11.04.2021, 14:55
Kommt das auch nicht immer auf den Fall an. Nicht in jedem B Gutachten ist viel zu schreiben. In manchen Fällen ist es kurz die Pflichtverteidigung und die Zuständigkeit. Was aber mehr Zeit braucht als es sollte (insoweit ist das dann nicht verkehrt mit dem "Limit") ist natürlich die Anklageschrift mit diesen vermaledeiten Anklagesätzen. Ich wünsche aber trotzdem allen mit ihrer Vorgehensweise viel Erfolg :)
11.04.2021, 15:12
(11.04.2021, 14:55)RLP schrieb: Kommt das auch nicht immer auf den Fall an. Nicht in jedem B Gutachten ist viel zu schreiben. In manchen Fällen ist es kurz die Pflichtverteidigung und die Zuständigkeit. Was aber mehr Zeit braucht als es sollte (insoweit ist das dann nicht verkehrt mit dem "Limit") ist natürlich die Anklageschrift mit diesen vermaledeiten Anklagesätzen. Ich wünsche aber trotzdem allen mit ihrer Vorgehensweise viel Erfolg :)
Im B-Gutachten muss man sogar häufig nur auf die notwendige Verteidigung, die gerichtliche Zuständigkeit und die U-Haft eingehen. Dafür muss man dann in einigen Bundesländern auch noch die Abschlussverfügung "pinseln" - sind dann locker auch noch einmal 1-2 Seiten, je nachdem.
Insofern muss man einfach sagen, dass mehr als 90 Minuten für eine Lösungsskizze gar nicht drin sein dürften und schon mehr als 60 Minuten problematisch sind, wenn man fertig werden will.
11.04.2021, 15:15
Nach meiner Erfahrung wird der Wert von Lösungsskizzen auch überschätzt, vor allem im Strafrecht.
Wenn man ein Strafurteil schreiben muss, muss man das Ergebnis natürlich schon kennen und möglichst auch den genauen Argumentationsgang. Bei der StA-Klausur und der Revision genügt es aber, wenn man sich einen ungefähren Überblick verschafft und und ungefähr weiß, wohin die Reise geht, weil man ja eben ein Gutachten schreibt, so dass man die Möglichkeit hat, die Lösung im Detail erst zu entwickeln.
Wenn man ein Strafurteil schreiben muss, muss man das Ergebnis natürlich schon kennen und möglichst auch den genauen Argumentationsgang. Bei der StA-Klausur und der Revision genügt es aber, wenn man sich einen ungefähren Überblick verschafft und und ungefähr weiß, wohin die Reise geht, weil man ja eben ein Gutachten schreibt, so dass man die Möglichkeit hat, die Lösung im Detail erst zu entwickeln.
11.04.2021, 15:17
(11.04.2021, 15:12)El Oso schrieb:(11.04.2021, 14:55)RLP schrieb: Kommt das auch nicht immer auf den Fall an. Nicht in jedem B Gutachten ist viel zu schreiben. In manchen Fällen ist es kurz die Pflichtverteidigung und die Zuständigkeit. Was aber mehr Zeit braucht als es sollte (insoweit ist das dann nicht verkehrt mit dem "Limit") ist natürlich die Anklageschrift mit diesen vermaledeiten Anklagesätzen. Ich wünsche aber trotzdem allen mit ihrer Vorgehensweise viel Erfolg :)
Im B-Gutachten muss man sogar häufig nur auf die notwendige Verteidigung, die gerichtliche Zuständigkeit und die U-Haft eingehen. Dafür muss man dann in einigen Bundesländern auch noch die Abschlussverfügung "pinseln" - sind dann locker auch noch einmal 1-2 Seiten, je nachdem.
Insofern muss man einfach sagen, dass mehr als 90 Minuten für eine Lösungsskizze gar nicht drin sein dürften und schon mehr als 60 Minuten problematisch sind, wenn man fertig werden will.
11.04.2021, 15:28
Es stimmt einfach nicht. Das könnt ihr so oft wiederholen wie ihr wollt.
Ich fange mit der Niederschrift nach 2 h an. Ergebnisse lassen sich sehen. Seid doch nicht so verbohrt, zu denken, als gäbe es immer nur einen Weg
Ich fange mit der Niederschrift nach 2 h an. Ergebnisse lassen sich sehen. Seid doch nicht so verbohrt, zu denken, als gäbe es immer nur einen Weg
11.04.2021, 15:32
11.04.2021, 15:48
(11.04.2021, 15:28)Nein schrieb: Es stimmt einfach nicht. Das könnt ihr so oft wiederholen wie ihr wollt.
Ich fange mit der Niederschrift nach 2 h an. Ergebnisse lassen sich sehen. Seid doch nicht so verbohrt, zu denken, als gäbe es immer nur einen Weg
Sollte das so sein, bist du halt die ganz große Ausnahme. Im Übrigen sollte klar sein, dass alle Ratschläge, die hier erteilt werden, nicht ohne Ausnahme sind - es geht um den Regelfall. Abgesehen davon wäre es schon sinnvoll, wenn ihr dazu sagen würdet, um welches Bundesland es bei euch geht. Denn wie gesagt, macht es einen Unterschied, ob man noch einmal 10-15 Minuten mit der Abschlussverfügung totschlagen muss.
Dem, der nach dir gepostet hat, glaube ich das hingegen nicht mehr. 2-2,5 Stunden für die Reinschrift sind einfach völlig absurd.
11.04.2021, 15:54
(11.04.2021, 15:48)El Oso schrieb:(11.04.2021, 15:28)Nein schrieb: Es stimmt einfach nicht. Das könnt ihr so oft wiederholen wie ihr wollt.
Ich fange mit der Niederschrift nach 2 h an. Ergebnisse lassen sich sehen. Seid doch nicht so verbohrt, zu denken, als gäbe es immer nur einen Weg
Sollte das so sein, bist du halt die ganz große Ausnahme. Im Übrigen sollte klar sein, dass alle Ratschläge, die hier erteilt werden, nicht ohne Ausnahme sind - es geht um den Regelfall. Abgesehen davon wäre es schon sinnvoll, wenn ihr dazu sagen würdet, um welches Bundesland es bei euch geht. Denn wie gesagt, macht es einen Unterschied, ob man noch einmal 10-15 Minuten mit der Abschlussverfügung totschlagen muss.
Dem, der nach dir gepostet hat, glaube ich das hingegen nicht mehr. 2-2,5 Stunden für die Reinschrift sind einfach völlig absurd.
Bin der "nachposter", aus NRW, also inkl vfg. Ist doch relativ egal, ob du mir glaubst oder nicht. Gab auch schon im ersten StEx genügend Leute die meinten, dass man im Strafrecht nach 1,5 Std anfangen MUSS, was ich erfolgreich nicht getan habe. Vlt sollte man einfach akzeptieren, dass es unterschiedliche Konzepte gibt, die funktionieren können.
Finde es im übrigen aus meiner Perspektive abstrus nach 40 min anzufangen...
11.04.2021, 15:55
NRW. Mein Vorgehen:
Lesen ca. 30 Minuten
Skizze. Ca. 90-100 Minuten.
Anklage schreiben ca. 20-30 Minuten; meistens immer 154a nutzen
A Gutachten ca. 120 Minuten
B Gutachten ca. 20 Minuten
VFG 10 Minuten.
Lesen ca. 30 Minuten
Skizze. Ca. 90-100 Minuten.
Anklage schreiben ca. 20-30 Minuten; meistens immer 154a nutzen
A Gutachten ca. 120 Minuten
B Gutachten ca. 20 Minuten
VFG 10 Minuten.
11.04.2021, 16:09
Ist doch auch fast egal wann man genau anfängt, hauptsache man hat am Ende noch Zeit genug für B Gutachten und alles was danach kommt. Daher macht es schon Sinn so schnell es geht anzufangen. Da sollte man sich nicht verrückt machen, wenn man da länger braucht oder brauchen will als andere.
B Gutachten kann man ja so runterrattern aber bei der Anklage muss man doch schon noch Zeit einplanen
B Gutachten kann man ja so runterrattern aber bei der Anklage muss man doch schon noch Zeit einplanen

