13.04.2021, 19:16
(13.04.2021, 17:55)Gast schrieb:(13.04.2021, 16:06)CNRWWW schrieb: Super interessanter Austausch heute. Mich würde interessieren, um was für Sonderaufgaben es sich handelt, für die es eine Leistungszulage gibt?
Wenn man doch eh schon Führungsverantwortung hat, was kann dann noch kommen, was nicht darin von Anfang an umfasst ist?
z.B. Leitung juristischer ag, Tätigkeit als juristischer Sachverständiger/Gutachter
Das ist aber als Nebentätigkeit anzuzeigen und keine Zulage im Sinne des/der o.g. Verfassers/Verfasserin
13.04.2021, 19:26
(13.04.2021, 19:16)Anwalt schrieb:(13.04.2021, 17:55)Gast schrieb:(13.04.2021, 16:06)CNRWWW schrieb: Super interessanter Austausch heute. Mich würde interessieren, um was für Sonderaufgaben es sich handelt, für die es eine Leistungszulage gibt?
Wenn man doch eh schon Führungsverantwortung hat, was kann dann noch kommen, was nicht darin von Anfang an umfasst ist?
z.B. Leitung juristischer ag, Tätigkeit als juristischer Sachverständiger/Gutachter
Das ist aber als Nebentätigkeit anzuzeigen und keine Zulage im Sinne des/der o.g. Verfassers/Verfasserin
Ich - als Verfasser - habe ursprünglich von Tätigkeiten gesprochen, für die „mehr gezahlt“ wird. Mir ging es eigentlich nur darum mitzuteilen, dass es einfach noch zusätzliche Sachen gibt, die man machen kann, wenn man möchte. Solche Tätigkeiten wurden mir von der Behörde angeboten.
13.04.2021, 19:38
(13.04.2021, 19:26)Gast schrieb:(13.04.2021, 19:16)Anwalt schrieb:(13.04.2021, 17:55)Gast schrieb:(13.04.2021, 16:06)CNRWWW schrieb: Super interessanter Austausch heute. Mich würde interessieren, um was für Sonderaufgaben es sich handelt, für die es eine Leistungszulage gibt?
Wenn man doch eh schon Führungsverantwortung hat, was kann dann noch kommen, was nicht darin von Anfang an umfasst ist?
z.B. Leitung juristischer ag, Tätigkeit als juristischer Sachverständiger/Gutachter
Das ist aber als Nebentätigkeit anzuzeigen und keine Zulage im Sinne des/der o.g. Verfassers/Verfasserin
Ich - als Verfasser - habe ursprünglich von Tätigkeiten gesprochen, für die „mehr gezahlt“ wird. Mir ging es eigentlich nur darum mitzuteilen, dass es einfach noch zusätzliche Sachen gibt, die man machen kann, wenn man möchte. Solche Tätigkeiten wurden mir von der Behörde angeboten.
Genau, vielen Dank für deine Offenheit, wirklich erfrischend hier im Forum.
Ich glaube, warum hier Verwirrung aufkam war das Wörtchen Zuschlag, aber du meinst damit einfach „mehr“ als normal.
Welche Angebote werden von Seiten deiner Behörde gemacht, wenn man fragen darf? Sehr interessant
13.04.2021, 19:43
(13.04.2021, 19:38)Nixkönner schrieb:(13.04.2021, 19:26)Gast schrieb:(13.04.2021, 19:16)Anwalt schrieb:(13.04.2021, 17:55)Gast schrieb:(13.04.2021, 16:06)CNRWWW schrieb: Super interessanter Austausch heute. Mich würde interessieren, um was für Sonderaufgaben es sich handelt, für die es eine Leistungszulage gibt?
Wenn man doch eh schon Führungsverantwortung hat, was kann dann noch kommen, was nicht darin von Anfang an umfasst ist?
z.B. Leitung juristischer ag, Tätigkeit als juristischer Sachverständiger/Gutachter
Das ist aber als Nebentätigkeit anzuzeigen und keine Zulage im Sinne des/der o.g. Verfassers/Verfasserin
Ich - als Verfasser - habe ursprünglich von Tätigkeiten gesprochen, für die „mehr gezahlt“ wird. Mir ging es eigentlich nur darum mitzuteilen, dass es einfach noch zusätzliche Sachen gibt, die man machen kann, wenn man möchte. Solche Tätigkeiten wurden mir von der Behörde angeboten.
Genau, vielen Dank für deine Offenheit, wirklich erfrischend hier im Forum.
Ich glaube, warum hier Verwirrung aufkam war das Wörtchen Zuschlag, aber du meinst damit einfach „mehr“ als normal.
Welche Angebote werden von Seiten deiner Behörde gemacht, wenn man fragen darf? Sehr interessant
Bis dato die beiden die ich oben genannt habe.