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Prozess gegen Ex-Fußballer
Ballo
Unregistered
 
#1
29.04.2021, 22:15
Was haltet ihr von dem heutigen Urteil gegen den Ex-Fußballer? Ich nenne mal lieber nicht den Namen, aber ihr wisst sicher was gemeint ist.
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Gast
Unregistered
 
#2
29.04.2021, 22:15
was ist das Problem mit metzelder? Ist wohl ok so
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2xA-Rambo
Member
***
Beiträge: 60
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2021
#3
29.04.2021, 22:31
Die Strafe hätte deutlich härter ausfallen müssen, insbesondere um einen Abschreckungseffekt zu erzielen. Ich hoffe, es geht in die zweite Instanz.
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Gast
Unregistered
 
#4
29.04.2021, 22:32
Schlechte Signalwirkung. Bewährung heißt in der Öffentlichkeit "Nochmal davon gekommen".
Peinlich auch, dass strafmildernd berücksichtigt worden ist, dass der Verurteilte davon ausging, dass die Personen, an welche er die Dateien weitergab, die Dateien nicht auch weitergeben würden.
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Gast
Unregistered
 
#5
29.04.2021, 22:33
(29.04.2021, 22:31)2xA-Rambo schrieb:  Die Strafe hätte deutlich härter ausfallen müssen, insbesondere um einen Abschreckungseffekt zu erzielen. Ich hoffe, es geht in die zweite Instanz.

Da hat jemand aber den Strafzweck verkannt Wink  Generalprävention wird nicht durch höhere Strafen erreicht...
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Rudi
Unregistered
 
#6
29.04.2021, 22:39
Der Typ hatte gute Anwälte. Haben sie sicher wie irre vorher Rollenspiele durchgeführt. Ich finde 10 Monate auch nicht tat- und schuldangemessen. Es waren doch ursprünglich 297 Dateien, die gefunden wurden. Wieso wurde er jetzt nur wegen gut 20 verurteilt? Die haben doch sein Handy beschlagnahmt. Dort waren doch sicher alle Videos drauf.
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Gast
Unregistered
 
#7
29.04.2021, 22:44
(29.04.2021, 22:32)Gast schrieb:  Schlechte Signalwirkung. Bewährung heißt in der Öffentlichkeit "Nochmal davon gekommen".
Peinlich auch, dass strafmildernd berücksichtigt worden ist, dass der Verurteilte davon ausging, dass die Personen, an welche er die Dateien weitergab, die Dateien nicht auch weitergeben würden.
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Gast
Unregistered
 
#8
29.04.2021, 22:45
Schlimm, in einem Juraforum solche Diskussionsbeiträge lesen zu müssen

"Das waren dich 290 Dateien...."
Ja vielleicht waren von den 290 nicht alle strafbar? 

Was erlaubt ihr euch eigentlich, die Strafzumessung zu kritisieren, ohne Akte, und ohne überhaupt das schriftliche Urteil zu kennen?
Es ist so peinlich. Aber klar, bei Pädophilie sind alle ganz schnell vorne mit dabei, keine Strafe kann hart genug sein, kein Täter kann gestraft genug sein, jedes Urteil der "kuscheljustiz" ist ein Schlag in das Gesicht der Opfer.

Es ist so peinlich einfach nur...
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Gast
Unregistered
 
#9
29.04.2021, 22:46
Ein Dealer bekommt auch keine mildere Strafe, wenn er davon ausging, dass sein Kunde der Endkonsument ist und die Drogen nicht weitergibt.
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Gast
Unregistered
 
#10
29.04.2021, 22:48
(29.04.2021, 22:46)Gast schrieb:  Ein Dealer bekommt auch keine mildere Strafe, wenn er davon ausging, dass sein Kunde der Endkonsument ist und die Drogen nicht weitergibt.


Und du wirkst durch solche Beiträge auch nicht schlauer
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