07.12.2017, 19:25
(07.12.2017, 19:17)münster schrieb: Vom Mieter eingebrachte Sachen können doch auch als Zubehör angesehen werden. Wie war denn zu verfahren, wenn Zubehör abgelehnt wurde?
Im Ergebnis ändert sich nicht viel. Die Mandantin ist Eigentümerin geblieben. Ich habe einen Erwerb nach 926 angeprüft, aber abgelehnt, da kein Zubehör. Dann habe ich 985 bezüglich der Öfen geprüft und mangels Gutgläubigkeit abgelehnt.
07.12.2017, 19:41
Am Ende des Tages kam es auf 932 an, egal ob Zubehör oder nicht.
Die hier gelesene Konstellation mit dem Besitz an den Maschinen find ich gut (989, 990). Hab ich nur leider nicht so.
Die hier gelesene Konstellation mit dem Besitz an den Maschinen find ich gut (989, 990). Hab ich nur leider nicht so.
08.12.2017, 15:56
Was zur Hölle war das denn heute? Ist irgendwer hier halbwegs ordentlich fertig geworden? Meiner Meinung nach eine Frechheit für 5 Std.
Wir in Berlin hatten ganz grob einen Fall in einigen Akten mit 2 Beschuldigten Schwestern, die ihrem Onkel eine mit einem Nudelholz verpasst haben und ihm später Gold geklaut und dann sein Auto genommen und damit weggefahren und verunglückt sind und einen Lichtmast ungesägt haben. Sämtliche Beweismittel und Belehrungsfehler. Anklage.
Hatten die anderen Bundesländer den gleichen Fall?
Wir in Berlin hatten ganz grob einen Fall in einigen Akten mit 2 Beschuldigten Schwestern, die ihrem Onkel eine mit einem Nudelholz verpasst haben und ihm später Gold geklaut und dann sein Auto genommen und damit weggefahren und verunglückt sind und einen Lichtmast ungesägt haben. Sämtliche Beweismittel und Belehrungsfehler. Anklage.
Hatten die anderen Bundesländer den gleichen Fall?
08.12.2017, 16:03
Ja aber nur hinsichtlich der einen war zu begutachten. Dennoch Frechheit!
08.12.2017, 16:06
(08.12.2017, 16:03)Gast schrieb: Ja aber nur hinsichtlich der einen war zu begutachten. Dennoch Frechheit!
Na wenigstens das. Welches Bundesland?
Ich frag mich echt was das mit der Praxis zu tun haben soll und zeitlich so massiv unter Druck zu setzen, dass wir kaum die Chance bekommen zu zeigen, was wir können
08.12.2017, 16:08
(08.12.2017, 15:56)Berlin S1 schrieb: Was zur Hölle war das denn heute? Ist irgendwer hier halbwegs ordentlich fertig geworden? Meiner Meinung nach eine Frechheit für 5 Std.
Wir in Berlin hatten ganz grob einen Fall in einigen Akten mit 2 Beschuldigten Schwestern, die ihrem Onkel eine mit einem Nudelholz verpasst haben und ihm später Gold geklaut und dann sein Auto genommen und damit weggefahren und verunglückt sind und einen Lichtmast ungesägt haben. Sämtliche Beweismittel und Belehrungsfehler. Anklage.
Hatten die anderen Bundesländer den gleichen Fall?
Ich kann da nur zustimmen!
Mir ist durchaus bewusst, dass es eine wesentliche Klausurleistung darstellt, mit der knappen Zeit zu haushalten und Schwerpunkte setzen zu können. Aber das heute war meiner Meinung nach einfach nur eine Schippe zu viel...
08.12.2017, 16:09
NRW. Ja das stimmt. Wirklich mies so was. Das hat nichts mehr mit juristischem Können zu tun.
Hier übrigens der Link zum Urteil bez. tatkomplex 1. http://www.hemmer-club.de/index.php?hp=4...1&rb=3&n=0
Hier übrigens der Link zum Urteil bez. tatkomplex 1. http://www.hemmer-club.de/index.php?hp=4...1&rb=3&n=0
08.12.2017, 16:27
In Sachsen der gleiche Fall.
Beide Schwestern waren zu beurteilen.
Erlassen waren im Gutachten:
- Sachbericht, 153 - 153f StPo, Owi, 315d StGB
in der Anklage:
Beweismittel, Wesentliches Ergebnis, Haftantrag.
Es war mehr als genug... Hat jemand eine belastbare Lösungskizze?
Beide Schwestern waren zu beurteilen.
Erlassen waren im Gutachten:
- Sachbericht, 153 - 153f StPo, Owi, 315d StGB
in der Anklage:
Beweismittel, Wesentliches Ergebnis, Haftantrag.
Es war mehr als genug... Hat jemand eine belastbare Lösungskizze?
08.12.2017, 16:49
also hinsichtlich Tatkomplex 1: http://www.hemmer-club.de/index.php?hp=4...1&rb=3&n=0
- bez des Fahrzeuges keine Zueignungsabsicht, aber 248b
- 223, 224 Nr. 2, 3, 4, 5
- 123 I
- 303
- 315 b (-) mangels Gefährdung ?
- bez des Fahrzeuges keine Zueignungsabsicht, aber 248b
- 223, 224 Nr. 2, 3, 4, 5
- 123 I
- 303
- 315 b (-) mangels Gefährdung ?
08.12.2017, 16:51
Oben wurde das Urteil zum ersten Tatkomplex hinsichtlich § 249 I gepostet.
Ansonsten § 248 b hinsichtlich Fahrzeug.
§ 123 I
§ 303 (2x)
§ 315 b (-) mangels Gefährdung.
Verwertbarkeit des Chats habe ich bejaht in Anlehnung an §§ 94, 98, 100a StPO....
Ansonsten § 248 b hinsichtlich Fahrzeug.
§ 123 I
§ 303 (2x)
§ 315 b (-) mangels Gefährdung.
Verwertbarkeit des Chats habe ich bejaht in Anlehnung an §§ 94, 98, 100a StPO....