Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
22.04.2021, 19:44
(22.04.2021, 08:24)Gast schrieb:(14.04.2021, 16:12)Gast schrieb: Meint ihr es gibt überhaupt Hoffnung für Juni? Kann sich ja jederzeit wieder jemand mit einer 9,X bewerben, die leicht über der eigenen ist und man ist raus, egal wie alle anderen Noten etc sind.. Finde es schwer das einzuschätzen. Diese ewige Ungewissheit könnte man schnell gegen eine Einstellung tauschen, wenn man das Bundesland wechselt. Hätte nicht gedacht mir mit 2 VB über sowas Gedanken machen zu müssen, wurde uns ja lange anders berichtet.
Meint ihr wirklich, es kommt allein auf die Punktzahl im Zweiten an? Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass jemand mit 9,23 vier Monate wartet und wenn sich jemand mit 9,25 bewirbt, derjenige direkt höher in der Rangliste steht.
Zumindest für Köln stimmt das nicht, die wollen ja auch alle Zeugnisse etc, Düsseldorf bspw. nicht.
23.04.2021, 09:00
Die Zeugnisse wollen sie aber nicht für die Einladung, wenn du in 2. VB hast, bist du dabei, Reihenfolge richtet sich nach der Note im 2. dann. Die Diskussion hatten wir aber auch schon ein paar Seiten vorher. Für Hamm stimmt es jdf
23.04.2021, 11:15
(23.04.2021, 09:00)Gast schrieb: Die Zeugnisse wollen sie aber nicht für die Einladung, wenn du in 2. VB hast, bist du dabei, Reihenfolge richtet sich nach der Note im 2. dann. Die Diskussion hatten wir aber auch schon ein paar Seiten vorher. Für Hamm stimmt es jdf
Hab ja auch eindeutig nicht von Hamm gesprochen und das ist meine Erfahrung ;) bei mir hat es so geklappt mit der Richterstelle, vieles hier ist einfach Mutmaßung
23.04.2021, 11:41
(23.04.2021, 11:15)Aha schrieb:(23.04.2021, 09:00)Gast schrieb: Die Zeugnisse wollen sie aber nicht für die Einladung, wenn du in 2. VB hast, bist du dabei, Reihenfolge richtet sich nach der Note im 2. dann. Die Diskussion hatten wir aber auch schon ein paar Seiten vorher. Für Hamm stimmt es jdf
Hab ja auch eindeutig nicht von Hamm gesprochen und das ist meine Erfahrung ;) bei mir hat es so geklappt mit der Richterstelle, vieles hier ist einfach Mutmaßung
Ok, aber wieso ist deine Erfahrung mehr wert als meine? :)
23.04.2021, 13:07
Ich habe eine Frage an diejenigen, sie sich (insbesondere in Hamm) bereits beworben haben:
Es wird ja ein ausformulierter Lebenslauf verlangt. Habt ihr eure Motivation für den Richterberuf dann dort oder im separaten Anschreiben oder an beiden Stellen dargelegt? Danke!
Es wird ja ein ausformulierter Lebenslauf verlangt. Habt ihr eure Motivation für den Richterberuf dann dort oder im separaten Anschreiben oder an beiden Stellen dargelegt? Danke!
23.04.2021, 13:26
(23.04.2021, 13:07)Gast schrieb: Ich habe eine Frage an diejenigen, sie sich (insbesondere in Hamm) bereits beworben haben:
Es wird ja ein ausformulierter Lebenslauf verlangt. Habt ihr eure Motivation für den Richterberuf dann dort oder im separaten Anschreiben oder an beiden Stellen dargelegt? Danke!
Das kann man machen wie man möchte
23.04.2021, 21:37
(23.04.2021, 13:07)Gast schrieb: Ich habe eine Frage an diejenigen, sie sich (insbesondere in Hamm) bereits beworben haben:
Es wird ja ein ausformulierter Lebenslauf verlangt. Habt ihr eure Motivation für den Richterberuf dann dort oder im separaten Anschreiben oder an beiden Stellen dargelegt? Danke!
Der Lebenslauf ist ein Lebenslauf und kein Motovationsschreiben. Ich habe die Motivation in dem Schreiben dargelegt und den Lebenslauf strikt anhand meiner Daten aufgebaut. An geeigneten Stellen 1/2 Hinweise auf die Motivation, wo die im Lebenslauf besonders deutlich wird. Das war aber die Ausnahme.
Es hat zu einer Einladung gereicht. Ich weiß aber nicht, ob das Andere falsch ist.
24.04.2021, 08:15
Es wird explizit erwähnt, dass man es im Lebenslauf erklären kann. Deshalb ist er ja ausformuliert.
24.04.2021, 14:12
(24.04.2021, 08:15)Gast schrieb: Es wird explizit erwähnt, dass man es im Lebenslauf erklären kann. Deshalb ist er ja ausformuliert.Ja, man kann es an geeigneten Stellen erklären. Das bedeutet aber nicht, dass der Lebenslauf zu einem Motivationsschreiben werden soll. Dann ist es kein Lebenslauf mehr.
24.04.2021, 15:29
(24.04.2021, 14:12)Gast schrieb:(24.04.2021, 08:15)Gast schrieb: Es wird explizit erwähnt, dass man es im Lebenslauf erklären kann. Deshalb ist er ja ausformuliert.Ja, man kann es an geeigneten Stellen erklären. Das bedeutet aber nicht, dass der Lebenslauf zu einem Motivationsschreiben werden soll. Dann ist es kein Lebenslauf mehr.
Ja, aber hat halt literally auch niemand gesagt, denke mal, wer die Voraussetzungen für die Justiz hat, wird das schon wissen, oder? :D