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Kommentare mieten/kaufen
Gast
Unregistered
 
#1
23.04.2021, 11:04
Liebe alle,

bald beginne ich mit der Examensvorbereitung und da die Bibliotheken in meinem Bundesland wohl erstmal geschlossen bleiben, habe ich keinen Zugriff auf die Examenskommentare.

Habt ihr euch einfach alte Auflagen besorgt oder mit aktuellen Auflagen gearbeitet? 
Zwar wird die Gefahr, zu wirklich falschen Ergebnissen mit alten Kommentaren zu gelangen, gering sein.
Ich habe dennoch Angst, dass sich vielleicht etwas von der Struktur oder rechtlich relevanten geändert hat.

Mieten kann man immer nur kurz vor den Klausuren oder?!

Vielen Dank schonmal!
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HerrKules
Posting Freak
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Beiträge: 1.104
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#2
23.04.2021, 11:13
Mietkommentare musst du vor allem zwei Jahre vor dem Examen reservieren. Und dann kriegst du sie erst kurz vor dem Examen geschickt.

Wann ist denn dein Examen? Hol dir Altauflagen. Z.B. bei ZPO oder VwVfG-Kommentar geht auch mehr als 5 Jahre, spielt überhaupt keine Rolle. Wenn man einen neueren braucht, dann beim Palandt. Aber auch da sind 3 Jahre kein Problem. Was soll sich denn da strukturell so riesig geändert haben? 

In der StPO gabs z.B. ein paar Änderungen, aber das sind einzelne Normen, nichts weltbewegendes. Man lernt ja auch nicht den Kommentar auswendig. Die Strukturen sind seit 100 Jahren gleich.
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Gast
Unregistered
 
#3
23.04.2021, 11:31
Während des Refs reichen Altauflagen völlig aus. 
In die Klausuren wäre ich damit jedoch nicht rein gegangen. Da hab ich mir die gemietet. 
Sollte man aber wirklich schon am Anfang des Refs mieten, ansonsten bekommt man im Zweifel keine mehr.
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Gast
Unregistered
 
#4
23.04.2021, 11:31
Vielen Dank! Ist jedoch auch Garnich so einfach an Gebrauchte Kommentare zu gelangen, wenn man die einschlägigen Seiten durchsucht  Disappointed
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HerrKules
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Beiträge: 1.104
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Registriert seit: Mar 2021
#5
23.04.2021, 11:34
Schau bei Ebay Kleinanzeigen oder in den entsprechenden Jura-Bücher-Gruppen bei Facebook. Wenn man sich etwas Zeit lässt, findet man da doch ganz gute Angebote!
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Gast
Unregistered
 
#6
23.04.2021, 12:11
Da wir in den Kommentaren Unterstreichungen und Verweise vornehmen dürfen, habe ich mir die neuesten Auflagen, die es zu meinem Termin geben wird, direkt bei Erscheinungsdatum besorgt und arbeite seit dem mit denen.
Davor hatte ich Altauflagen und z.T auch einfach gar keine Kommentare. Soweit ich in der Klausur dann doch mal einen Kommentar gebraucht habe, hab ich halt bei Beck-Online in die Kommentare geschaut. Dank Online-Klausuren seit bald 1,5 Jahren kein Problem :D
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Gast
Unregistered
 
#7
23.04.2021, 20:57
(23.04.2021, 11:13)HerrKules schrieb:  Wann ist denn dein Examen? Hol dir Altauflagen. Z.B. bei ZPO oder VwVfG-Kommentar geht auch mehr als 5 Jahre, spielt überhaupt keine Rolle. Wenn man einen neueren braucht, dann beim Palandt. Aber auch da sind 3 Jahre kein Problem. Was soll sich denn da strukturell so riesig geändert haben?

Das Reiserecht, das Bauvertragsrecht und die Ehe für alle, nur als Beispiele.
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HerrKules
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Registriert seit: Mar 2021
#8
23.04.2021, 22:47
Das sind ja wirklich riesige strukturelle Änderungen. Von vielleicht 200 gesehenen (!) Klausuren ging keine darum.
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Gast
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#9
24.04.2021, 07:55
(23.04.2021, 11:13)HerrKules schrieb:  Mietkommentare musst du vor allem zwei Jahre vor dem Examen reservieren. Und dann kriegst du sie erst kurz vor dem Examen geschickt.

Wann ist denn dein Examen? Hol dir Altauflagen. Z.B. bei ZPO oder VwVfG-Kommentar geht auch mehr als 5 Jahre, spielt überhaupt keine Rolle. Wenn man einen neueren braucht, dann beim Palandt. Aber auch da sind 3 Jahre kein Problem. Was soll sich denn da strukturell so riesig geändert haben? 

In der StPO gabs z.B. ein paar Änderungen, aber das sind einzelne Normen, nichts weltbewegendes. Man lernt ja auch nicht den Kommentar auswendig. Die Strukturen sind seit 100 Jahren gleich.


Bezieht sich dein Kommentar auf die Vorbereitung im Referendariat oder die Klausuren selbst?

Ich würde auf keinen Fall mit alten Kommentaren die Examensklausuren. Gerade wenn die Klausur auf einem aktuelleren Urteil beruht, fehlen in älteren Kommentaren ggf. Ausführungen zu einzelnen Schwerpunkten. Das Risiko würde ich auf keinen Fall eingehen, schließlich begleiten dich die Noten ein Leben lang.
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Gast
Unregistered
 
#10
25.04.2021, 18:41
(24.04.2021, 07:55)Gast schrieb:  
(23.04.2021, 11:13)HerrKules schrieb:  Mietkommentare musst du vor allem zwei Jahre vor dem Examen reservieren. Und dann kriegst du sie erst kurz vor dem Examen geschickt.

Wann ist denn dein Examen? Hol dir Altauflagen. Z.B. bei ZPO oder VwVfG-Kommentar geht auch mehr als 5 Jahre, spielt überhaupt keine Rolle. Wenn man einen neueren braucht, dann beim Palandt. Aber auch da sind 3 Jahre kein Problem. Was soll sich denn da strukturell so riesig geändert haben? 

In der StPO gabs z.B. ein paar Änderungen, aber das sind einzelne Normen, nichts weltbewegendes. Man lernt ja auch nicht den Kommentar auswendig. Die Strukturen sind seit 100 Jahren gleich.


Bezieht sich dein Kommentar auf die Vorbereitung im Referendariat oder die Klausuren selbst?

Ich würde auf keinen Fall mit alten Kommentaren die Examensklausuren. Gerade wenn die Klausur auf einem aktuelleren Urteil beruht, fehlen in älteren Kommentaren ggf. Ausführungen zu einzelnen Schwerpunkten. Das Risiko würde ich auf keinen Fall eingehen, schließlich begleiten dich die Noten ein Leben lang.


Was aber natürlich voraussetzt, dass die Thematik auch wirklich aufgenommen wurde und nicht einfach nur drauf verwiesen wurde. 

Ist aber definitiv ein gewisses Risiko, wobei ich (nach 2 x Examen) das Gefühl habe, dass das überschätzt wird.
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