19.10.2017, 16:16
hm ich bin mir recht sicher, dass der Begriff "Unzuverlässigkeit" voll überprüfbar ist. § 80 III fand ich auch dürftig... da stand ja nur sowas wie: es kann nicht geduldet werden, dass Rechtsbrecher gewinne einstreichen...
Jetzt geht das Warten los... nagut, aber eins steht für mich fest: ich muss nie wieder eine 5-stündige KLausur schreiben und das ist unglaublich befreiend. :)
Jetzt geht das Warten los... nagut, aber eins steht für mich fest: ich muss nie wieder eine 5-stündige KLausur schreiben und das ist unglaublich befreiend. :)
19.10.2017, 16:51
19.10.2017, 22:49
Ja das hab ich auch gedacht :D ich hab so panik, ich hab so viele dumme Fehler gemacht, die ich sonst nie gemacht habe ... drücken wir uns mal die Daumen und auf eine gute Wahlstation ;)
20.10.2017, 16:19
Ich hab bzgl. N (wie LSA) auch begründet, sie sei nicht "Trägerin" i.S.d. KrWG.... dann hab ich aber geprüft (anwaltliche Vorsicht und so), ob die Vfg. auf das StWG gestützt werden könnten (Austausch der EGL)...
Keine Ahnung, ich fühlte mich jedenfalls bei diesen ganzen hypothetischen Überlegungen nicht ganz so sicher.
Keine Ahnung, ich fühlte mich jedenfalls bei diesen ganzen hypothetischen Überlegungen nicht ganz so sicher.
21.10.2017, 13:07
Da ist wohl irgendetwas falsch im Ersten Staatsexamen gelaufen, wenn Rechtsreferendare meinen, bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit bestehe ein Beurteilungsspielraum der Behörde, der nur eingeschränkt überprüfbar sei.
Hoffentlich berichtigen die Kollegen diesen Fehler nunmehr.
Hoffentlich berichtigen die Kollegen diesen Fehler nunmehr.
21.10.2017, 15:21
oh ein Troll... hallo Troll
22.10.2017, 20:43
Sind die Richter beim BVerwG dann auch Trolle, oder wie?
Was ist denn an der Aussage des Prüfers falsch?
Die Zuverlässigkeit ist ein gerichtlich voll überprüfbarer Tatbestandsmerkmal, was schon lange ständige RSpr des BVerwG ist und Prüflinge schon lange wissen sollten. In keinem Repetitorium oder Klausurenkurs fehlen Ausführungen dazu, also ist es Allgemeinwissen.
Was ist denn an der Aussage des Prüfers falsch?
Die Zuverlässigkeit ist ein gerichtlich voll überprüfbarer Tatbestandsmerkmal, was schon lange ständige RSpr des BVerwG ist und Prüflinge schon lange wissen sollten. In keinem Repetitorium oder Klausurenkurs fehlen Ausführungen dazu, also ist es Allgemeinwissen.
23.10.2017, 12:20
Dann hat er oder sie eben einen (sicherlich nicht allein über das Bestehen der Klausur entscheidenden!) Fehler gemacht? Ich glaube, viele Prüfer müssen noch viel dümmere Dinge lesen. Und haben es sicherlich nicht nötig, in einem solchen Forum darüber herzuziehen. Wenn doch: ziemlich armselig, oder?
07.12.2017, 13:12
Weiß jemand, wann genau die Ergebnisse versandt werden?
09.12.2017, 19:31