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Klausuren April 2021
El Oso
Unregistered
 
#1.051
11.04.2021, 11:48
*Immer weniger* sollte es natürlich heißen.
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Rlp
Unregistered
 
#1.052
11.04.2021, 13:30
Ist es in RlP auch üblich, dass zuerst die STA Klausur kommt und dann Revision/Urteil? Weiß ja jemand was (natürlich nur "Wahrscheinlichkeiten") ?
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Gast
Unregistered
 
#1.053
11.04.2021, 13:34
(11.04.2021, 10:15)Sky schrieb:  
(10.04.2021, 21:53)Gast schrieb:  
(10.04.2021, 21:43)Sky schrieb:  
(10.04.2021, 21:21)Gast schrieb:  Für Montag mal die Hinweise zur Verfassung einer Strafrechtklausur in Niedersachsen. Dort steht auch, wie man ökonomisch arbeitet um mit der Zeit hinzukommen. https://justizportal.niedersachsen.de/download/123083 
Demnach dürfte eine Revision in Niedersachsen auch nicht drankommen oder?

in nds gibt es keine revision!!!

wir schreiben nur StA Klausuren auf Anklage hin.

viel erfolg!

Danke. Gott sei Dank

sag mir jetzt bitte nicht, dass du auch revision gelernt hast  Cheese


Nein auf keinen Fall! Es ist ja aber auch möglich aus staatsanwaltlicher Sicht eine Revision zu schreiben. Da NRW hier die ganze Zeit von Revision redet, war ich kurz unsicher.
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Rlp
Unregistered
 
#1.054
11.04.2021, 13:38
(11.04.2021, 13:34)Gast schrieb:  
(11.04.2021, 10:15)Sky schrieb:  
(10.04.2021, 21:53)Gast schrieb:  
(10.04.2021, 21:43)Sky schrieb:  
(10.04.2021, 21:21)Gast schrieb:  Für Montag mal die Hinweise zur Verfassung einer Strafrechtklausur in Niedersachsen. Dort steht auch, wie man ökonomisch arbeitet um mit der Zeit hinzukommen. https://justizportal.niedersachsen.de/download/123083 
Demnach dürfte eine Revision in Niedersachsen auch nicht drankommen oder?

in nds gibt es keine revision!!!

wir schreiben nur StA Klausuren auf Anklage hin.

viel erfolg!

Danke. Gott sei Dank

sag mir jetzt bitte nicht, dass du auch revision gelernt hast  Cheese


Nein auf keinen Fall! Es ist ja aber auch möglich aus staatsanwaltlicher Sicht eine Revision zu schreiben. Da NRW hier die ganze Zeit von Revision redet, war ich kurz unsicher.


Schreibt ihr nur eine Strafrechtsklausur? Oder bezog sich das auf die Klausur am Montag aus STA Sicht.
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Gast
Unregistered
 
#1.055
11.04.2021, 13:47
Selbst wenn man einen Entscheidungsvorschlag machen müsste, wo ist das Problem, den am Ende noch hinzuschreiben. So macht man es bei der Urteilsrelation ja auch. 

Ansonsten sehe ich das gar nicht so problematisch, man liest den Bearbeitervermerk, dann den Sachverhalt, streicht sich da alles wichtige an und schreibt daneben wo das relevant wird und danach notiere ich mir das auf nen Schmierzettel, damit ichs später nicht übersehe. Dann noch ein paar gute Idee auf den Schmierzettel und dann eben noch daneben hinklatschen, was alles in Betracht kommt und was davon nicht aufgeht bzw. was der Schwerpunkt der Klausur ist. Damit ich zumindest da nicht spare. Auf die Probleme stößt man ja dann auch beim niederschreiben automatisch, im besten Fall natürlich. Als Zeitpunkt wo ich spätestens das B Gutachten anfangen muss, setze ich mir nach 3:30. und 20 delikte sind es ja auch nicht, eher so um die 5
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Gast
Unregistered
 
#1.056
11.04.2021, 13:50
(11.04.2021, 13:38)Rlp schrieb:  
(11.04.2021, 13:34)Gast schrieb:  
(11.04.2021, 10:15)Sky schrieb:  
(10.04.2021, 21:53)Gast schrieb:  
(10.04.2021, 21:43)Sky schrieb:  in nds gibt es keine revision!!!

wir schreiben nur StA Klausuren auf Anklage hin.

viel erfolg!

Danke. Gott sei Dank

sag mir jetzt bitte nicht, dass du auch revision gelernt hast  Cheese


Nein auf keinen Fall! Es ist ja aber auch möglich aus staatsanwaltlicher Sicht eine Revision zu schreiben. Da NRW hier die ganze Zeit von Revision redet, war ich kurz unsicher.


Schreibt ihr nur eine Strafrechtsklausur? Oder bezog sich das auf die Klausur am Montag aus STA Sicht.


In Niedersachsen kannst du dir aussuchen, ob du eine Strafrecht schreibst und dafür dann drei Öffrecht oder du wählst zwei Strafrecht und musst dann zwei Öffrecht. Da ich im Strafrecht soweit recht fit bin und die Gefahr da zumindest gleich Null geht, das man nicht weiss, was man machen muss im Gegensatz zu Öffrecht, habe ich mich für zwei Strafrecht entschieden. Beide sind immer aus staatsanwaltlicher Sicht.
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Wow
Unregistered
 
#1.057
11.04.2021, 14:04
Gut, ich werde mir die Tipps hier mal zu Gemüte führen.
Vorallem, da ich super viele Definitionen und Aufbauten mir auch aus dem Kommentar abschreiben muss, ist es wohl sinnvoll so schnell wie möglich anzufangen dann, damit ich eine Chance hab durchzukommen. Ich frage mich wie ihr alle es schafft dieses Wissen in eurem Kopf zu haben.
Insb., weil danach ja noch 3 Klausuren folgen und es nicht nur die eine ist...
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Rat
Unregistered
 
#1.058
11.04.2021, 14:10
Ich gebe Dir einen gut gemeinten Rat. (Inception incoming) 

Befolge nicht die Tipps von anonymen Postern in irgendeinem Forum. Vertraue deinen eigenen Fähigkeiten, deiner Vorgehensweise in Probeklausuren und bediene dich deines eigenen Verstandes. 

Nach 30 Minuten mit dem Schreiben anzufangen ist Quatsch. Man muss vor dem Schreiben die Ergebnisse kennen, sonst ist eine pointierte Darstellung und ansprechende schwerpunktsetzung überhaupt nicht möglich.
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Gast
Unregistered
 
#1.059
11.04.2021, 14:39
(11.04.2021, 14:04)Wow schrieb:  Gut, ich werde mir die Tipps hier mal zu Gemüte führen.
Vorallem, da ich super viele Definitionen und Aufbauten mir auch aus dem Kommentar abschreiben muss, ist es wohl sinnvoll so schnell wie möglich anzufangen dann, damit ich eine Chance hab durchzukommen. Ich frage mich wie ihr alle es schafft dieses Wissen in eurem Kopf zu haben.
Insb., weil danach ja noch 3 Klausuren folgen und es nicht nur die eine ist...

Hab das Wissen so auch nicht im Kopf und werde auch einige Aufbaute im Kommentar nachschlagen, das mache ich aber erst, wenn ich erfasst habe, wo der Schwerpunkt liegt und das ungefähre Ergebnis im Kopf habe. Würde mir jetzt auch nicht die Grenze von 30 Minuten setzen. Ich brache ja schon für den Sachverhalt lesen und anstreichen 30 Minuten. Es ist nur wichtig, dass du dir eine Zeit zum Beginnen mit dem B Gutachten setzt, damit du da noch genug Zeit hast und da nicht noch Schnitzer reinhaust bzw. gar nicht fertig wirst. Und wenn du vorher weißt, worauf der Schwerpunkt liegt, weißt du auch, wo du mehr im Gutachtenstil anbringen kannst. Wie gesagt ich brauche noch so 1,5 h für B Gutachten und Schriftsatz. Alles andere wäre für mich zu kurz
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Gast
Unregistered
 
#1.060
11.04.2021, 14:52
Unser AG-Leiter hat zu uns vor knapp 2 Jahren gesagt, dass 4 Stunden im Strafrecht Mindestschreibzeit sind.

Im Kaiserskript wird für B- und C-Teil rund 1 1/2 Stunden reine Schreibzeit genannt. Da der klare Schwerpunkt aber im A-Teil liegt, ist mMn alles unter 2 bis sogar 2 1/2 Stunden wirklich nicht möglich, um ein sinnvolles Gleichgewicht zu haben. Und dann bleiben rechnerisch auch nur noch knappe 60 Minuten für die Lösungsskizze.

Ich habe mich zu meiner Examenszeit an diesen Werten orientiert und kann nur sagen, dass es mir geholfen hat. Zuvor waren meine Lösungsskizzen einfach zu ausschweifend und viel zu detailliert, was ich dann aber nicht mehr in der Klausur selbst (also dort, wo es zählt) untergebracht habe, weil die Zeit vorbei war. Und 60 Minuten reichen definitiv, um einen klaren Fahrplan zu entwickeln.
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