einfach mal von der Posterin (?) ab, denn sie hat euch nicht um eure rechtliche Einschätzung gebeten, sondern Leute gesucht, die sich der Klage anschließen wollen.
Was soll das sein?! Bitte schaue mal in 42 II VwGO rein...
30.04.2021, 20:01
(30.04.2021, 19:01)Gast schrieb:(30.04.2021, 18:48)Gast schrieb: So, ihr Experten, vielleicht lasst ihr jetzt einfach mal von der Posterin (?) ab, denn sie hat euch nicht um eure rechtliche Einschätzung gebeten, sondern Leute gesucht, die sich der Klage anschließen wollen.
Was soll das sein?! Bitte schaue mal in 42 II VwGO rein...
Schau du lieber mal in § 64 VwGO rein
30.04.2021, 20:34
(30.04.2021, 20:01)LOL schrieb:(30.04.2021, 19:01)Gast schrieb:(30.04.2021, 18:48)Gast schrieb: So, ihr Experten, vielleicht lasst ihr jetzt einfach mal von der Posterin (?) ab, denn sie hat euch nicht um eure rechtliche Einschätzung gebeten, sondern Leute gesucht, die sich der Klage anschließen wollen.
Was soll das sein?! Bitte schaue mal in 42 II VwGO rein...
Schau du lieber mal in § 64 VwGO rein
Worin soll das Interesse von Schreibern aus anderen Bundesländern am Ausgang des Prozesses bestehen? Wenn überhaupt müsste man jemanden aus der eigenen Kampagne finden, der am gleichen Standort geschrieben hat. Eher unwahrscheinlich
30.04.2021, 20:39
(30.04.2021, 20:34)Gast schrieb:Sie hat schon jemanden aus der gleichen Kampagne gefunden(30.04.2021, 20:01)LOL schrieb:(30.04.2021, 19:01)Gast schrieb:(30.04.2021, 18:48)Gast schrieb: So, ihr Experten, vielleicht lasst ihr jetzt einfach mal von der Posterin (?) ab, denn sie hat euch nicht um eure rechtliche Einschätzung gebeten, sondern Leute gesucht, die sich der Klage anschließen wollen.
Was soll das sein?! Bitte schaue mal in 42 II VwGO rein...
Schau du lieber mal in § 64 VwGO rein
Worin soll das Interesse von Schreibern aus anderen Bundesländern am Ausgang des Prozesses bestehen? Wenn überhaupt müsste man jemanden aus der eigenen Kampagne finden, der am gleichen Standort geschrieben hat. Eher unwahrscheinlich
30.04.2021, 20:45
Meine Klausuren stehen zwar noch an, aber ich möchte an dieser Stelle einfach loswerden, dass ich großes Mitleid mit dem Durchgang hatte.
Dass man frierend Examen während einer Pandemie schreiben muss, ist schlicht nicht fair. Kommentare, man hätte sich ja einfach noch wärmer anziehen können, wirken einfach wie blanker Hohn.
Es ist auch irgendwie "komisch", den Leuten hier vorzuwerfen, dass Sie nicht im Vorfeld etwas gegen die Umstände getan haben, wenn doch hier jede/r weiß, wieso man in diesem System oft trotz offensichtlicher Ungerechtigkeiten schweigt.
Dass die juristische Geltendmachung dieser Umstände vermutlich schwer wird, sei dahingestellt. Ich kann aber jede/n verstehen, der sich unter diesen Umständen zumindest mal rechtliche Beratung sucht.
Ich wünsche Euch viel Kraft dabei und hoffe, dass Ihr Eure Examina möglicherweise noch einmal unter anderen Bedingungen schreiben dürft.
Dass man frierend Examen während einer Pandemie schreiben muss, ist schlicht nicht fair. Kommentare, man hätte sich ja einfach noch wärmer anziehen können, wirken einfach wie blanker Hohn.
Es ist auch irgendwie "komisch", den Leuten hier vorzuwerfen, dass Sie nicht im Vorfeld etwas gegen die Umstände getan haben, wenn doch hier jede/r weiß, wieso man in diesem System oft trotz offensichtlicher Ungerechtigkeiten schweigt.
Dass die juristische Geltendmachung dieser Umstände vermutlich schwer wird, sei dahingestellt. Ich kann aber jede/n verstehen, der sich unter diesen Umständen zumindest mal rechtliche Beratung sucht.
Ich wünsche Euch viel Kraft dabei und hoffe, dass Ihr Eure Examina möglicherweise noch einmal unter anderen Bedingungen schreiben dürft.

30.04.2021, 20:59
(30.04.2021, 19:01)Gast schrieb:(30.04.2021, 18:48)Gast schrieb: So, ihr Experten, vielleicht lasst ihr jetzt einfach mal von der Posterin (?) ab, denn sie hat euch nicht um eure rechtliche Einschätzung gebeten, sondern Leute gesucht, die sich der Klage anschließen wollen.
Was soll das sein?! Bitte schaue mal in 42 II VwGO rein...
Wie gesagt, niemand hat dich um deinen rechtlichen Rat gebeten. Wenn der so gut wäre, müsstest du ihn nicht im Internet den Menschen aufzwingen, sondern hättest alle Hände voll zu tun mit Mandantenanfragen.