28.04.2021, 10:44
Hallo zusammen,
ich wurde zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, bei dem ich mehrere Stunde Anreise habe. Es handelt sich dabei um einen großen Arbeitgeber. Die Personalerin sagte, dass ich einfach einen Flug oder ein Bahnticket buchen soll. Ich habe mich jetzt für das Bahnticket (1. Klasse wegen Corona) entschieden (Kosten 180€ - damit 200€ günstiger als der Flug) und auch eien Übernachtung gebucht (60€). Ich habe im Vorhinein kein Reisekostenformular o.ä. zugesandt bekommen und auch keine Infos, was geht und was nicht.
Würdet ihr proaktiv nach dem Gespräch die Rechnungen einreichen für die Kostenerstattung - hat man ja schließlich einen Anspruch drauf? Oder nur im Falle einer Absage?
Ich tue mich da gerade sehr schwer. 240€ sind echt viel Geld - ich wollte das Thema aber nicht schon vor dem Gespräch auf den Tisch bringen, weil das für mich so rübergekommen wäre, als wäre ich super unflexibel und wäre nicht bereit, etwas zu investieren.
Danke
ich wurde zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, bei dem ich mehrere Stunde Anreise habe. Es handelt sich dabei um einen großen Arbeitgeber. Die Personalerin sagte, dass ich einfach einen Flug oder ein Bahnticket buchen soll. Ich habe mich jetzt für das Bahnticket (1. Klasse wegen Corona) entschieden (Kosten 180€ - damit 200€ günstiger als der Flug) und auch eien Übernachtung gebucht (60€). Ich habe im Vorhinein kein Reisekostenformular o.ä. zugesandt bekommen und auch keine Infos, was geht und was nicht.
Würdet ihr proaktiv nach dem Gespräch die Rechnungen einreichen für die Kostenerstattung - hat man ja schließlich einen Anspruch drauf? Oder nur im Falle einer Absage?
Ich tue mich da gerade sehr schwer. 240€ sind echt viel Geld - ich wollte das Thema aber nicht schon vor dem Gespräch auf den Tisch bringen, weil das für mich so rübergekommen wäre, als wäre ich super unflexibel und wäre nicht bereit, etwas zu investieren.
Danke
28.04.2021, 10:47
Reich es ein. Im Zweifel bekommst du eben nur die Kosten für die 2. Klasse erstattet. Übernachtung notwendig wegen der Uhrzeit des VGs?
28.04.2021, 10:51
(28.04.2021, 10:47)Gast Gast schrieb: Reich es ein. Im Zweifel bekommst du eben nur die Kosten für die 2. Klasse erstattet. Übernachtung notwendig wegen der Uhrzeit des VGs?
Danke für die Einschätzung!
Ja ich denke auch, dass ich es machen werde. Vermutlich spekulieren sie genau darauf, dass die Leute sich blöd vorkommen und es dann nicht machen. Die 1. Klasse war 15€ teurer als die 2. - das verkrafte ich zur Not.
Ich durfte mir den Termin selbst aus Vorschlägen auswählen. Da die Anreise per Bahn aber knappe 5 Stunden dauert pro Strecke und die Vorschläge entweder um 10 Uhr oder um 16 Uhr waren, habe ich das als notwendig erachtet :)
28.04.2021, 10:55
ok, bei 5 Stunden pro Strecke fragt auch keiner wegen des Hotels nach. Dann viel Erfolg.
28.04.2021, 11:04
28.04.2021, 11:40
Viel Geld für dich, nicht für den AG. Einfach einreichen und sich auf das Gespräch konzentrieren!
28.04.2021, 11:46
Wieso hat man da einen Anspruch drauf?
28.04.2021, 12:02
28.04.2021, 12:55
(28.04.2021, 12:02)Gast schrieb:(28.04.2021, 11:46)Gast schrieb: Wieso hat man da einen Anspruch drauf?
wenn der potentielle arbeitgeber dich einlädt gilt § 670 BGB
Es sei denn die Erstattung wurde in der Einladung ausgeschlossen.
Sind die Buchungen stornierbar unter Kostenerstattung, falls was dazwischen kommt?
Ist es ein öffentlicher Arbeitgeber oder ein privater? Ein öffentlicher wird sich eher nicht drücken.
Ich wurde während der Pandemie auch schon ein paar mal persönlich weiter weg eingeladen, habe das aber abgelehnt. In manchen Fällen war dann ein Videogespräch möglich. Ganz umsonst und ohne Reise- und Pandemiestress. Deshalb immer nach Alternativen fragen, wenn man eine Einladung bekommt. Im Zweifel ist das Gespräch (besonders bei einer Absage) eine mögliche Infektion nicht wert.
Viel Erfolg.
28.04.2021, 13:07
(28.04.2021, 12:55)Gast schrieb:(28.04.2021, 12:02)Gast schrieb:(28.04.2021, 11:46)Gast schrieb: Wieso hat man da einen Anspruch drauf?
wenn der potentielle arbeitgeber dich einlädt gilt § 670 BGB
Es sei denn die Erstattung wurde in der Einladung ausgeschlossen.
Sind die Buchungen stornierbar unter Kostenerstattung, falls was dazwischen kommt?
Ist es ein öffentlicher Arbeitgeber oder ein privater? Ein öffentlicher wird sich eher nicht drücken.
Ich wurde während der Pandemie auch schon ein paar mal persönlich weiter weg eingeladen, habe das aber abgelehnt. In manchen Fällen war dann ein Videogespräch möglich. Ganz umsonst und ohne Reise- und Pandemiestress. Deshalb immer nach Alternativen fragen, wenn man eine Einladung bekommt. Im Zweifel ist das Gespräch (besonders bei einer Absage) eine mögliche Infektion nicht wert.
Viel Erfolg.
korrekt ausschluss geht freilich aber auch der öffentliche muss ansonsten zahlen. grad da würde ich es mir holen - die zahlstelle hat ja nix mit bewerbern zu tun.