16.04.2021, 12:14
Hallo ihr Lieben,
kann man sich in der Justiz erneut bewerben, nachdem man nach einem Auswahlgespräch abgelehnt wurde?
Ich stelle mir die Frage, ob ich mich jetzt direkt nach dem 2. StEx bewerben soll, da es mein absoluter Traumjob ist, ich mich allerdings selbst noch sehr "jung" und unerfahren fühle. Es ist also möglich, dass genau das als Kritikpunkt genannt wird. Sollte ich dann aber für immer verbrannt sein, würde ich mit einer Bewerbung noch warten.
Liebe Grüße
kann man sich in der Justiz erneut bewerben, nachdem man nach einem Auswahlgespräch abgelehnt wurde?
Ich stelle mir die Frage, ob ich mich jetzt direkt nach dem 2. StEx bewerben soll, da es mein absoluter Traumjob ist, ich mich allerdings selbst noch sehr "jung" und unerfahren fühle. Es ist also möglich, dass genau das als Kritikpunkt genannt wird. Sollte ich dann aber für immer verbrannt sein, würde ich mit einer Bewerbung noch warten.
Liebe Grüße
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
16.04.2021, 13:34
Warum schaust du nicht einfach mal in die Einstellungshinweise der jeweiligen Olgs? Da steht meistens was dazu. In nds bist du nach gescheiterter Einstellung für zwei Jahre gesperrt.
16.04.2021, 14:17
Weil ich im Internet nichts gefunden habe, zB auch nicht auf den Seiten der niedersächsischen OLGs. Darf ich also fragen, woher du deine Info hast?
16.04.2021, 14:21
(16.04.2021, 12:14)Gast schrieb: Hallo ihr Lieben,
kann man sich in der Justiz erneut bewerben, nachdem man nach einem Auswahlgespräch abgelehnt wurde?
Ich stelle mir die Frage, ob ich mich jetzt direkt nach dem 2. StEx bewerben soll, da es mein absoluter Traumjob ist, ich mich allerdings selbst noch sehr "jung" und unerfahren fühle. Es ist also möglich, dass genau das als Kritikpunkt genannt wird. Sollte ich dann aber für immer verbrannt sein, würde ich mit einer Bewerbung noch warten.
Liebe Grüße
Ich verstehe ja, dass man etwas besorgt ist, aber jetzt mal ehrlich: Natürlich bist du nicht "verbrannt", weil du zu einem früheren Zeitpunkt zu jung und unerfahren warst. Das liegt doch in der Natur des Ablehnungsgrundes. Bewirb dich einfach, wenn es dein Traumjob ist. Bei mir hat es unmittelbar nach dem Ref mit 27 Jahren geklappt.
Viel Erfolg!
16.04.2021, 14:27
(16.04.2021, 14:21)Gast schrieb:(16.04.2021, 12:14)Gast schrieb: Hallo ihr Lieben,
kann man sich in der Justiz erneut bewerben, nachdem man nach einem Auswahlgespräch abgelehnt wurde?
Ich stelle mir die Frage, ob ich mich jetzt direkt nach dem 2. StEx bewerben soll, da es mein absoluter Traumjob ist, ich mich allerdings selbst noch sehr "jung" und unerfahren fühle. Es ist also möglich, dass genau das als Kritikpunkt genannt wird. Sollte ich dann aber für immer verbrannt sein, würde ich mit einer Bewerbung noch warten.
Liebe Grüße
Ich verstehe ja, dass man etwas besorgt ist, aber jetzt mal ehrlich: Natürlich bist du nicht "verbrannt", weil du zu einem früheren Zeitpunkt zu jung und unerfahren warst. Das liegt doch in der Natur des Ablehnungsgrundes. Bewirb dich einfach, wenn es dein Traumjob ist. Bei mir hat es unmittelbar nach dem Ref mit 27 Jahren geklappt.
Viel Erfolg!
In NRW ist man dann verbrannt.
16.04.2021, 15:15
(16.04.2021, 14:27)Gast schrieb:(16.04.2021, 14:21)Gast schrieb:(16.04.2021, 12:14)Gast schrieb: Hallo ihr Lieben,
kann man sich in der Justiz erneut bewerben, nachdem man nach einem Auswahlgespräch abgelehnt wurde?
Ich stelle mir die Frage, ob ich mich jetzt direkt nach dem 2. StEx bewerben soll, da es mein absoluter Traumjob ist, ich mich allerdings selbst noch sehr "jung" und unerfahren fühle. Es ist also möglich, dass genau das als Kritikpunkt genannt wird. Sollte ich dann aber für immer verbrannt sein, würde ich mit einer Bewerbung noch warten.
Liebe Grüße
Ich verstehe ja, dass man etwas besorgt ist, aber jetzt mal ehrlich: Natürlich bist du nicht "verbrannt", weil du zu einem früheren Zeitpunkt zu jung und unerfahren warst. Das liegt doch in der Natur des Ablehnungsgrundes. Bewirb dich einfach, wenn es dein Traumjob ist. Bei mir hat es unmittelbar nach dem Ref mit 27 Jahren geklappt.
Viel Erfolg!
In NRW ist man dann verbrannt.
Das stimmt jdf für das SG nicht
17.04.2021, 10:56
Also ich weiß ja nicht, wie du dich gibst, ob du sehr unsicher auftrittst. Ansonsten würde ich es einfach probieren. Ich habe auch direkt nach dem Ref mit 26 angefangen.
17.04.2021, 11:01
Wo steht das mit den Sperrklauseln für NRW und Niedersachsen? Auf der Webseite der OLGs nicht.
17.04.2021, 11:09
(16.04.2021, 14:27)Gast schrieb:(16.04.2021, 14:21)Gast schrieb:(16.04.2021, 12:14)Gast schrieb: Hallo ihr Lieben,
kann man sich in der Justiz erneut bewerben, nachdem man nach einem Auswahlgespräch abgelehnt wurde?
Ich stelle mir die Frage, ob ich mich jetzt direkt nach dem 2. StEx bewerben soll, da es mein absoluter Traumjob ist, ich mich allerdings selbst noch sehr "jung" und unerfahren fühle. Es ist also möglich, dass genau das als Kritikpunkt genannt wird. Sollte ich dann aber für immer verbrannt sein, würde ich mit einer Bewerbung noch warten.
Liebe Grüße
Ich verstehe ja, dass man etwas besorgt ist, aber jetzt mal ehrlich: Natürlich bist du nicht "verbrannt", weil du zu einem früheren Zeitpunkt zu jung und unerfahren warst. Das liegt doch in der Natur des Ablehnungsgrundes. Bewirb dich einfach, wenn es dein Traumjob ist. Bei mir hat es unmittelbar nach dem Ref mit 27 Jahren geklappt.
Viel Erfolg!
In NRW ist man dann verbrannt.
Ablehnungsgrund nach Art. 33 Abs. 1 GG?
Speicherungsgrund für die Daten nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO?