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  5. Hygienekonzept Hamburg
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Hygienekonzept Hamburg
GPA
Unregistered
 
#1
28.04.2021, 23:19
Bin völlig erschrocken über das "Hygienekonzept" in Hamburg. Es wird dringend empfohlen Masken zu tragen, allerdings keine keine Schreibzeitverlängerung. Vor Ort machen alle an drei Klausurtagen gemeinsam einen Test und ziehen ihre Maske aus. Dabei ist bekannt, dass die Schnelltests an drei von sieben infektiösen Tagen ein falsch negatives Ergebnis (https://www.ndr.de/nachrichten/info/Dros...te178.html). Und wenn dann ein Test positiv ist, dann wird direkt im Anschluss ein erneuter Test gemacht, und gehofft, dass dieser dann vielleicht negativ ist.

Und es dürfen sogar Prüflinge mit Erkältungssympthomen mitschreiben. 

Halte dieses Verhalten für hochgradig gefährlich und überlege ernsthaft Antrag auf eA beim VG zu stellen. Die Maskenpflicht in der Corona Eindämmungsverordnung für Arbeitsplätze gilt auch in Hamburg ...
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Gast
Unregistered
 
#2
29.04.2021, 00:08
(28.04.2021, 23:19)GPA schrieb:  Bin völlig erschrocken über das "Hygienekonzept" in Hamburg. Es wird dringend empfohlen Masken zu tragen, allerdings keine keine Schreibzeitverlängerung. Vor Ort machen alle an drei Klausurtagen gemeinsam einen Test und ziehen ihre Maske aus. Dabei ist bekannt, dass die Schnelltests an drei von sieben infektiösen Tagen ein falsch negatives Ergebnis (https://www.ndr.de/nachrichten/info/Dros...te178.html). Und wenn dann ein Test positiv ist, dann wird direkt im Anschluss ein erneuter Test gemacht, und gehofft, dass dieser dann vielleicht negativ ist.

Und es dürfen sogar Prüflinge mit Erkältungssympthomen mitschreiben. 

Halte dieses Verhalten für hochgradig gefährlich und überlege ernsthaft Antrag auf eA beim VG zu stellen. Die Maskenpflicht in der Corona Eindämmungsverordnung für Arbeitsplätze gilt auch in Hamburg ...
Vor allem dürfte das Examen auch eine Veranstaltung im Sinne der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung sein, so dass schon allein deswegen eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht. Jedenfalls gilt im Bereich der beruflichen Ausbildung eine Maskenpflicht, eine Ausnahme davon ist nicht vorgesehen.

Wenn Du das durchziehst, sag aber niemand Deinen Namen (außer dem VG natürlich). Der Kollege aus NRW, der selbiges erfolgreich durchgezogen hat, hat sich wenig Freunde gemacht (auch wenn er mMn Recht hat).
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GastHH
Unregistered
 
#3
29.04.2021, 00:14
(28.04.2021, 23:19)GPA schrieb:  Bin völlig erschrocken über das "Hygienekonzept" in Hamburg. Es wird dringend empfohlen Masken zu tragen, allerdings keine keine Schreibzeitverlängerung. Vor Ort machen alle an drei Klausurtagen gemeinsam einen Test und ziehen ihre Maske aus. Dabei ist bekannt, dass die Schnelltests an drei von sieben infektiösen Tagen ein falsch negatives Ergebnis (https://www.ndr.de/nachrichten/info/Dros...te178.html). Und wenn dann ein Test positiv ist, dann wird direkt im Anschluss ein erneuter Test gemacht, und gehofft, dass dieser dann vielleicht negativ ist.

Und es dürfen sogar Prüflinge mit Erkältungssympthomen mitschreiben. 

Halte dieses Verhalten für hochgradig gefährlich und überlege ernsthaft Antrag auf eA beim VG zu stellen. Die Maskenpflicht in der Corona Eindämmungsverordnung für Arbeitsplätze gilt auch in Hamburg ...

Mir erschließt sich der Zusammenhang zwischen einer Maske und einer Schreibverlängerung immer noch nicht. Insbesondere warum man von der dringenden Empfehlung, eine Maske zu tragen absehen würde, weil hierfür keine Schreibverlängerung gewährt wird.
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Gast
Unregistered
 
#4
29.04.2021, 00:37
(29.04.2021, 00:14)GastHH schrieb:  
(28.04.2021, 23:19)GPA schrieb:  Bin völlig erschrocken über das "Hygienekonzept" in Hamburg. Es wird dringend empfohlen Masken zu tragen, allerdings keine keine Schreibzeitverlängerung. Vor Ort machen alle an drei Klausurtagen gemeinsam einen Test und ziehen ihre Maske aus. Dabei ist bekannt, dass die Schnelltests an drei von sieben infektiösen Tagen ein falsch negatives Ergebnis (https://www.ndr.de/nachrichten/info/Dros...te178.html). Und wenn dann ein Test positiv ist, dann wird direkt im Anschluss ein erneuter Test gemacht, und gehofft, dass dieser dann vielleicht negativ ist.

Und es dürfen sogar Prüflinge mit Erkältungssympthomen mitschreiben. 

Halte dieses Verhalten für hochgradig gefährlich und überlege ernsthaft Antrag auf eA beim VG zu stellen. Die Maskenpflicht in der Corona Eindämmungsverordnung für Arbeitsplätze gilt auch in Hamburg ...

Mir erschließt sich der Zusammenhang zwischen einer Maske und einer Schreibverlängerung immer noch nicht. Insbesondere warum man von der dringenden Empfehlung, eine Maske zu tragen absehen würde, weil hierfür keine Schreibverlängerung gewährt wird.
Weil in Jura kaum die absoluten Fähigkeiten der Kandidaten geprüft werden, sondern die relativen Fähigkeiten im Vergleich zu den anderen. Deswegen fallen Examensergebnisse immer relativ gleich aus, obwohl gravierende Ausreißer einfach auf Grund der Menge an Prüfungen zu erwarten wären.

Wenn jetzt aber das eigene Prüfungsergebnis signifikant auch an der Leistung anderer hängt, will man sich selber natürlich keinen Nachteil dadurch verschaffen, dass man selbst durch eine (FFP2-)Maske atmet und damit ein Stück weit den über Jahre antrainierten Ablauf beim Klausuren schreiben verlässt, während andere wiederum keine Maske tragen und dadurch mehr Sauerstoff bekommen und in ihrer Routine bleiben.

Bei einer für alle geltenden Verpflichtung zum Tragen einer Maske, wird der Punkt natürlich obsolet. Dann gelten ja wieder für alle dieselben Bedingungen/Einschränkungen und man hätte keinen Nachteil mehr. Aber das Tragen der Maske auf freiwilliger Basis führt in letzter Konsequenz immer dazu, dass niemand (oder nur sehr sehr wenige) eine Maske tragen. Selbst erlebt im Januar in NRW, wo eine gleichlautende Empfehlung galt. Am ersten Tag trugen noch ca. 20% der Kandidaten eine Maske. Am zweiten niemand mehr.
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