13.04.2021, 12:37
(13.04.2021, 12:00)Gast schrieb: in kaum einem Beruf hat man eben so krasse Unterschiede (unter 3k Brutto bis S&C / Milbank) - gleichzeitig dienen die Azur Angaben vielleicht als Anhaltspunkt für große Kanzleien, aber in der breiten Masse ist es nahezu unmöglich herauszufinden: was kann ich fordern- was ist angemessen, womit mache ich mich lächerlich.
Der Wunsch sich gleichzeitig (in Anbetracht der Intransparenz) nicht unter Wert zu verkaufen ist daher hoch. Das jetzt nur darauf zu beschränken, dass alle Juristen geldgeil sind und kein anderes Thema kennen ist etwas abenteuerlich und verkennt die Realität: Man kann Spaß am Job haben, aber in erster Linie verkauft man Lebenszeit für Geld - die Frage ist wie viel davon.
3k ist nicht schlimm zu Beginn, doch werde ich mir dann von vornherein garantierte Steigerungen nach der Probezeit, nach FA und nach 2 bis 3 Jahren Berufstätigkeit vertraglich aufnehmen lassen oder evtl. Umsatzbeteiligung.
Das Problem sehe ich weniger im niedrigem Einstieg als mehr in dem in Aussicht gestellten Steigerungen, die dann aber nie kommen.
13.04.2021, 13:12
(13.04.2021, 12:37)Gast schrieb:(13.04.2021, 12:00)Gast schrieb: in kaum einem Beruf hat man eben so krasse Unterschiede (unter 3k Brutto bis S&C / Milbank) - gleichzeitig dienen die Azur Angaben vielleicht als Anhaltspunkt für große Kanzleien, aber in der breiten Masse ist es nahezu unmöglich herauszufinden: was kann ich fordern- was ist angemessen, womit mache ich mich lächerlich.
Der Wunsch sich gleichzeitig (in Anbetracht der Intransparenz) nicht unter Wert zu verkaufen ist daher hoch. Das jetzt nur darauf zu beschränken, dass alle Juristen geldgeil sind und kein anderes Thema kennen ist etwas abenteuerlich und verkennt die Realität: Man kann Spaß am Job haben, aber in erster Linie verkauft man Lebenszeit für Geld - die Frage ist wie viel davon.
3k ist nicht schlimm zu Beginn, doch werde ich mir dann von vornherein garantierte Steigerungen nach der Probezeit, nach FA und nach 2 bis 3 Jahren Berufstätigkeit vertraglich aufnehmen lassen oder evtl. Umsatzbeteiligung.
Das Problem sehe ich weniger im niedrigem Einstieg als mehr in dem in Aussicht gestellten Steigerungen, die dann aber nie kommen.
Dafür, dass die Steigerungen auch tatsächlich kommen, ist man abseits einer vertraglichen Verpflichtung aber auch selbst ganz maßgeblich verantwortlich. Wer 1 Jahr in einer Kanzlei gearbeitet hat und dabei gut performt hat, den will die Kanzlei natürlich behalten. Und je höher die Anforderungen an Bewerber, desto höher auch der Druck für Kanzleien, die schon angestellten und bewährten Mitarbeiter zu halten. Für solche Mitarbeiter sollte es dann nach einer gewissen Zeit ohne Gehaltserhöhung selbstverständlich sein, dem Arbeitgeber notfalls die Pistole auf die Brust zu setzen und durchblicken zu lassen, dass man ohne entsprechende Erhöhung bald weg ist.
13.04.2021, 13:24
Ich bin gewechselt nach 1,5 Jahren. Kanzleien sind geizig. Da muss man um jede Erhöhung kämpfen.
13.04.2021, 13:28
(13.04.2021, 12:00)Gast schrieb: in kaum einem Beruf hat man eben so krasse Unterschiede (unter 3k Brutto bis S&C / Milbank) - gleichzeitig dienen die Azur Angaben vielleicht als Anhaltspunkt für große Kanzleien, aber in der breiten Masse ist es nahezu unmöglich herauszufinden: was kann ich fordern- was ist angemessen, womit mache ich mich lächerlich.
Der Wunsch sich gleichzeitig (in Anbetracht der Intransparenz) nicht unter Wert zu verkaufen ist daher hoch. Das jetzt nur darauf zu beschränken, dass alle Juristen geldgeil sind und kein anderes Thema kennen ist etwas abenteuerlich und verkennt die Realität: Man kann Spaß am Job haben, aber in erster Linie verkauft man Lebenszeit für Geld - die Frage ist wie viel davon.
Was aber auch daran hängt, dass sehr viele Berufseinsteiger eine total, unbegründete Panik vor der Gehaltsfrage haben. Da wird dann so getan, als ob man die Vorstellung des AG auf den Euro genau treffen muss, sonst sei man direkt raus. Das ist Unsinn. Man kann bei der Angabe eines Einstiegsgehalts nicht sonderlich viel "falsch" machen, der AG verhandelt schon mit einem wenn es zu hoch wäre.
Und sobald man Berufserfahren ist, sieht man ja seinen Umsatz und kann sich sehr genau seinen Wert für den AG ausrechnen. Sowas wie Umsätze gibt es bei vielen anderen Berufen gar nicht.
Wer sich also komplett unsicher ist, macht mit den folgenden Richtwerten erstmal nichts falsch: Kleine Kanzlei 50k, Mittelständische Kanzlei 70k, spezialisierte Fachkanzlei 90k. Alles als Startpunkt für Verhandlungen, was individuell rauskommt, sieht man dann. In den Anwaltsstädten FFM, HH und MUC kann man nochmal 10% aufschlagen, in strukturschwachen Regionen kann man dafür 10% abziehen. Mit so einem Vorschlag macht man sich eigentlich nie lächerlich.
Und nach 1-2 Jahren Berufserfahrung dann 1/3 vom Umsatz ungefähr als Gehalt.
13.04.2021, 13:44
(13.04.2021, 13:28)Gast Gast schrieb:(13.04.2021, 12:00)Gast schrieb: in kaum einem Beruf hat man eben so krasse Unterschiede (unter 3k Brutto bis S&C / Milbank) - gleichzeitig dienen die Azur Angaben vielleicht als Anhaltspunkt für große Kanzleien, aber in der breiten Masse ist es nahezu unmöglich herauszufinden: was kann ich fordern- was ist angemessen, womit mache ich mich lächerlich.
Der Wunsch sich gleichzeitig (in Anbetracht der Intransparenz) nicht unter Wert zu verkaufen ist daher hoch. Das jetzt nur darauf zu beschränken, dass alle Juristen geldgeil sind und kein anderes Thema kennen ist etwas abenteuerlich und verkennt die Realität: Man kann Spaß am Job haben, aber in erster Linie verkauft man Lebenszeit für Geld - die Frage ist wie viel davon.
Was aber auch daran hängt, dass sehr viele Berufseinsteiger eine total, unbegründete Panik vor der Gehaltsfrage haben. Da wird dann so getan, als ob man die Vorstellung des AG auf den Euro genau treffen muss, sonst sei man direkt raus. Das ist Unsinn. Man kann bei der Angabe eines Einstiegsgehalts nicht sonderlich viel "falsch" machen, der AG verhandelt schon mit einem wenn es zu hoch wäre.
Und sobald man Berufserfahren ist, sieht man ja seinen Umsatz und kann sich sehr genau seinen Wert für den AG ausrechnen. Sowas wie Umsätze gibt es bei vielen anderen Berufen gar nicht.
Wer sich also komplett unsicher ist, macht mit den folgenden Richtwerten erstmal nichts falsch: Kleine Kanzlei 50k, Mittelständische Kanzlei 70k, spezialisierte Fachkanzlei 90k. Alles als Startpunkt für Verhandlungen, was individuell rauskommt, sieht man dann. In den Anwaltsstädten FFM, HH und MUC kann man nochmal 10% aufschlagen, in strukturschwachen Regionen kann man dafür 10% abziehen. Mit so einem Vorschlag macht man sich eigentlich nie lächerlich.
Und nach 1-2 Jahren Berufserfahrung dann 1/3 vom Umsatz ungefähr als Gehalt.
Danke dir vielmals für diesen Beitrag.
Du hast damit mir und sicherlich vielen anderen auch sehr weitergeholfen!

13.04.2021, 13:53
(13.04.2021, 13:44)Gast schrieb:(13.04.2021, 13:28)Gast Gast schrieb:(13.04.2021, 12:00)Gast schrieb: in kaum einem Beruf hat man eben so krasse Unterschiede (unter 3k Brutto bis S&C / Milbank) - gleichzeitig dienen die Azur Angaben vielleicht als Anhaltspunkt für große Kanzleien, aber in der breiten Masse ist es nahezu unmöglich herauszufinden: was kann ich fordern- was ist angemessen, womit mache ich mich lächerlich.
Der Wunsch sich gleichzeitig (in Anbetracht der Intransparenz) nicht unter Wert zu verkaufen ist daher hoch. Das jetzt nur darauf zu beschränken, dass alle Juristen geldgeil sind und kein anderes Thema kennen ist etwas abenteuerlich und verkennt die Realität: Man kann Spaß am Job haben, aber in erster Linie verkauft man Lebenszeit für Geld - die Frage ist wie viel davon.
Was aber auch daran hängt, dass sehr viele Berufseinsteiger eine total, unbegründete Panik vor der Gehaltsfrage haben. Da wird dann so getan, als ob man die Vorstellung des AG auf den Euro genau treffen muss, sonst sei man direkt raus. Das ist Unsinn. Man kann bei der Angabe eines Einstiegsgehalts nicht sonderlich viel "falsch" machen, der AG verhandelt schon mit einem wenn es zu hoch wäre.
Und sobald man Berufserfahren ist, sieht man ja seinen Umsatz und kann sich sehr genau seinen Wert für den AG ausrechnen. Sowas wie Umsätze gibt es bei vielen anderen Berufen gar nicht.
Wer sich also komplett unsicher ist, macht mit den folgenden Richtwerten erstmal nichts falsch: Kleine Kanzlei 50k, Mittelständische Kanzlei 70k, spezialisierte Fachkanzlei 90k. Alles als Startpunkt für Verhandlungen, was individuell rauskommt, sieht man dann. In den Anwaltsstädten FFM, HH und MUC kann man nochmal 10% aufschlagen, in strukturschwachen Regionen kann man dafür 10% abziehen. Mit so einem Vorschlag macht man sich eigentlich nie lächerlich.
Und nach 1-2 Jahren Berufserfahrung dann 1/3 vom Umsatz ungefähr als Gehalt.
Danke dir vielmals für diesen Beitrag.
Du hast damit mir und sicherlich vielen anderen auch sehr weitergeholfen!
Bitte, gerne doch.
Noch ein Nachtrag: Mit spezialisierter Fachkanzlei meine ich natürlich eine, die einen wirtschaftsrechtlichen Bezug hat oder sich sonst wie an Klienten richtet, die solide Stundensätze zahlen können.
Jedem sollte bewusst sein, dass die auf Asyl- und Sozialrecht spezialisierte Kanzlei natürlich keine 90k zahlen kann.
21.04.2021, 07:53
Noten:
1. Ex: 9
2. Ex: 7
Einstiegsgehalt: 75k
klein-mittelgrosse Kanzlei
1. Ex: 9
2. Ex: 7
Einstiegsgehalt: 75k
klein-mittelgrosse Kanzlei
22.04.2021, 23:13
1. Ex 5,3 staatl, 6,7 mit SP
2. Ex 5,8
58k Tarifvertrag an TVÖD angelehnt bei einer AöR, Provinzstadt mit ca 200k Einwohnern
2. Ex 5,8
58k Tarifvertrag an TVÖD angelehnt bei einer AöR, Provinzstadt mit ca 200k Einwohnern
22.04.2021, 23:25
23.04.2021, 00:35
(13.04.2021, 13:28)Gast Gast schrieb:(13.04.2021, 12:00)Gast schrieb: in kaum einem Beruf hat man eben so krasse Unterschiede (unter 3k Brutto bis S&C / Milbank) - gleichzeitig dienen die Azur Angaben vielleicht als Anhaltspunkt für große Kanzleien, aber in der breiten Masse ist es nahezu unmöglich herauszufinden: was kann ich fordern- was ist angemessen, womit mache ich mich lächerlich.
Der Wunsch sich gleichzeitig (in Anbetracht der Intransparenz) nicht unter Wert zu verkaufen ist daher hoch. Das jetzt nur darauf zu beschränken, dass alle Juristen geldgeil sind und kein anderes Thema kennen ist etwas abenteuerlich und verkennt die Realität: Man kann Spaß am Job haben, aber in erster Linie verkauft man Lebenszeit für Geld - die Frage ist wie viel davon.
Was aber auch daran hängt, dass sehr viele Berufseinsteiger eine total, unbegründete Panik vor der Gehaltsfrage haben. Da wird dann so getan, als ob man die Vorstellung des AG auf den Euro genau treffen muss, sonst sei man direkt raus. Das ist Unsinn. Man kann bei der Angabe eines Einstiegsgehalts nicht sonderlich viel "falsch" machen, der AG verhandelt schon mit einem wenn es zu hoch wäre.
Und sobald man Berufserfahren ist, sieht man ja seinen Umsatz und kann sich sehr genau seinen Wert für den AG ausrechnen. Sowas wie Umsätze gibt es bei vielen anderen Berufen gar nicht.
Wer sich also komplett unsicher ist, macht mit den folgenden Richtwerten erstmal nichts falsch: Kleine Kanzlei 50k, Mittelständische Kanzlei 70k, spezialisierte Fachkanzlei 90k. Alles als Startpunkt für Verhandlungen, was individuell rauskommt, sieht man dann. In den Anwaltsstädten FFM, HH und MUC kann man nochmal 10% aufschlagen, in strukturschwachen Regionen kann man dafür 10% abziehen. Mit so einem Vorschlag macht man sich eigentlich nie lächerlich.
Und nach 1-2 Jahren Berufserfahrung dann 1/3 vom Umsatz ungefähr als Gehalt.
Kann man bei einer kleinen Kanzlei 50 k sagen mit 2 x a und zb in Hamburg 55 k? Oder wollen sie dann auf 45-48 k runter?