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  5. Bedeutung der Vornote
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Bedeutung der Vornote
Gast
Unregistered
 
#1
19.04.2021, 13:15
Moin zusammen. Ich habe hier im Forum schon öfter gelesen, dass Leute (nur) mit der schriftlichen Vornote eingestellt wurden. 

Dies trifft nach meiner Recherche auch für den öffentlichen Dienst (auch die Justiz) zu. Ein Bekannter von mir wurde mit einer Vornote von 8,7 eingestellt, obwohl eigentlich erst ab 9 eingeladen wird. 

Ich frage mich, warum der Vornote eine solche Relevanz zukommt und ob es üblich ist, mit dieser bereits eine Einstellungszusage oder ein Vertragsangebot zu bekommen. 

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung.
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Gast
Unregistered
 
#2
19.04.2021, 13:25
Zunächst zur ersten Frage: die hohe Bedeutung kommt natürlich daher, dass die mündliche „nur“ 30 Bzw 40% zählt und man aus der Erfahrung weiß, dass eine Abweichung von unter 2 Punkten, idR nach oben, der Regelfall ist. Daher kann man in den meisten Fällen schon sehen, wo am Ende die Reise hingehen wird. Außerdem kann man besonders bei guten Kandidaten annehmen, dass diese sich durch die mündliche jedenfalls nicht verschlechtern werden. 

Wie üblich ein solches Angebot kann ich nicht sagen, in Kanzleien dürfte es häufiger vorkommen, besonders wenn einen die Kanzlei schon kennt.
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Gast
Unregistered
 
#3
19.04.2021, 18:22
Dass man im öffentlichen Dienst bei einer Volljuristenstelle mit den Vornoten eingestellt (nicht bloß eingeladen) wird, kann ich mir nicht vorstellen. Man hat die erforderliche Qualifikation nicht.
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Gast
Unregistered
 
#4
19.04.2021, 19:15
(19.04.2021, 18:22)Gast schrieb:  Dass man im öffentlichen Dienst bei einer Volljuristenstelle mit den Vornoten eingestellt (nicht bloß eingeladen) wird, kann ich mir nicht vorstellen. Man hat die erforderliche Qualifikation nicht.

Doch. Ich wurde in Rheinland-Pfalz unter der Bedingung eines bestandenen Examens nur mit der Vornote eingestellt.
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Gast
Unregistered
 
#5
19.04.2021, 19:18
Ich glaube auch, dass viele Arbeitgeber der schriftlichen Note (unabhängig von der Endnote) eine gesteigerte Aussagekraft beimessen. Ich weiß nicht, ob die Justiz das macht, aber Kanzleien machen das ab und an und ich kann das aufgrund der (ggü. Den Klausuren noch gesteigerten) Unwägbarkeiten der mündlichen Prüfung gut nachvollziehen.
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Gast
Unregistered
 
#6
19.04.2021, 20:16
(19.04.2021, 19:15)Gast schrieb:  
(19.04.2021, 18:22)Gast schrieb:  Dass man im öffentlichen Dienst bei einer Volljuristenstelle mit den Vornoten eingestellt (nicht bloß eingeladen) wird, kann ich mir nicht vorstellen. Man hat die erforderliche Qualifikation nicht.

Doch. Ich wurde in Rheinland-Pfalz unter der Bedingung eines bestandenen Examens nur mit der Vornote eingestellt.

Dann aber nicht Beamter? Eine Ernennung unter auflösender Bedingung ist mir im Gesetz unbekannt
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Gast
Unregistered
 
#7
19.04.2021, 20:27
(19.04.2021, 20:16)Gast schrieb:  
(19.04.2021, 19:15)Gast schrieb:  
(19.04.2021, 18:22)Gast schrieb:  Dass man im öffentlichen Dienst bei einer Volljuristenstelle mit den Vornoten eingestellt (nicht bloß eingeladen) wird, kann ich mir nicht vorstellen. Man hat die erforderliche Qualifikation nicht.

Doch. Ich wurde in Rheinland-Pfalz unter der Bedingung eines bestandenen Examens nur mit der Vornote eingestellt.

Dann aber nicht Beamter? Eine Ernennung unter auflösender Bedingung ist mir im Gesetz unbekannt


Einstellungszusage ist ja noch nicht Aushändigung der Ernennungsurkunde. Bis zu genau diesem Zeitpunkt bist du noch kein Ri auf Probe / Beamter.
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Gast
Unregistered
 
#8
19.04.2021, 20:40
(19.04.2021, 20:27)Gast schrieb:  
(19.04.2021, 20:16)Gast schrieb:  
(19.04.2021, 19:15)Gast schrieb:  
(19.04.2021, 18:22)Gast schrieb:  Dass man im öffentlichen Dienst bei einer Volljuristenstelle mit den Vornoten eingestellt (nicht bloß eingeladen) wird, kann ich mir nicht vorstellen. Man hat die erforderliche Qualifikation nicht.

Doch. Ich wurde in Rheinland-Pfalz unter der Bedingung eines bestandenen Examens nur mit der Vornote eingestellt.

Dann aber nicht Beamter? Eine Ernennung unter auflösender Bedingung ist mir im Gesetz unbekannt


Einstellungszusage ist ja noch nicht Aushändigung der Ernennungsurkunde. Bis zu genau diesem Zeitpunkt bist du noch kein Ri auf Probe / Beamter.

Jo. Ist aber eine Zusicherung (VA)
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Gast
Unregistered
 
#9
19.04.2021, 20:42
Und einen VA kann man mit einer auflösenden Bedingung versehen.
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Gast
Unregistered
 
#10
19.04.2021, 21:24
(19.04.2021, 20:16)Gast schrieb:  
(19.04.2021, 19:15)Gast schrieb:  
(19.04.2021, 18:22)Gast schrieb:  Dass man im öffentlichen Dienst bei einer Volljuristenstelle mit den Vornoten eingestellt (nicht bloß eingeladen) wird, kann ich mir nicht vorstellen. Man hat die erforderliche Qualifikation nicht.

Doch. Ich wurde in Rheinland-Pfalz unter der Bedingung eines bestandenen Examens nur mit der Vornote eingestellt.

Dann aber nicht Beamter? Eine Ernennung unter auflösender Bedingung ist mir im Gesetz unbekannt

Hab auch die Zusage bei der Justiz aufgrund meiner Vornote erhalten. Ist natürlich nicht gleichzusetzen mit der Ernennung, aber man kann schon davon ausgehen, dass die Zusage verbindlich ist. Mir wurde zum Beispiel bereits vor der mündlichen Prüfung der konkrete Einsatzort etc. bekannt gegeben, d.h. die Planung wird schon stark konkretisiert
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